Betreff
Betriebsstart und erste Erfahrungen E-Scooter-Verleih
Vorlage
613/007/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit 01. März 2020 haben die E-Scooter-Verleiher VOI und TIER den Betrieb in Erlangen aufgenommen. Durch die Corona-Pandemie hat VOI bereits nach drei Wochen die Fahrzeuge wieder eingesammelt, ab KW 22 wurde der Betrieb wiederaufgenommen. TIER bot auch während der Ausgangsbeschränkungen E-Scooter zum Verleih an.

Nach den ersten Auswertungen der Anbieter zeigt sich, dass der Start in Erlangen sehr erfolgreich verlaufen ist. Beide Anbieter beschreiben eine überdurchschnittliche Annahmequote im deutschen Städtevergleich. Die Ausleihen und Rückgaben der E-Scooter konzentrieren sich in einigen Bereichen, unter anderem an den Grenzen des Betriebsgebietes, bei den Standorten großer Firmen, der Universität und den S-Bahn-Haltestellen. Die Hot Spots der Ausleihen sind im Innenstadtbereich, vor allem am Bahnhof Erlangen zu verzeichnen. Es zeigt sich zudem, dass sich Nutzende der E-Scooter häufig außerhalb des Betriebsgebietes bewegen und aufgrund der fehlenden Möglichkeit, den Ausleihvorgang zu beenden, anschließend wieder in das Betriebsgebiet zurückkehren (müssen). Aus diesem Grund wurde mit beiden Anbietern eine Ausweitung des Betriebsgebietes vereinbart. Anlage 1 zeigt die mögliche Ausweitung des Betriebsgebietes. Die Ausweitung wird schrittweise vorgenommen und bei Bedarf weiter angepasst. Damit einher geht eine Erhöhung der Fahrzeug-Anzahl.

Im deutschlandweiten Vergleich ist die Dichte der angebotenen E-Scooter relativ gering. Dies führt nach Aussagen der Anbieter dazu, dass einige Nachfragen unerfüllt bleiben. Neben der räumlichen Konzentration gibt es auch zeitliche Schwerpunkte der Ausleihen in den Morgen- und Abendstunden sowie an Wochenenden, sodass sich auf eine Nutzung sowohl im Pendel- als auch im Freizeitverkehr schließen lässt.

Wie bereits in der MZK 613/302/2020 beschrieben, gibt es keine regulatorischen Möglichkeiten im Umgang mit Sharing-Anbietern. Die einzige Möglichkeit, das Angebot zu steuern, ist ein freiwilliger Kooperationsvertrag der dazu beitragen soll, verwaltungsseitig die verkehrlichen Auswirkungen dieser neuen Verkehrsart konzeptionell und steuernd zu begleiten und mit geeigneten Maßnahmen zu fördern (vgl. 613/261/2019).

Insgesamt ist der Verleih von E-Scootern aus Sicht der Verwaltung positiv zu bewerten. Es gibt zwar vereinzelte Hinweise auf falsch abgestellte Fahrzeuge, dennoch wird der Großteil ordnungsgemäß abgestellt. Die E-Scooter fügen sich weitestgehend gut ein und stellen kein Verkehrssicherheitsproblem dar.

Der Anbieter VOI hat bei den beiden ausgewiesenen Parkzonen für E-Scooter sogenannte „Grüne Parkzonen“ eingerichtet, die durch finanzielle Anreize den Nutzenden zum Abstellen der Fahrzeuge im gewünschten Bereich animieren soll. Durch diese Maßnahme wurden erste Erfolge zum geordnete Abstellen erzielt.

In Rücksprache mit der Polizei zeigt sich, dass das Unfallgeschehen mit E-Scootern unauffällig ist, allerdings Trunkenheitsfahrten immer wieder auffällig sind.

Weitere Anbieter neben VOI und TIER haben Interesse bekundet, in Erlangen E-Scooter zum Verleih anzubieten, derzeit liegen aber keine weiteren Details vor.

Im Durchschnitt und auf beide Anbieter bezogen liegt die Fahrtdauer bei etwa 10 Minuten und knapp 3 Kilometern.   

Die Verknüpfung von E-Scooter mit anderen Mobilitätsformen wird geprüft. Die Integration der E-Scooter in Mobilitätskonzepte unter anderem mit dem Forschungsprojekt Straße der Zukunft an Mobilpunkten kann perspektivisch erfolgen. 


Anlagen:

Anlage 1: Ausweitung Betriebsgebiet