Im Rahmen einer Generalsanierung der
evangelischen Kindertagesstätte „Die Arche“ in der Lachnerstraße 43 in 91058
Erlangen, werden die bereits bestehenden zwölf Kinderkrippen ‑sowie
55 Kindergartenplätze- als bedarfsnotwendig anerkannt. Zusätzlich wird im
Rahmen einer Generalsanierung die Neuschaffung einer zusätzlichen Krippengruppe
mit insgesamt zwölf Plätzen sowie einer weiteren Kindergartengruppe mit
25 Plätzen als bedarfsnotwendig anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss (JHA) über den weiteren Planungsstand zu informieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil
Tennenlohe (U3‑Planungsbezirk: I‑Erlangen Südost /
Kindergartenplanungsbezirk: 11‑Tennenlohe), um den Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Evangelisch-Lutherische-Gesamtkirchengemeinde
Erlangen plant eine Generalsanierung ihrer Kindertagesstätte in der
Lachnerstraße 43 in 91058 Erlangen (U3-Planungsbezirk: I‑Erlangen Südost
/ Kindergartenplanungsbezirk: 11-Tennenlohe). An diesem Standort ist eine
Kinderkrippengruppe mit insgesamt zwölf Plätzen sowie zwei
Kindergartengruppen mit insgesamt 55 Plätzen untergebracht, die im Zuge
einer Generalsanierung um je eine weitere Krippengruppe mit zwölf Plätzen sowie
Kindergartengruppe mit 25 Plätzen erweitert werden sollen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Einschätzung der Jugendhilfeplanung
Die Bedarfseinschätzung der
Jugendhilfeplanung muss im Krippen- (U3) und Kindergarten- (U6) Bereich
differenziert betrachtet werden, da hier sowohl andere statistische Zahlen als
auch unterschiedliche Beschlüsse des Stadtrates zugrunde liegen.
Krippenplanungsbezirk
Der Stadtrat hat 2012 nach fachlicher
Vorplanung durch die Jugendhilfeplanung im U3-Alter ein kleinräumiges
Planungskonzept bestätigt und für die nächsten Jahre Versorgungsziele
kleinräumig und stadtweit als Bedarfskorridore festgelegt. Auf dieser Grundlage
hat der Stadtrat im Juli 2019 neue Versorgungsziele beschlossen (Vorlage
51/196/2019): Die stadtweite Versorgungsquote soll im U3-Alter auf 53%
angehoben werden. Das bedeutet einen Ausbau bis zum Jahr 2025 von insgesamt 240
zu schaffenden Plätzen. Für den Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost wurden
die Versorgungsziele im Jahr 2019 auf ca. 75% angehoben, um die stadtweite
Quote von 53% erreichen zu können.
In 54 Einrichtungen und in der
Kindertagespflege stehen insgesamt 1431 ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Das
entspricht aktuell einer Versorgungsquote von 43,4%.
Im Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost
stehen 240 U3-Jährigen (Prognose Kindergarten- und Planungsbezirke 2020 –
Stand: April 2020 – Statistik und Stadtforschung) derzeit 115 Plätze zur
Verfügung. Das entspricht aktuell einer kleinräumigen Versorgungsquote von
knapp 48%. Damit liegt der Planungsbezirk Südost in Tennenlohe unter dem
angestrebten Versorgungsziel. Das bedeutet konkret, dass 36 neue Plätze
geschafften werden müssten. Hierfür liegt aus 2019 bereits der Bedarfsbeschluss
des Stadtrates vor. Bewilligte Projekte gibt es in I-Erlangen-Südost noch keine.
Die 5-Jahres- sowie die 10-Jahresprognose
des Amtes für Statistik und Stadtforschung (Stand April 2020) weisen
rückläufigen Geburtenzahlen auf. Für das Jahr 2025 bis zum Jahr 2030 wird nur
noch mit 205 bzw. 206 Kindern im Planungsbezirk Südost gerechnet. Das bedeutet,
dass im Jahr 2030 mit den aktuell vorhandenen 115 Krippenplätzen bereits ca.
55% der Kinder im U3-Alter im Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost versorgt
sein werden.
Kindergartenplanungsbezirk
Die Kinderzahl im U6-Alter beträgt zum April
2020 im Kindergartenbezirk 11 Tennenlohe 157. Auf diese 157 Kinder kommen
derzeit 143 Plätze. Ab 2020 sind in Tennenlohe wieder 153 Plätze zu
berücksichtigen, da die Sanierung des Kath. Kindergarten Hl. Familie
abgeschlossen wird. So liegt die kleinräumige Versorgungsquote aktuell bei 97%.
Der Bedarfsbeschluss des Stadtrates aus 2017/2018 liegt stadtweit bei einer
Versorgungsquote von 105% (entspricht der Schaffung von 535 Plätzen).
Prognostisch wird die Versorgungsquote 2025
bei Realisierung des Bedarfsbeschlusses von 2017/2018 durch die geplanten
Projekte von 2019 zu einer stadtweiten Versorgung von 117% führen.
Kleinräumig wird für Tennenlohe mit dem
Bedarfsbeschluss des Stadtrats von 2017/2018 eine Versorgung von 100%
angestrebt. Diese ist heute bereits fast erreicht. Die Prognose zeigt im 5- und
10-Jahresverlauf für Tennenlohe eine gleichbleibende Kinderzahl (2025: 157
Kinder, 2030: 156 Kinder) im U6-Alter, stadtweit wird sie von heute 3.633
Kindern bis 2030 auf 3412 Kinder sinken.
Ergänzend zu den o. g. Ausführungen der
Jugendhilfeplanung ist folgendes festzustellen:
Die aktuell auf der Prognose der
Jugendhilfeplanung sich ergebenden Versorgungszahlen basieren auf der Annahme,
dass diese Projekte zeitnah realisiert werden. Es zeichnet sich ab, dass das
eine oder andere Projekt zumindest nicht in naher Zukunft realisiert werden
kann. Die Integrativen Plätze werden zunehmen, was angesichts der Probleme bei
der Personalakquise eher zu einer Verminderung der Platzzahlen führen wird. Des
Weiteren wird es ab 2025 auch einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche
Schulkindbetreuung geben, die mit Sicherheit nicht ausschließlich im
Schulbereich realisiert werden kann, so dass eine Umwidmung von
Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Mittel der Wahl sein kann.
Die Verwaltung des Jugendamts geht unter
diesem Gesichtspunkt davon aus, dass die Erfüllung des aktuellen Bedarfs durch
das hier vorgeschlagene Projekt zeitnah möglich ist, da die Realisierung sofort
in Angriff genommen wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv, Sanierung
erfolgt nach aktuellen energetischen Vorgaben erfolgt.
ja, negativ
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Die tatsächliche Summe ist erst nach Vorlage einer Kostenschätzung durch den Träger zu beziffern.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: