Betreff
Fallschutzerneuerung und Sanierung der Laufbahn an der Adalbert-Stifter-Grundschule - Bedarfsnachweis nach DA Bau
Vorlage
40/006/2020
Aktenzeichen
IV/40-14
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bildungsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung des Fallschutzes am Seilklettergerät im Eingangsbereich sowie eine Sanierung der Laufbahn im Außensportgelände der Adalbert-Stifter-Grundschule fest.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen weiterzuführen und die notwendigen Mittel gemäß vorliegender Kostenschätzung zum Haushalt 2021 f anzumelden.

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Schulverwaltungsamt ist u. a. zuständig für die Spielgeräte in den Pausenhöfen der Schulen und den Erhalt der Schulsportaußenbereiche.

 

A Spielgerät Pausenhof

Das sich im Pausenhof bzw. Schuleingangsbereich der Adalbert-Stifter-Grundschule befindliche Seilkletterspielgerät (Modell Venus, Berliner Seilfabrik) weist in seinem Fallschutzbereich (aufgeklebte Gummigranulatplatten) Aufwölbungen und weitere Defekte auf, welche in den vergangenen Jahren immer wieder notdürftig geklebt werden konnten. Die Gummiplatten lösen sich vom Untergrund, da der Kleber zwischen und unter den Gummiplatten nicht mehr ausreichend vorhanden ist.

 

Um das Spielgerät verkehrssicher weiter nutzen zu können, ist eine Erneuerung des Fallschutzbereiches unumgänglich. (Ein vergleichbares Bestandsspielgerät mit ähnlichem Fallschutzaufbau musste aufgrund unzureichender Verkehrssicherheit längerfristig gesperrt werden).
Das vorhandene Spielgerät aus dem Jahr 2004 ist noch intakt und es kann mit einer geschätzten weiteren Nutzungsdauer von rd. 20 Jahren bespielt werden. Nach Herstellerangaben besteht eine lebenslange Ersatzteilgarantie für das Gerät.

B Laufbahn Außensportfläche

Bei den turnusmäßigen Sportflächenbegehungen zusammen mit EB77, letztmals im Februar 2020, wurde festgestellt, dass auch die Oberfläche der Laufbahn der Adalbert-Stifter-Grundschule nunmehr ganzflächig rissig wird. In den letzten Jahren wurden immer wieder kleinere Reparaturen beauftragt. Nach jetziger Beurteilung durch Abt. Stadtgrün ist eine Generalsanierung durchzuführen, um die für den Schulsport erforderliche Laufbahn zu erhalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Abt. Stadtgrün wurde mit einer Grobkostenplanung für die beiden Sanierungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen beauftragt.

Folgende Kosten wurden kalkuliert:

 

A Seilklettergerüst

EB 77 hat die Kosten für drei Ausführungsvarianten geschätzt:

1.    Erneuerung der Gummigranulatplatten (Kleben auf Asphalt): Kosten rd. 19.000 € (ohne ext. Planungsbüro)
Hierbei handelt es sich tendenziell um eine temporäre Maßnahme mit maximal 10 Jahren Haltbarkeit der Fallschutzplatten. Der unter den Platten verlaufende Asphalt bleibt erhalten; Höhendifferenzen müssen über keilförmige Platten ausgeglichen werden. Die Entwässerung würde wie im Bestand über den Kanal erfolgen.

2.    Auskoffern und Einsetzen eines ebenerdigen, wasserdurchlässigen EPDM-Fallschutzbelages: Kosten rd. 70.500 €
Der EPDM-Belag kann dem Gefälle folgend bündig an den umgrenzenden Asphalt hergestellt werden. Evtl. Stolperkanten entfallen.

3.    Auskoffern und Einbringung von Holzschnitzeln: Kosten 63.000 € - 69.000 € je nach Ausführung (Eingrenzung mit Robinienstämmen, ggf. auf L-Steine gesetzt)
Um ein Erodieren der Hackschnitzel zu vermeiden, muss die Fallschutzfläche begradigt werden auf maximal 1% Gefälle. Die daraus resultierende Stufe zum anschließenden Asphaltbelag wird über Sitzstämme abgefangen; eine Stolpergefahr dadurch abgewendet. Zudem verringern die Sitzstämme ein Herausarbeiten der Hackschnitzel auf den Schulhof. Der Schuleingang befindet sich circa 12 Meter von der Fallschutzfläche entfernt. Gestalterisch fügt sich ein Fallschutz aus Hackschnitzel in den Gesamtkontext ein, da er sich in unmittelbarer Nähe zu einer bereits bestehenden Kletterkombination auf Hackschnitzel befindet. Diese Variante wird seitens Abt. Stadtgrün aus ökologischen Gründen favorisiert.

Zu 2. und 3.: Die Art und Kosten der Entwässerung sind noch im Detail zu ermitteln.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Abstimmung mit der Schulleitung der Adalbert-Stifter-Grundschule soll unter Abwägung aller Aspekte eine Realisierung der Variante 3 erfolgen.

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die Kosten beziffern sich auf rd. 69.000 € inkl. Planungsleistung für ein externes Fachplanungsbüro.

 

B Laufbahn

Generalsanierung: Erneuerung Kunststoff, Asphalt und Einfassung, dabei bleibt die vorhandene Entwässerungssituation voraussichtlich erhalten. Geschätzte Kosten: rd. 89.000 € inkl. Planungsleistung für ein externes Fachplanungsbüro.

Diese Maßnahme soll im Jahr 2022 (Restlaufzeit der Laufbahn etwa 5 Jahre) realisiert werden.

 

Gesamtkosten Erhaltungsmaßnahmen ASS: 158.000 €

 

 

      Klimarelevanz

      Die geplanten Maßnahmen verbessern bei Variante A2 und A3 die Wasserdurchlässigkeit der Flächen. Die Variante A3 Hackschnitzel entspricht der ökologischsten Variante, da es sich bei Hackschnitzeln um ein biologisch abbaubares Material aus regenerativen Ressourcen handelt. Im Gegensatz dazu muss ein möglicher Kunststoffbelag nach seiner Lebenszeit entsorgt wer-den.
Im Bereich der Laufbahn werden zudem Baumpflanzungen entlang der Laufbahn (mit Einbringung eines Wurzelschutzes) geprüft.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Abt. Stadtgrün übernimmt im Rahmen der zeitlichen Ressourcen die weitere Planung der Maßnahmen. Sollte diese nicht durch EB 77 erfolgen können, muss ein Fachplanungsbüro beauftragt werden. Die entsprechenden Kosten sind in der Kalkulation enthalten.

      Es handelt sich um notwendige Unterhalts- bzw. Erhaltungsmaßnahmen.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Fallschutzerneuerung Seilspielgerät

69.000 € in 2021

bei Sachkonto: IP-Nr. 211.xxx neu

Sanierungskosten Laufbahn   

89.000 € in 2022

bei Sachkonto: IP-Nr. 211.xxx neu

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und sollen i. H. v. 158.000 € im Haushalt 2021 f bereitgestellt werden.

 

 

Anlagen: