GS Friedich- Rückert- Schule:
Erweiterung und Umbau für Ganztagsbetreuung
Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen - Architekt (Leistungsphasen 1-9)
Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Objektplanung wird aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Entsprechend dem Bedarfsbeschluss des Stadtrates IV/063/2019 vom 25.07.2019 soll zur Sicherung des Ganztagsbetreuungsbedarfes und der geordneten Unterrichtsversorgung wegen steigenden Schülerzahlen an der Friedrich- Rückert- Schule das Raumangebot bis spätestens zum Schuljahr 2024/25 erweitert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Planungsleistungen für die Objektplanung für den Neu- oder Anbau, sowie Umbaumaßnahmen im Bestand zur Deckung des zusätzlichen Raumangebotes der FRS sollen im Frühjahr 2021 beginnen.
Das vergaberechtlich erforderliche Verfahren ist eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, die in der Vergabeverordnung (VgV) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geregelt ist. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu (siehe unten).
Die Planungsleistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1-9) betragen ca. 476.000 € (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) bzw. 400.000 € (ohne Mehrwertsteuer) und übersteigen damit den festgeschriebenen Schwellenwert von 214.000 € (Netto), der eine europaweite Ausschreibung auslöst.
Die Vergabe der Planungsleistung in einer stufenweisen Beauftragung als Ergebnis des VgV-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Geplanter Ablauf des
VgV-Verfahrens:
Bekanntmachungsphase: August/ September 2020
Bewerbungsphase: Oktober bis November 2020
Verhandlungsphase: Dezember 2020
Auftragserteilungsphase: Januar/ Februar 2021
Rahmenterminplan
Neubaumaßnahme:
Beginn der Planung: März 2021
Baubeginn: ca. März 2023
Baufertigstellung: ca. September 2024
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
15.000 € |
bei IPNr.: 211O.482 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind zur Begleitung der Verfahrens vorhanden auf IvP-Nr. 211O.482
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht ausreichend vorhanden – Für die Planung und Bauausführung der Maß- nahme sind HH-Mittel in den MIP der Folgejahre einzustellen
Anlagen: