Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für
städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf
vom 23.06.2020 – Anlage) wird beschlossen.
1.
Ausgangslage:
Die Gebührensatzung für die
dezentralen städtischen Flüchtlingsunterkünfte enthält Gebühren-sätze und
Regelungen zur Höhe und Geltendmachung von Gebühren für die Unterkünfte, die
den Regelungen für die staatlichen Unterkünfte in Bayern nach der Asyldurchführungsverordnung
(DVAsyl) entsprechen. Mit der letzten
Satzungsänderung vom 05.03.2020 wurden daher in der Gebührensatzung die
Gebührensätze aus der DVAsyl in Verbindung mit der damals geltenden
Bekanntmachung des Staatsministeriums übernommen. Die aktuellen Gebührensätze
für 2020 wurden jedoch erst mit der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums vom 13.05.2020 bekanntgegeben und rückwirkend in Kraft
gesetzt, so dass auch die Satzung der Stadt anzupassen ist.
2.
Neuregelungen
Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration vom 13.05.2020 beträgt die volle monatliche
Benutzungsgebühr für das Gebührenjahr 2020 jetzt 343,24 Euro.
In § 3 der Satzung wird daher in Abs. 1 die volle monatliche
Benutzungsgebühr in Höhe von 420,27 Euro
durch die Gebühr 343,24 Euro
ersetzt.
Da die dezentralen Unterkünfte in Erlangen ausschließlich aus mobilen
Wohneinheiten und Unterkünften mit Mehrbettzimmer ab 5-Bettzimmer bestehen, ist
bei der Gebührenfestsetzung ein Sozialabschlag vorzunehmen und zwar in Höhe von
75% für alleinstehende Personen oder einem Haushalt vorstehende Personen und 85
% bei Haushaltsangehörigen (§ 3 Abs. 2 der Satzung). Hiernach ergeben sich
folgende tatsächliche monatliche Benutzungsgebühren für 2020: für eine
alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen 85,81 € und für
Haushaltsangehörige 51,49 €.
Da die neuen Gebühren für 2020 niedriger sind
als in der zum 06.03.2020 in Kraft getretenen Satzung festgelegt, kann die
Änderungssatzung, da für den Gebührenschuldner vorteilhaft, rückwirkend zum
06.03.2020 in Kraft treten.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Anlagen: Anlage: Entwurf der Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für städtische
dezentrale Unterkünfte vom 23.06.2020