Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Folgende Einzelaussagen lassen sich
aus den vorliegenden Zahlen (siehe Anlage) ableiten und sollten aus Sicht des
Sozialamtes für die Wohnungspolitik wegweisend sein:
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Der
Bestand an gefördertem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stark gesunken.
Aufgrund einiger Baumaßnahmen zeigt sich seit 2017 nach jahrelangem Rückgang
wieder eine positive Tendenz. Dennoch fehlt es weiterhin an bezahlbarem
Wohnraum.
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Bis
Ende 2021 werden weitere ca. 250 Wohnungen aus der Bindung fallen.
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Der
Bestand an gefördertem Wohnraum mit 5 Zimmern oder mehr ist verschwindend
gering.
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Zwingend
erforderliche Wohnungsbauprojekte der GEWOBAU, des ESW, der Dawonia, der
Projekt Bauart GmbH und der Joseph-Stiftung befinden sich aktuell in der
Durchführung sowie in der Planung.
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Alleine
im Jahr 2020 werden noch ca. 160 geförderte Wohnungen durch die GEWOBAU bezugsfertig bzw. wurden
zum Teil bereits bezogen.
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Die
Zahl der Wohnpartnerschaften im Projekt „Wohnen für Hilfe“ ist gestiegen.
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Bei
der Zahl der Bewohner*innen von Verfügungswohnungen ist im Jahr 2019 im
Vergleich zum Vorjahr eine Stagnation gelungen. Dennoch ist die Zahl weiterhin
sehr hoch.
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Aufgrund
der geringen Zahl an zu vermittelnden Wohnungen, aber auch mitbedingt durch das
spezifische Wohnverhalten eines gewissen Anteils unter den Bewohner*innen,
gelingt es nur bedingt, eine Fluktuation in den Verfügungswohnungen
herzustellen. Es musste daher auch im Jahr 2019 Wohnraum zur Unterbringung von
obdachlosen Menschen neu angemietet werden.
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Die
Anzahl der Anträge auf geförderten Wohnraum ist weiterhin rückläufig. Dies geht
jedoch nicht auf einen entsprechend rückläufigen Bedarf zurück oder darauf,
dass der Bestand an gefördertem Mietraum in gleichem Maße gewachsen wäre.
Dieser ist prozentual deutlich weniger gestiegen als es dem Rückgang der
Anträge entsprechen würde.
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Vielmehr
waren folgende Gründe im Jahr 2019 hauptsächlich für diese Entwicklung
maßgeblich:
§ Aufgrund der geringen Zahl an zu
vermittelnden Wohnungen sind die Wartezeiten insbesondere für große Wohnungen
sehr lange. U. a. ist dies bedingt durch die „Immobilität“ der Bewohnerschaft
großer Wohnungen, die häufig auch bei persönlich verringertem Bedarf wenig
Bereitschaft zeigen, in kleinere Wohnraum umzuziehen, da auch hierfür die
Angebotsmieten hoch sind. Daraus folgt eine fehlende Fluktuation auf dem
Wohnungsmarkt. Oftmals müssen Antragsteller*innen Jahre auf ein Angebot warten
und verzichten daher auf eine erneute Antragstellung.
§ Weiter führte eine Bereinigung des
Fallbestandes zu einer Verbesserung der Datenqualität und zu einem Rückgang der
Antragszahlen.
§ Auch im Jahr 2020 ist zunächst von
einem weiteren Rückgang der Antragszahlen auszugehen, da einige neue Wohnungen
bezugsfertig werden.
§ Dennoch sind (Stand 31.12.2019) noch
ca. 1.326 Antragssteller*innen unversorgt.
§ Innerhalb der derzeit insgesamt
rückläufigen Gesamtantragszahl ist zudem eine Steigerung der Anzahl der
wirklich dringenden Fälle (i.d.R. drohende Obdachlosigkeit) zu beobachten.
§ Zu berücksichtigen ist zudem, dass
der Wohnungsmarkt während der Hochphase der Corona-Pandemie zum Teil
vollständig stillstand, so dass wenige bis keine Wohnungsanträge gestellt
wurden. Dieser „Rückstau“ könnte jedoch
mittelfristig die Antragszahlen wieder steigen lassen. Möglicherweise wird dies
zusätzlich noch durch neu entstehende soziale Notlagen als Folge der
Corona-Pandemie verstärkt, so dass mit einem steigenden Bedarf gerechnet werden
müsste.
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Ca.
50% der Antragssteller*innen sind 1-Personen-Haushalte; für diese Haushalte
werden 2-Zimmer-Wohnungen als notwendig erachtet. Weitere 20% der
Antragssteller*innen sind 4-Personen-Haushalte oder größer.
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Knapp
90% der Antragssteller*innen befinden sich in der EOF-Einkommensstufe I. Davon
sind knapp 50% 1-Personen-Haushalte und ca. 22% 4-Personen-Haushalte oder
größer.
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Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Wohnungsvermittlungen um ca. 15%
gesunken. Es konnten fast ausschließlich 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen, wenige
4-Zimmer-Wohnungen und nur eine 5-Zimmer-Wohnung vermittelt werden.
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Auch der Rückgang
der Wohnungsvermittlungen verweist nicht auf weniger Bedarf, sondern stellt
einen weiteren Indikator für einen Mangel an vermittelbarem Wohnraum dar, u.a.
als Folge der o.g. „Immobilität“ im Bereich großer Wohnungen;
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Seit
2012 hat sich die Anzahl der jährlichen Wohnungsvermittlungen nahezu halbiert.
Die hohen Vermittlungszahlen in den Jahren 2010 bis 2013 sind auf den zum
01.01.2010 in Kraft getretenen Belegrechtsvertrag zurückzuführen, mit welcher
sich die GEWOBAU zur Bereitstellung von 598 Belegrechtswohnungen verpflichtet
hat.
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Knapp
20% der Wohnungsantragssteller*innen sind keine Erlanger Bürger*innen, haben
aber den Wunsch eine geförderte Wohnung in Erlangen anzumieten.
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Ca.
6% der vermittelten Wohnungen wurden an auswärtige Wohnungsantragssteller*innen
vermittelt.
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Die
Anzahl der Haushalte, die einkommensorientierte Förderung (EOF) erhalten, hat
sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Durch die Fertigstellung
weiterer, der einkommensorientierten Förderung unterliegender Neubaumaßnahmen,
ist ein weiterer Anstieg der Anträge zu erwarten.
Wesentliche
Schlussfolgerungen und Maßnahmen
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Der
Bau von neuem geförderten Wohnraums ist weiterhin dringend erforderlich. Dies
gilt auch für Wohnraum mit fünf und mehr Zimmern.
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Es
werden überwiegend Wohnungen für die EOF-Einkommensstufe I benötigt.
Insbesondere sind 2-Zimmer-Wohnungen für 1-Personen-Haushalte und große
Wohnungen für Familien erforderlich.
·
Der
sozialpädagogische Dienst der Abteilung Wohnungswesen bleibt ein wesentlicher
Arbeitsschwerpunkt, um in der prekären Wohnsituation durch präventive Arbeit
Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Darüber hinaus gilt es weiterhin, kreative Lösungen zu finden
und zu forcieren. Folgende vielfältige Aktivitäten wurden und werden bereits
ergriffen, um vorhandenen Wohnraum bedarfsgerecht nutzen zu können und
Eigentümer zu gewinnen, vorhandenen Wohnraum anzubieten:
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Referat
V und Amt 50 haben Gespräche mit vielen großen (auch privaten) Bauträgern /
Vermietern gesucht und Kooperationen angestrebt. Erste Ergebnisse zeichnen sich
bei der Zusammenarbeit in der präventiven Arbeit und bei der Anmietung
einzelner Wohnungen (auch als Verfügungswohnungen) ab.
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Sechs
im Eigentum der Stadt stehende Wohnungen wurden durch Amt 24 saniert. Diese
wurden in 2019 an ehemalige Bewohner*innen von Verfügungswohnungen vermietet.
Eine Vorauswahl der Mieter und eine evtl. erforderliche Unterstützung beim
Umzug erfolgt durch den sozialpädagogischen Dienst der Abteilung Wohnungswesen.
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Durch
die Übernahme des Mietvertragsmanagements durch Amt 50 kann flexibler auf
Bedarf an Verfügungswohnungen reagiert werden.
· Durch das Projekt „Auflösung verfestigter Obdachlosigkeit“ sollen mehr (ältere) Bewohner*innen von Verfügungswohnungen wieder zurück in ein normales Mietverhältnis vermittelt werden. Damit kann ihnen eine Perspektive für eine Verbesserung ihrer Lebens- und Wohnsituation und ihrer Lebensqualität gegeben werden, dies auch im Hinblick auf das Alter und die damit veränderten Bedürfnisse (s. MZA vom 07.07.2020; Vorlagennummer 50/005/2020).
Anlage: Präsentation „Bericht des Sozialamtes zum sozialen Wohnungsmarkt in Erlangen“