- Der Bedarf zur Unterbringung der
Jakob-Herz-Schule (Schule für Kranke) im Objekt Schillerstraße 52 b + c
wird festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
- Die notwendigen Finanzmittel sind zu konkretisieren und bei Referat II zum Haushalt 2021 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der benötigte Raumbedarf der
Schule für Kranke wird durch die Unterbringung im Objekt Schillerstraße 52 b +
c weitgehend gedeckt. Weiter wird hierdurch eine Entlastung der Raumsituation
an der Loschgeschule herbeigeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Rahmenbedingungen für
Umsetzung des Konzepts im Objekte Schillerstraße sind durch die Verwaltung zu
klären. Die Räumlichkeiten sind für den Unterrichtsbetrieb herzurichten und
auszustatten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die prekäre Raumsituation der Jakob-Herz-Schule steht schon lange im Fokus der Verwaltung. Die Problematik wurde ferner wiederholt im Rahmen von Uni-Kontaktgesprächen und internen Gesprächsrunden thematisiert.
Die erhoffte Synergie und Raumnutzung im Rahmen des Neubaus des Zentrums für Berufsfachschulen im Gesundheitswesen (ZBG) ist im Jahr 2016 weggefallen, nachdem dieses Bauvorhaben am angedachten Standort nicht mehr realisiert wird. Die Verwaltung hat die Raumsuche anschließend stetig weiterverfolgt. Im Rahmen verschiedener referatsübergreifender Gespräche, auch mit dem Universitätsklinikum, wurden alternative Standorte bzw. Perspektiven für eine anderweitige Unterbringung der Jakob-Herz-Schule in unmittelbarer Nähe zur Kinder- und Jugendpsychiatrie geprüft. Leider konnten hierbei keine passenden Räumlichkeiten eruiert werden.
Die im Jahr 2018 von der Universität vorgeschlagene Überbauungsmöglichkeit einer vorhandenen zweigeschossigen Containeranlage der Uniklinik als neuen Standort für die Jakob-Herz-Schule wurde seitens Amt 24 geprüft. Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass diese Option nicht wirtschaftlich herstellbar ist. Im weiteren Verlauf hat sich der angedachte Ausbau des Daches Loschgeschule ebenfalls als unwirtschaftlich herausgestellt. Aus Gründen der Statik sowie des Denkmal- und Brandschutzes kommt diese Option nicht in Frage. Auch die Suche nach geeigneten Grundstücken, um einen Neubau der Schule zu verwirklichen bzw. alternativ nach geeigneten Flächen zur Anmietung, blieb aufgrund nicht vorhandener Flächen am Standort Universitätsklinikum erfolglos.
Ende des Jahres 2019 wurden Räumlichkeiten im Objekt Schillerstr. 52 b + c frei, so dass diese als Standort für die Jakob-Herz-Schule thematisiert wurden. Da die Räume der Schillerstr. 52b und im Obergeschoss der Schillerstr. 52c im städtischen Eigentum sind und aktuell nicht dauerhaft belegt sind, käme eine Nutzung durch die Jakob-Herz-Schule im Schuljahr 2021/2022 ab März 2022 grundsätzlich in Frage. Eine Besichtigung mit allen Beteiligten hat bereits stattgefunden. Sowohl die Verantwortlichen der Schule für Kranke als auch die der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklink haben sich daraufhin bei einem ersten Planungsgespräch für den Standort ausgesprochen. Die vorhandenen Raumzuschnitte und Raumgrößen sind in Anlehnung an das Unterrichtskonzept der Jakob-Herz-Schule nahezu optimal. Die Räumlichkeiten sind hell und großzügig und bieten ausreichend Platz für 10 Klassenzimmer, einen Kunst-/Werkraum, einen Musikraum, sowie für Verwaltungsräume, Räume für die Lehrkräfte und medizinisch/therapeutische Räume zur Versorgung der Kinder- und Jugendlichen. Die Raumsituation für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte verbessert sich im Vergleich zum Standort Loschgeschule erheblich.
Die Direktion des Universitätsklinikums Erlangen, die Abt. Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Schule für Kranke sprechen sich trotz einiger Herausforderungen (Distanz zum Universitätsklinikum und dem damit verbundenen Transfer von Schülerinnen und Schüler) einvernehmlich für den Standort Schillerstraße aus.
Konzeption
Aktuell werden in der Jakob-Herz-Schule ca. 110 Schüler, davon über die Hälfe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in 14 Gruppen von 17 Lehrkräfte, (z.Z. 3 abgeordnet vom Gymnasium) unterrichtet. Die Kinder- und Jugendlichen verbleiben durchschnittlich bei 2 – 3 Monaten, bzw. ist je nach Krankheitsbild und Behandlungsplan auch wöchentliche Anwesenheit (2-3 Tage) gegeben. Jährlich werden ca. 500 Kinder an der Schule für Kranke unterrichtet.
Durch die verbesserte
Raumsituation können Lerngruppen kleiner gehalten werden, wo durch viel
flexibler auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler
eingegangen werden kann. Die Kinder und Jugendlichen können entsprechend ihrer
aktuellen Leistungsfähigkeit verschiedenen Lerngruppen zugeordnet werden.
Hierdurch bietet sich die Chance, krankenpädagogisch auf einem erheblich
höheren Niveau zu arbeiten. Die Präsenz des Klinikpersonals vor Ort wird sich
auch eine effektivere und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schule und
Klinik positiv auswirken, was wiederum auch eine verbesserte Situation für die
Schülerinnen und Schüler bedeutet. Insgesamt würde sich die bisherige räumliche
Situation im hohen Maße verbessern.
Die Entfernung zur
Universitätsklinik stellt dabei eine Herausforderung dar. Die Sicherstellung
einer adäquaten Beförderung der Patientinnen und Patienten zur Schillerstraße
und die medizinische Versorgung der Schülerinnen und Schüler vor Ort steht
hierbei an oberster Stelle.
Da die Beförderung, aufgrund der verschiedenen Krankheitsbilder der Schülerinnen und Schüler speziellen Anforderungen entsprechen muss, ist eine Beförderung durch den ÖPNV auszuschießen. Somit müsste eine separate Beförderung organisiert werden. Art und Umfang sind noch gemeinsam mit der Abt. Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Jakob-Herz-Schule zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Regelungen zwischen dem Sachaufwandsträger sowie dem Klinikum hinsichtlich Zuständigkeit und Kostenübernahme zu vereinbaren. Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträger für die Beförderung mit finanziellen Konsequenzen in Höhe von bis zu 30.000 € p.a. zu rechnen hat. Inwieweit der Bezirk Mittelfranken im Rahmen der Wiedereingliederung zu den Kosten beitragen kann, wird aktuell geklärt.
Damit die Versorgung der Kinder-
und Jugendlichen am neuen Standort schnellstmöglich gewährleistet werden kann,
werden während der Unterrichtszeiten Mitarbeiter (Ärzte, Therapeuten,
Pflegeteam) des Universitätsklinikums in der Jakob-Herz-Schule untergebracht
sein. Hierfür sind ein Stationszimmer und weitere therapeutische Räume für das
Universitätsklinikum vorzuhalten. Die notwendigen personellen Ressourcen werden über
das Klinikum sichergestellt.
Raumkonzept/Raumprogramm und Ausstattung
Aktuell stehen der Schule für Kranke an der Loschgeschule zwei Klassenräume, ein Beratungszimmer und drei Verwaltungsräume für Schulleitung und Lehrkräfte mit insgesamt 215 m² zur Verfügung.
Im Objekt Schillerstr. stehen für die benötigten Räume für den Unterrichtsbetrieb für 14 Lerngruppen sowie alle Räumlichkeiten für Verwaltung, Lehrkräfte und die zusätzlichen medizinisch/therapeutischen Räume ca. 490 m² zur Verfügung. Somit liegt zwar eine geringfügige Unterschreitung zum Standardraumprogramm vor, die auf den Unterrichtsbetrieb und die Umsetzung des pädagogischen Konzepts jedoch keinen Einfluss hat. Die Umsetzung pädagogischen Konzepts kann ohne Einschränkung in den Räumlichkeiten stattfinden.
Die Unterrichtsräume werden in Abstimmung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der Schule für Kranke bedarfsgerecht geplant und neu möbliert. Hierfür wurden gemäß der ersten Grobkostenschätzung ca. die 80.000 € kalkuliert, dieser Betrag kann sich im Zuge der weiteren Planung noch verändern. Weiter erhält die Schule eine zeitgemäße und interaktive Medienausstattung, die auch einen virtuellen Krankenunterricht ermöglichen soll. Diesen Sachaufwand trägt die Stadt Erlangen. Die monatlichen zusätzlichen IT-Kosten für Leihgeräte der KommunlaBit werden sich im Rahmen von 1.600 € bis 1.700 € bewegen. Die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausstattung der medizinischen Räume der Universitätsklinik befindet sich noch in Klärung.
Eine endgültige Abstimmung mit
der Regierung von Mittelfranken und die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung
des Raumkonzepts erfolgt im Anschluss an den Bedarfsbeschluss. Eine
telefonische Voranfrage bei der Regierung hat jedoch ergeben, dass
grundsätzlich Einverständnis mit der Vorgehensweise bestehen würde.
Baumaßnahmen
Zur Umsetzung des Raumprogramms müssen Umbaumaßnahmen durchgeführt und die betriebstechnischen Anlagen (Elektroinstallationen, IT- Verkabelungen und IT- Ausstattungen) müssen für den Schulbedarf angepasst werden. Die Räume müssen renoviert werden.
Das Gebäudemanagement hat auf Grundlage des Konzepts eine Machbarkeitsprüfung
durchgeführt.
Da aktuell noch viele Faktoren, wie zum Beispiel endgültige Grundrisslösung, Möblierung, digitale Ausstattung, betriebstechnische Anlagen, Bauantrag, Abstimmung mit der Denkmalpflege, Brandschutzkonzept konkretisiert werden müssen, wurde seitens des GME eine grobe Kostenannahme über Flächenwerte getroffen. Für die Baumaßnahmen mit Honorarnebenkosten (Kostengruppen 200, 300, 400, 700) ohne Möblierung und Außenanlagen (Kostengruppen 500, 600) wurden 510.000 € angenommen. Für die Kostenberechnung nach Kostengruppen ist die Entwurfsplanung notwendig. Der Bauzeitenplan kann ebenfalls erst zusammen mit der Entwurfsplanung aufgestellt werden.
FAG-Förderung
Eine mögliche Förderung der baulichen Maßnahmen gemäß Art. 10 BayFAG kann durch das Schulverwaltungsamt mit der Regierung von Mittelfranken erst nach Vorlage genauerer Planungen abgeklärt werden. Je nach Umfang der Maßnahme und deren Kosten sind verschiedene Voraussetzungen zur Förderung zu prüfen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Ausstattung (über Amt 40) |
60.000 € |
bei IPNr.: 221B.K350 |
Sachkosten: Ausstattung (über Amt 40) Umbaumaßnahmen |
20.000 € 510.000 € |
SK 528201, KSt 405611, KT 22110010 SK 521112, KSt
920675, KT 22110010 |
|
||
Folgekosten: IT jährlich, je nach Ausstattung Fahrtkosten jährlich (Schätzung) |
ca. 20.400 € ca. 30.000 € |
SK 531601, KSt 408010, KT
2100010 SK 542921, KSt 405611, KT
22110010 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
FAG-Fördermöglichkeiten werden geprüft und soweit möglich
ausgeschöpft.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden. Sie werden von Amt 40 zum Ergebnishaushalt 2021 angemeldet
Anlagen:
Anschreiben Jakob-Herz-Schule - Stellungnahme zum Standort
Schillerstraße
Anschreiben Kaufmännische Direktion Universitätsklinikum vom 15.06.2020