Betreff
Änderung der Benutzungsordnung der vhs Erlangen
Vorlage
43/001/2020
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:

 

Die Benutzungsordnung regelt in § 3 die Rahmenentgelte für alle Veranstaltungen der Volkshochschule. Als Grundlage für die Bewilligung des Staatszuschusses ist es unter anderem notwendig, dem Bayerischen Volkshochschulverband veranstaltungsrelevante Daten für die Landesstatistik weiterzuleiten. Seit der Statistikreform gilt als Vorgabe des Bayerischen Volkshochverbandes, die geplanten sowie durchgeführten Unterrichtseinheiten nicht mehr mit
45 Minuten, sondern mit 90 Minuten anzugeben.

 

Diese Vorgabe bewirkt eine Verdoppelung der Rahmenentgelte bei den Unterrichtsveranstaltungen. Eine Erhöhung der Entgelte für Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt jedoch nicht.

 

Die Ermäßigungen sollen für „ErlangenPass“-Inhaber, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB XII, von Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe künftig 75% statt bisher 50% betragen. Gleiches gilt für Personen, die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen Dienst“ (BFD) absolvieren.

 

Die Ermäßigung von bisher 50 % reicht nicht aus. Eine Gewährleistung der Teilhabe an Bildung bedarf einer stärkeren Ermäßigung. Der Erlanger Stadtrat hat die Ausweitung der Er-mäßigung, die sich mit Einnahmeausfällen bei Amt 43 auswirkt, durch die Gewährung von zusätzlichen Budgetmitteln unterstützt.

 

Es erhalten Schülerinnen und Schüler einen Nachlass in Höhe von 20%. Die Anmerkung diesen Nachlass Schülerinnen und Schüler erst ab 15 Jahren zu gewähren, ist nicht zweckmäßig.

 

Die Volkshochschule erhebt für die Teilnahme an Veranstaltungen Entgelte und Auslagen. Diese werden mit Veranstaltungsbeginn fällig und im SEPA-Lastschriftverfahren etwa zwei bis drei Wochen nach Beginn der Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht.

 

Entgelte und Auslagen für Prüfungen im Sprachenbereich werden mit der Anmeldung fällig. Dies ist sinnvoll, da das Prüfungsentgelt nicht bei der Volkshochschule verbleibt und zeitnah an die jeweilige Prüfungsinstitution (z.B. Goethe-Institut) weitergeleitet wird.

 

Auch die Entgelte und Auslagen für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten, werden mit der Anmeldung fällig. Dies ist sinnvoll, da die Nachfrage in diesen Kursen besonders groß ist und eine Verbindlichkeit für den Kursbesuch nicht nur durch die vorgegebenen Rücktrittsregeln gegeben ist. Durch dieses Vorgehen kann die Volkshochschule Interessenten, die auf der Warteliste stehen, zeitnah einen Kursplatz anbieten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

 

 

5.         Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Anlagen:

Anlage 1 Gegenüberstellung Benutzungsordnung