Betreff
Auflösung der Container-Flüchtlingsunterkünfte
Vorlage
13-3/003/2020
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der AIB fordert den neu gewählten Stadtrat auf, die Container-Flüchtlingsunterkünfte in der Michael-Vogel-Straße, Schallershofer Straße und Marie-Curie-Straße aufzulösen und Finanzierungsmittel zur Planung und zum Bau von Ersatzunterkünften bereitzustellen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
Die Wohnqualität in den seit vielen Jahren genutzten Container ist mittlerweile sehr schlecht. Auch widerspricht eine unbegrenzte Weiternutzung der Container der Ankündigung seitens der Stadt aus dem Jahr 2013, in der es hieß, dass die Container für maximal zwei Jahre genutzt werden sollen. Nach wie vor befinden sich ca. 70 Personen in den Containern, die vom Freistaat vorgegebene durchschnittliche Wohnfläche pro Person beträgt nur knapp 7qm.

        Darüber hinaus sind die Container-Flüchtlingsunterkünfte in der aktuellen Corona-Krise aus hygienischen Gründen nicht mehr vertretbar, da sie keine abgetrennten bzw. privaten Sanitärbereiche besitzen und dadurch das Ansteckungsrisiko für die Bewohner überproportional hoch ist, wie auch aktuellen Fälle aus anderen Sammelunterkünften beweisen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Für die derzeit ca. 70 Bewohner der Container-Flüchtlingsunterkünfte sollen dringend andere Unterkunftsmöglichkeiten im Stadtgebiet bereitgestellt werden. Dafür sollen seitens
der Stadt Finanzierungsmittel zur Planung und zum Bau von Ersatzunterkünften bereitgestellt werden. Der AIB hat entsprechende Vorschläge z. B. nach dem sogenannten „Putzbrunner Modell“ bereits 2015 unterbreitet.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: