Die Schulsporthallen werden für die Erlanger Sportvereine in
den Sommerferien 2020 von der 31. bis einschl. 34. KW 2020 (27.07. bis
21.08.2020) zur Verfügung gestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie sollen die Erlanger Sportvereine eine zusätzliche Woche in den Sommerferien erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Vergabe der Schulsporthallen (Wochenbelegung ab 17.00 Uhr, Wochenendbelegung, Ferienbelegung) erfolgt über Amt 52. Die Zuständigkeit für die Objekte (Schulsporthallen) liegt bei Amt 24 (Betreiber).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Stellungnahme GME:
Entsprechend der
bestehenden Regelung aus dem Jahr 2017 ist die Nutzung der Schulsporthallen für
den Vereinssport grundsätzlich in den ersten drei Wochen der Sommerferien
vorgesehen. Entsprechend dieser Festlegung sind die letzten drei
Sommerferienwochen für die Grundreinigung und die zum Schuljahresbeginn
notwendigen Tätigkeiten (z. B. Bestuhlung der Hallen und Auslegen der
Hallenböden, etc.) verplant und mit den Reinigungsfirmen auch entsprechend
vereinbart.
Aufgrund der
Corona-Beschränkungen im Schul- und somit auch im Schulsportbetrieb wurde die
jährliche Grundreinigung in einigen Hallen, die in dieser Zeit nicht aufgrund
der Abstandsregelungen als normale Unterrichtsräume genutzt wurden, bereits
vorgezogen. Somit ist aus Sicht des GME in diesem Jahr eine um eine Woche
verlängerte Nutzung der Schulsporthallen in den ersten vier Sommerferienwochen
(31. KW bis einschl. 34. KW 2020: vom 27.07. bis 21.08.2020) denkbar.
Ein weiteres
Vorziehen von Grundreinigungen vor die Sommerferien ist leider nicht möglich,
da vorgesehen ist, auch den Schulsport in Kürze wieder anlaufen zu lassen.
Ebenso wird ein
ersatzloser Ausfall der Grundreinigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes und
der Haltbarkeit der Materialien abgelehnt.
Die Vorlaufzeit für
die Hausverwaltungen und der Administrator für die elektronischen
Schließanlagen beträgt mindestens eine Woche vor Beginn der geänderten
Hallennutzungen. Ein Hausmeisterpool existiert beim GME nicht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
x nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag ÖDP 094/2020