Die Verwaltung wird beauftragt die Hallengebühren für
städtische Sporthallen und Bahnenmieten für die Erlanger Bäder für förderfähige
Sportvereine für die Jahre 2020 und 2021 nur hälftig zu berechnen.
Hiermit gelten der Fraktionsantrag 095/2020 der ÖDP und der Fraktionsantrag CSU/SPD 113/2020 als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Hallengebühren in der aktuellen Form werden aufgrund der Corona-Pandemie in der Höhe um 50 % für die Jahre 2020 und 2021 reduziert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Abrechnung der Hallengebühren und Bahnenmieten für förderfähige Sportvereine erfolgt in Höhe von 50 % der bestehenden Gebühren. In der Zeit für die Sperrungen der Sporthallen aufgrund der Corona-Pandemie werden den Sportvereinen keine Nutzungsgebühren berechnet. Die bereits im ersten Quartal gestellten Rechnungen werden mit dem dritten und vierten Quartal verrechnet, so dass auch bei den gestellten Rechnungen ein 50 %iger Abschlag erfolgt. Auch im Jahr 2021 werden die Hallengebühren in den städtischen Sporthallen und Bahnenmieten in den Erlanger Bädern für die förderfähigen Sportvereine nur hälftig berechnet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Antragsteller
beantragen die Gebühren für Sporthallen und Schwimmbahnen nur hälftig an die
Sportvereine in Rechnung zu stellen. Dies soll als Zeichen verstanden werden,
dass die Stadt den Sportvereinen in dieser außerordentlichen Situation
finanziell hilft und entgegenkommt. Die finanziellen Einbußen und Auswirkungen
der Corona-Pandemie für die Erlanger Sportvereine sind aktuell nicht
abzuschätzen und können auch negative Folgen im kommendem Jahr haben.
Die Stadt Erlangen
nimmt pro Jahr ca. 182.000 € (2019) an Sporthallengebühren ein. Durch die
Hallenschließungen ist mit einem Einnahmeverlust von ca. 1/4 der Gebühren zu
rechnen. Zusätzlich würden die Einnahmen für 2020 und 2021 durch die
Fraktionsanträge um 50 % reduziert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
x nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
Fehlende
Einnahmen in Höhe von ca. 230.000€ |
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ÖDP Antrag 095/2020
CSU/SPD Antrag 113/2020