Rückbau der Freileitung und Holzmaste (Bergstraße und An den Kellern)
Der Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung auf dem Bergkirchweihgelände (An den Kellern und Bergstraße) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer überschritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP.Nr. 541.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen auf dem Bergkirch-weihgelände wurden auf Grund des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als dringend zu erneuern eingestuft.
Die vorhandenen Beton- und Holzmaste sowie Leuchten sind teileweise älter als 50 Jahre und liegen deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus entspricht die Stra-ßenbeleuchtung in dem o.g. Bereich hinsichtlich der einzuhaltenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die bestehenden Freileitungen sowie die vorhandene Straßenbeleuchtungsschaltstelle (RA1) in dem Gebäude der Wache-Ost sind störungsanfällig und überaltert.
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit ist in den o.g. Straßen-abschnitten eine neue und der aktuellen Anforderung genügende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Hinzu kommt ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis während der Veranstaltung Bergkirchweih, das mit dem vorgelegten Umbau erreicht werden kann.
Die umzubauende Anlage befindet sich auf dem Festgelände, daher ist eine Abstimmung bezüglich der für die Veranstaltung benötigten Fläche für Schausteller erfolgt. Kleinere Verschiebungen in der Lage der Masten sind in Abstimmung mit der Fachabteilung im Liegenschaftsamt noch möglich. Der noch zu bestimmende neue Standort der Straßenbeleuchtungsschaltstelle wird noch abgestimmt. Die Maßnahme steht auch einem noch ausstehenden Gesamtbeleuchtungskonzept für das Bergkirchweihgelände nicht entgegen, sondern kann bereits als erster Baustein betrachtet werden. Die geplanten technischen Leuchten können flexibel auch für mögliche Steuerungsoptionen eingesetzt werden.
Der Baumbestand am Bergkirchweihgelände hat eine hohe Priorität. Leider lassen sich durch den erforderlichen Aushub für Mastfundamente und Kabelgräben Einwirkungen auf den Baumbestand nicht gänzlich vermeiden. Die Standorte der Maste und der Verlauf der Gräben wurde unter Beachtung des Baumschutzes optimiert. Die tangierten Bäume können unter Beachtung der auch bisher im Bereich der Kellersanierung praktizierten Vorsorgemaßnahmen erhalten werden. Sonderbauweisen bei Grabearbeiten zur Schonung der Wurzelbereiche werden, analog zu bereits bisher angewendeten Verfahren, vorgesehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Beleuchtungsanlage auf dem Bergkirchweihgelände wird verbessert und teilweise neu konzeptioniert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandenen Freileitungen und die Licht- und Abspannmaste vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil optimierten Maststandorten ersetzt wird.
Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt an Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7 m.
Insgesamt sind in diesem Bereich 11 Leuchtstellen neu zu errichten. Die Straßenbeleuchtungs-schaltstelle (RA1), welche sich in dem Gebäude der Wache-Ost befindet, wird zurückgebaut und durch einen Außenverteilerschrank mit einem neuen Standort ersetzt. Gleichzeitig werden auch die vorhandenen Freileitungen durch Erdverkabelung ersetzt und die bestehenden Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 480 m Straßenbeleuchtungskabel in diesem Bereich neu zu verlegen.
Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 180.000,- €.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung für den Herbst 2020 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.
Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaßnahme informiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Begründung:
Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative
Auswirkungen auf das Klima. Durch den Einsatz an effizienten LED-Leuchten wird
der Energieverbrauch reduziert und somit in der Gesamtbetrachtung ein positiver
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit und der Standsicherheit der Beleuchtungsmasten unbedingt
erforderlich.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 180.000,- € |
bei IPNr.: 541.604 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.604
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
22.06.2020, gez. i. A. Roland Werner
Datum, Unterschrift
Anlagen: