Betreff
Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
30/002/2020
Aktenzeichen
III/30; VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung; Entwurf vom 19.06.2020, Anlage) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer wird von 3,60 Euro auf 3,70 Euro, für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von 1,85 Euro auf 2,00 Euro und für jeden weiteren Kilometer von 1,55 Euro auf 1,60 Euro angehoben.

Bei Störungen der Taxameteruhr wird der Berechnungspreis von 1,55 Euro auf 1,60 Euro erhöht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 04.11.2019 beantragt die Taxi Erlangen e. G. die vorgenannten Änderungen des örtlichen Taxitarifs.

 

Die vorgeschlagene Preiserhöhung um 4,37 % gegenüber dem seit Mai 2019 geltenden Taxitarif liegt etwas über der ermittelten Kostensteigerung. Mit dem neuen Durchschnittspreis von 16,73 Euro, bezogen auf eine klassische IHK-Standardfahrt (Grundpreis ohne Schalteinheit, 5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), würde die Stadt Erlangen im Vergleich mit den anderen benachbarten kreisfreien Städten wieder im Einklang liegen. Die Anpassung erachtet die Verwaltung trotz der geringeren Kostensteigerung für angemessen, gerade im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Pandemie. Ebenso wird das Vorhaben begrüßt, jährlich bis zweijährlich moderate Anpassungen vorzunehmen und einen nahezu einheitlichen Taxitarif mit den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth vorweisen zu können.

 

Alle o.g. beteiligten Stellen wurden hierzu angehört und stimmen der Preisänderung zu.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

5.   Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) vom 19.06.2020