Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
30/003/2020
Aktenzeichen
III/30; V/502
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf vom 23.06.2020 – Anlage) wird beschlossen.

 


1.   Ausgangslage:

Die Gebührensatzung für die dezentralen städtischen Flüchtlingsunterkünfte enthält Gebühren-sätze und Regelungen zur Höhe und Geltendmachung von Gebühren für die Unterkünfte, die den Regelungen für die staatlichen Unterkünfte in Bayern nach der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) entsprechen. Mit der letzten Satzungsänderung vom 05.03.2020 wurden daher in der Gebührensatzung die Gebührensätze aus der DVAsyl in Verbindung mit der damals geltenden Bekanntmachung des Staatsministeriums übernommen. Die aktuellen Gebührensätze für 2020 wurden jedoch erst mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 13.05.2020 bekanntgegeben und rückwirkend in Kraft gesetzt, so dass auch die Satzung der Stadt anzupassen ist.

 

2.   Neuregelungen

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 13.05.2020 beträgt die volle monatliche Benutzungsgebühr für das Gebührenjahr 2020 jetzt 343,24 Euro.

In § 3 der Satzung wird daher in Abs. 1 die volle monatliche Benutzungsgebühr in Höhe von 420,27 Euro durch die Gebühr 343,24 Euro ersetzt.

Da die dezentralen Unterkünfte in Erlangen ausschließlich aus mobilen Wohneinheiten und Unterkünften mit Mehrbettzimmer ab 5-Bettzimmer bestehen, ist bei der Gebührenfestsetzung ein Sozialabschlag vorzunehmen und zwar in Höhe von 75% für alleinstehende Personen oder einem Haushalt vorstehende Personen und 85 % bei Haushaltsangehörigen (§ 3 Abs. 2 der Satzung). Hiernach ergeben sich folgende tatsächliche monatliche Benutzungsgebühren für 2020: für eine alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen 85,81 € und für Haushaltsangehörige 51,49 €.

Da die neuen Gebühren für 2020 niedriger sind als in der zum 06.03.2020 in Kraft getretenen Satzung festgelegt, kann die Änderungssatzung, da für den Gebührenschuldner vorteilhaft, rückwirkend zum 06.03.2020 in Kraft treten.

 


Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X nein

 

 

Anlagen:       Anlage: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für städtische
dezentrale Unterkünfte vom 23.06.2020