Betreff
Hallen- und Bahnenmieten für Sportvereine halbieren
Vorlage
52/013/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt die Hallengebühren für städtische Sporthallen und Bahnenmieten für die Erlanger Bäder für förderfähige Sportvereine für die Jahre 2020 und 2021 nur hälftig zu berechnen.

Hiermit gelten der Fraktionsantrag 095/2020 der ÖDP und der Fraktionsantrag  CSU/SPD 113/2020 als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Hallengebühren in der aktuellen Form werden aufgrund der Corona-Pandemie in der Höhe um 50 % für die Jahre 2020 und 2021 reduziert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Abrechnung der Hallengebühren und Bahnenmieten für förderfähige Sportvereine erfolgt in Höhe von 50 % der bestehenden Gebühren. In der Zeit für die Sperrungen der Sporthallen aufgrund der Corona-Pandemie werden den Sportvereinen keine Nutzungsgebühren berechnet. Die bereits im ersten Quartal gestellten Rechnungen werden mit dem dritten und vierten Quartal verrechnet, so dass auch bei den gestellten Rechnungen ein 50 %iger Abschlag erfolgt. Auch im Jahr 2021 werden die Hallengebühren in den städtischen Sporthallen und Bahnenmieten in den Erlanger Bädern für die förderfähigen Sportvereine nur hälftig berechnet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Antragsteller beantragen die Gebühren für Sporthallen und Schwimmbahnen nur hälftig an die Sportvereine in Rechnung zu stellen. Dies soll als Zeichen verstanden werden, dass die Stadt den Sportvereinen in dieser außerordentlichen Situation finanziell hilft und entgegenkommt. Die finanziellen Einbußen und Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Erlanger Sportvereine sind aktuell nicht abzuschätzen und können auch negative Folgen im kommendem Jahr haben.

Die Stadt Erlangen nimmt pro Jahr ca. 182.000 € (2019) an Sporthallengebühren ein. Durch die Hallenschließungen ist mit einem Einnahmeverlust von ca. 1/4 der Gebühren zu rechnen. Zusätzlich würden die Einnahmen für 2020 und 2021 durch die Fraktionsanträge um 50 % reduziert.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

x   nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Fehlende Einnahmen in Höhe von ca. 230.000€

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        ÖDP Antrag 095/2020

                        CSU/SPD Antrag 113/2020