- Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 – Geh- und Radweg
Bruck-Frauenaurach – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 17.03.2020
wird entsprechend ergänzt.
2. Dieser
wird in geänderter Fassung vom 21.07.2020 gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen (Anlage 2), da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen
redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Bauabschnitt 1 (West-Ost Abschnitt):
Aufgrund der Schleusenerneuerung in
Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und
Radweges über den Rhein-Main-Donau-Kanal
ab voraussichtlich 2020/‘21 ist
der Bauabschnitt 1 inzwischen als Umleitungsstrecke mit neu befahrbarer
Rampe zur Regnitzbrücke schon ausgebaut
worden. Vor dem Bau war diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck
nördlich des Bahndammes in Ost-West Richtung größtenteils nur provisorisch
befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit einer Treppe
und Schieberampe möglich.
Bauabschnitt 2 (Nord-Süd Abschnitt):
Im Jahr 2007 musste die
vorhandene Holzbrücke über die Mittlere Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut
werden. Eine Erneuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes dort nicht
mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund zwischen dem Bahndamm und dem
Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung nicht mehr durchgängig gequert
werden. In einer zweiten Phase soll daher diese fehlende Nord-Süd-Verbindung
mit einer neuen Aurachbrücke wiederhergestellt werden, welche zurzeit aus
Grunderwerbsgründen nicht realisiert werden kann. Zusätzlich wird dadurch der
Lückenschluss im Radwegenetz des Regnitztales weiter vorangetrieben.
Weiter dient das
Bebauungsplanverfahren dazu, den umweltrechtlichen Eingriff definiert
festzustellen und die schon im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des
Vorentwurfes abgestimmten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen entsprechend
festzusetzen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 2,09
ha und besteht aus den Flächen der Bauabschnitte 1 und 2 sowie der zugehörigen
Ausgleichsflächen, im Einzelnen sind dies:
Bauabschnitt 1:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2,
238/5, 238/6, 239/7, 241, 242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13,
266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 764, 737/6, 788/3, 796/2,
796/3 der - Gemarkung Bruck - und hat eine Fläche von 0,25 ha.
Bauabschnitt 2:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4,
167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501, 502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie
die Flst.Nr. 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung
Eltersdorf - und hat eine Fläche von 0,81 ha.
Ausgleichsflächen:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 1614, 1623 und 1624 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 1,03 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen. Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.470 – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Erlanger Stadtrat hat am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 in der Fassung vom 17.03.2020 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 24.04.2020 bis
einschließlich 29.05.2020 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist
wurden keine Stellungnahmen
vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 16.04.2020 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 14 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 4 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden
Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der
Fassung vom 21.07.2020 unverändert als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: - BA I (lt. Rechnungsstand) |
ca.
1.300.000 € |
bei IPNr.: 541.821 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche
Unterhaltskosten - EB77 -
Ingenieurbau -
Straßenbau |
ca. 300 € ca. 13.000 € ca. 6.000 € |
|
Korrespondierende Einnahmen: - Kostenbeteiligung der - Zuwendungen nach Art. 13c |
ca. 530.000 €
|
bei IPNr.: 541.821 EDB bei IPNr.: 541.821 ES |
-
Planungsmittel B-Plan |
ca. 25.000 € bei IPNR.: 541.821 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für
den BA II im Investitionsprogramm zum HH 2020 derzeit bei
IPNr. 541.821 wie folgt
vorgesehen:
2021 500.000 €
2022 100.000 €
Aufgrund der aktuellen
Baupreisentwicklung wird eine Anpassung zum HH
2021 erforderlich.
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis
2. Stand des Bauleitplanverfahrens
3. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
4. Übersichtskarte, M 1:25.000
5. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)