Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll entsprechend der in der Anlage 1 genannten Änderungen neu gefasst werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die nachfolgenden Änderungen
sollen beschlossen werden:
Die Benutzungsordnung regelt in
§ 3 die Rahmenentgelte für alle Veranstaltungen der Volkshochschule. Als
Grundlage für die Bewilligung des Staatszuschusses ist es unter anderem
notwendig, dem Bayerischen Volkshochschulverband veranstaltungsrelevante Daten für
die Landesstatistik weiterzuleiten. Seit der Statistikreform gilt als Vorgabe
des Bayerischen Volkshochverbandes, die geplanten sowie durchgeführten
Unterrichtseinheiten nicht mehr mit
45 Minuten, sondern mit 90 Minuten
anzugeben.
Diese Vorgabe bewirkt eine Verdoppelung der Rahmenentgelte bei den Unterrichtsveranstaltungen. Eine Erhöhung der Entgelte für Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt jedoch nicht.
Die
Ermäßigungen sollen für „ErlangenPass“-Inhaber, Bezieherinnen und Bezieher von
Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB XII, von
Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe künftig 75% statt bisher 50% betragen. Gleiches gilt für Personen, die
Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), ein „Freiwilliges
Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen Dienst“ (BFD)
absolvieren.
Die
Ermäßigung von bisher 50 % reicht nicht aus. Eine Gewährleistung der Teilhabe
an Bildung bedarf einer stärkeren Ermäßigung. Der Erlanger Stadtrat hat
die Ausweitung der Er-mäßigung, die sich mit Einnahmeausfällen bei Amt 43
auswirkt, durch die Gewährung von zusätzlichen Budgetmitteln unterstützt.
Es
erhalten Schülerinnen und Schüler einen Nachlass in Höhe von 20%. Die Anmerkung
diesen Nachlass Schülerinnen und Schüler erst ab 15 Jahren zu gewähren, ist
nicht zweckmäßig.
Die
Volkshochschule erhebt für die Teilnahme an Veranstaltungen Entgelte und
Auslagen. Diese werden mit Veranstaltungsbeginn fällig und im
SEPA-Lastschriftverfahren etwa zwei bis drei Wochen nach Beginn der
Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht.
Entgelte
und Auslagen für Prüfungen im Sprachenbereich werden mit der Anmeldung fällig.
Dies ist sinnvoll, da das Prüfungsentgelt nicht bei der Volkshochschule
verbleibt und zeitnah an die jeweilige Prüfungsinstitution (z.B.
Goethe-Institut) weitergeleitet wird.
Auch
die Entgelte und Auslagen für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die
zu Semesterbeginn starten, werden mit der Anmeldung fällig. Dies ist sinnvoll,
da die Nachfrage in diesen Kursen besonders groß ist und eine Verbindlichkeit
für den Kursbesuch nicht nur durch die vorgegebenen Rücktrittsregeln gegeben
ist. Durch dieses Vorgehen kann die Volkshochschule Interessenten, die auf der
Warteliste stehen, zeitnah einen Kursplatz anbieten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen:
Anlage 1 Gegenüberstellung Benutzungsordnung