Betreff
Bebauungsplan Nr. 470 der Stadt Erlangen
- Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/003/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach –           der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 wird entsprechend ergänzt.

 

2.       Dieser wird in geänderter Fassung vom 21.07.2020 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2), da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Bauabschnitt 1 (West-Ost Abschnitt):

Aufgrund der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den Rhein-Main-Donau-Kanal ab voraussichtlich 2020/‘21 ist der Bauabschnitt 1 inzwischen als Umleitungsstrecke mit neu befahrbarer Rampe zur Regnitzbrücke schon ausgebaut worden. Vor dem Bau war diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck nördlich des Bahndammes in Ost-West Richtung größtenteils nur provisorisch befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit einer Treppe und Schieberampe möglich.

 

Bauabschnitt 2 (Nord-Süd Abschnitt):

Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die Mittlere Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Erneuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes dort nicht mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund zwischen dem Bahndamm und dem Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung nicht mehr durchgängig gequert werden. In einer zweiten Phase soll daher diese fehlende Nord-Süd-Verbindung mit einer neuen Aurachbrücke wiederhergestellt werden, welche zurzeit aus Grunderwerbsgründen nicht realisiert werden kann. Zusätzlich wird dadurch der Lückenschluss im Radwegenetz des Regnitztales weiter vorangetrieben.

Weiter dient das Bebauungsplanverfahren dazu, den umweltrechtlichen Eingriff definiert festzustellen und die schon im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des Vorentwurfes abgestimmten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen entsprechend festzusetzen.

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 2,09 ha und besteht aus den Flächen der Bauabschnitte 1 und 2 sowie der zugehörigen Ausgleichsflächen, im Einzelnen sind dies:

 

Bauabschnitt 1:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2, 238/5, 238/6, 239/7, 241, 242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 764, 737/6, 788/3, 796/2, 796/3 der - Gemarkung Bruck - und hat eine Fläche von 0,25 ha.

 

Bauabschnitt 2:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4, 167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501, 502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie die Flst.Nr. 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 0,81 ha.

 

Ausgleichsflächen:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 1614, 1623 und 1624 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 1,03 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen. Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.470 – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Erlanger Stadtrat hat am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 in der Fassung vom 17.03.2020 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 24.04.2020 bis einschließlich 29.05.2020 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 16.04.2020 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 14 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 4 behandelt werden.

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 21.07.2020 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

           nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

- BA I  (lt. Rechnungsstand)
- BA II (lt. Kostenberechnung
           Ing.-Büro v. 31.08.‘17)

 

ca. 1.300.000 €
ca.    605.000 €

bei IPNr.: 541.821

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

 

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten

- EB77

- Ingenieurbau

- Straßenbau

 

 

 

ca.         300 €

ca.    13.000 €

ca.      6.000 €

Korrespondierende Einnahmen:

- Kostenbeteiligung der
  Wasser- und Schifffahrts-
  verwaltung des Bundes

- Zuwendungen nach Art. 13c
  FAG

ca.  530.000 €

 

 


In noch zu beziffender Höhe

bei IPNr.: 541.821 EDB

 

 

 

bei IPNr.: 541.821 ES

Weitere Ressourcen

- Planungsmittel B-Plan

ca.     25.000 €        bei IPNR.: 541.821

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind für den BA II im Investitionsprogramm zum HH 2020 derzeit bei
                  IPNr. 541.821 wie folgt vorgesehen:

                  2021                500.000 €
                  2022                100.000 €

                  Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung wird eine Anpassung zum HH
                 2021 erforderlich.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

2. Stand des Bauleitplanverfahrens

3. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        4. Übersichtskarte, M 1:25.000

                        5. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)