Betreff
Schulsporthallen die gesamten Sommerferien für den Vereinssport öffnen, ÖDP Dringlichkeitsantrag 094/2020
Vorlage
52/008/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Schulsporthallen werden für die Erlanger Sportvereine in den Sommerferien 2020 von der 31. bis einschl. 34. KW 2020 (27.07. bis 21.08.2020) zur Verfügung gestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie sollen die Erlanger Sportvereine eine zusätzliche Woche in den Sommerferien erhalten.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vergabe der Schulsporthallen (Wochenbelegung ab 17.00 Uhr, Wochenendbelegung, Ferienbelegung) erfolgt über Amt 52. Die Zuständigkeit für die Objekte (Schulsporthallen) liegt bei Amt 24 (Betreiber).

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Stellungnahme GME:

Entsprechend der bestehenden Regelung aus dem Jahr 2017 ist die Nutzung der Schulsporthallen für den Vereinssport grundsätzlich in den ersten drei Wochen der Sommerferien vorgesehen. Entsprechend dieser Festlegung sind die letzten drei Sommerferienwochen für die Grundreinigung und die zum Schuljahresbeginn notwendigen Tätigkeiten (z. B. Bestuhlung der Hallen und Auslegen der Hallenböden, etc.) verplant und mit den Reinigungsfirmen auch entsprechend vereinbart.

 

Aufgrund der Corona-Beschränkungen im Schul- und somit auch im Schulsportbetrieb wurde die jährliche Grundreinigung in einigen Hallen, die in dieser Zeit nicht aufgrund der Abstandsregelungen als normale Unterrichtsräume genutzt wurden, bereits vorgezogen. Somit ist aus Sicht des GME in diesem Jahr eine um eine Woche verlängerte Nutzung der Schulsporthallen in den ersten vier Sommerferienwochen (31. KW bis einschl. 34. KW 2020: vom 27.07. bis 21.08.2020) denkbar.

 

Ein weiteres Vorziehen von Grundreinigungen vor die Sommerferien ist leider nicht möglich, da vorgesehen ist, auch den Schulsport in Kürze wieder anlaufen zu lassen.

Ebenso wird ein ersatzloser Ausfall der Grundreinigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Haltbarkeit der Materialien abgelehnt.

 

Die Vorlaufzeit für die Hausverwaltungen und der Administrator für die elektronischen Schließanlagen beträgt mindestens eine Woche vor Beginn der geänderten Hallennutzungen. Ein Hausmeisterpool existiert beim GME nicht.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

x   nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag ÖDP 094/2020