Betreff
Bedarfsanerkennung für 24 Krippen- und 80 Kindergartenplätze für Kinder im Vorschulalter in der evangelischen Kindertagesstätte „Die Arche“
Vorlage
512/002/2020
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen einer Generalsanierung der evangelischen Kindertagesstätte „Die Arche“ in der Lachnerstraße 43 in 91058 Erlangen, werden die bereits bestehenden zwölf Kinderkrippen ‑sowie 55 Kindergartenplätze- als bedarfsnotwendig anerkannt. Zusätzlich wird im Rahmen einer Generalsanierung die Neuschaffung einer zusätzlichen Krippengruppe mit insgesamt zwölf Plätzen sowie einer weiteren Kindergartengruppe mit 25 Plätzen als bedarfsnotwendig anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss (JHA) über den weiteren Planungsstand zu informieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Tennenlohe (U3‑Planungsbezirk: I‑Erlangen Südost / Kindergartenplanungsbezirk: 11‑Tennenlohe), um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Evangelisch-Lutherische-Gesamtkirchengemeinde Erlangen plant eine Generalsanierung ihrer Kindertagesstätte in der Lachnerstraße 43 in 91058 Erlangen (U3-Planungsbezirk: I‑Erlangen Südost / Kindergartenplanungsbezirk: 11-Tennenlohe). An diesem Standort ist eine Kinderkrippengruppe mit insgesamt zwölf Plätzen sowie zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 55 Plätzen untergebracht, die im Zuge einer Generalsanierung um je eine weitere Krippengruppe mit zwölf Plätzen sowie Kindergartengruppe mit 25 Plätzen erweitert werden sollen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Einschätzung der Jugendhilfeplanung

Die Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung muss im Krippen- (U3) und Kindergarten- (U6) Bereich differenziert betrachtet werden, da hier sowohl andere statistische Zahlen als auch unterschiedliche Beschlüsse des Stadtrates zugrunde liegen.

 

Krippenplanungsbezirk

Der Stadtrat hat 2012 nach fachlicher Vorplanung durch die Jugendhilfeplanung im U3-Alter ein kleinräumiges Planungskonzept bestätigt und für die nächsten Jahre Versorgungsziele kleinräumig und stadtweit als Bedarfskorridore festgelegt. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat im Juli 2019 neue Versorgungsziele beschlossen (Vorlage 51/196/2019): Die stadtweite Versorgungsquote soll im U3-Alter auf 53% angehoben werden. Das bedeutet einen Ausbau bis zum Jahr 2025 von insgesamt 240 zu schaffenden Plätzen. Für den Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost wurden die Versorgungsziele im Jahr 2019 auf ca. 75% angehoben, um die stadtweite Quote von 53% erreichen zu können.

In 54 Einrichtungen und in der Kindertagespflege stehen insgesamt 1431 ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Das entspricht aktuell einer Versorgungsquote von 43,4%.

Im Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost stehen 240 U3-Jährigen (Prognose Kindergarten- und Planungsbezirke 2020 – Stand: April 2020 – Statistik und Stadtforschung) derzeit 115 Plätze zur Verfügung. Das entspricht aktuell einer kleinräumigen Versorgungsquote von knapp 48%. Damit liegt der Planungsbezirk Südost in Tennenlohe unter dem angestrebten Versorgungsziel. Das bedeutet konkret, dass 36 neue Plätze geschafften werden müssten. Hierfür liegt aus 2019 bereits der Bedarfsbeschluss des Stadtrates vor. Bewilligte Projekte gibt es in I-Erlangen-Südost noch keine.

Die 5-Jahres- sowie die 10-Jahresprognose des Amtes für Statistik und Stadtforschung (Stand April 2020) weisen rückläufigen Geburtenzahlen auf. Für das Jahr 2025 bis zum Jahr 2030 wird nur noch mit 205 bzw. 206 Kindern im Planungsbezirk Südost gerechnet. Das bedeutet, dass im Jahr 2030 mit den aktuell vorhandenen 115 Krippenplätzen bereits ca. 55% der Kinder im U3-Alter im Krippenplanungsbezirk I-Erlangen Südost versorgt sein werden.

 

Kindergartenplanungsbezirk

Die Kinderzahl im U6-Alter beträgt zum April 2020 im Kindergartenbezirk 11 Tennenlohe 157. Auf diese 157 Kinder kommen derzeit 143 Plätze. Ab 2020 sind in Tennenlohe wieder 153 Plätze zu berücksichtigen, da die Sanierung des Kath. Kindergarten Hl. Familie abgeschlossen wird. So liegt die kleinräumige Versorgungsquote aktuell bei 97%. Der Bedarfsbeschluss des Stadtrates aus 2017/2018 liegt stadtweit bei einer Versorgungsquote von 105% (entspricht der Schaffung von 535 Plätzen).

Prognostisch wird die Versorgungsquote 2025 bei Realisierung des Bedarfsbeschlusses von 2017/2018 durch die geplanten Projekte von 2019 zu einer stadtweiten Versorgung von 117% führen.

Kleinräumig wird für Tennenlohe mit dem Bedarfsbeschluss des Stadtrats von 2017/2018 eine Versorgung von 100% angestrebt. Diese ist heute bereits fast erreicht. Die Prognose zeigt im 5- und 10-Jahresverlauf für Tennenlohe eine gleichbleibende Kinderzahl (2025: 157 Kinder, 2030: 156 Kinder) im U6-Alter, stadtweit wird sie von heute 3.633 Kindern bis 2030 auf 3412 Kinder sinken.

 

Ergänzend zu den o. g. Ausführungen der Jugendhilfeplanung ist folgendes festzustellen:

Die aktuell auf der Prognose der Jugendhilfeplanung sich ergebenden Versorgungszahlen basieren auf der Annahme, dass diese Projekte zeitnah realisiert werden. Es zeichnet sich ab, dass das eine oder andere Projekt zumindest nicht in naher Zukunft realisiert werden kann. Die Integrativen Plätze werden zunehmen, was angesichts der Probleme bei der Personalakquise eher zu einer Verminderung der Platzzahlen führen wird. Des Weiteren wird es ab 2025 auch einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche Schulkindbetreuung geben, die mit Sicherheit nicht ausschließlich im Schulbereich realisiert werden kann, so dass eine Umwidmung von Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Mittel der Wahl sein kann.

Die Verwaltung des Jugendamts geht unter diesem Gesichtspunkt davon aus, dass die Erfüllung des aktuellen Bedarfs durch das hier vorgeschlagene Projekt zeitnah möglich ist, da die Realisierung sofort in Angriff genommen wird.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv, Sanierung erfolgt nach aktuellen energetischen Vorgaben erfolgt.

             ja, negativ

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Die tatsächliche Summe ist erst nach Vorlage einer Kostenschätzung durch den Träger zu beziffern.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: