Betreff
Umbau der Straßenbeleuchtung auf dem Bergkirchweihgelände
Rückbau der Freileitung und Holzmaste (Bergstraße und An den Kellern)
Vorlage
66/006/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung auf dem Bergkirchweihgelände (An den Kellern und Bergstraße) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer überschritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP.Nr. 541.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen auf dem Bergkirch-weihgelände wurden auf Grund des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als dringend zu erneuern eingestuft.

Die vorhandenen Beton- und Holzmaste sowie Leuchten sind teileweise älter als 50 Jahre und liegen deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus entspricht die Stra-ßenbeleuchtung in dem o.g. Bereich hinsichtlich der einzuhaltenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die bestehenden Freileitungen sowie die vorhandene Straßenbeleuchtungsschaltstelle (RA1) in dem Gebäude der Wache-Ost sind störungsanfällig und überaltert.

Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit ist in den o.g. Straßen-abschnitten eine neue und der aktuellen Anforderung genügende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Hinzu kommt ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis während der Veranstaltung Bergkirchweih, das mit dem vorgelegten Umbau erreicht werden kann.

Die umzubauende Anlage befindet sich auf dem Festgelände, daher ist eine Abstimmung bezüglich der für die Veranstaltung benötigten Fläche für Schausteller erfolgt. Kleinere Verschiebungen in der Lage der Masten sind in Abstimmung mit der Fachabteilung im Liegenschaftsamt noch möglich. Der noch zu bestimmende neue Standort der Straßenbeleuchtungsschaltstelle wird noch abgestimmt. Die Maßnahme steht auch einem noch ausstehenden Gesamtbeleuchtungskonzept für das Bergkirchweihgelände nicht entgegen, sondern kann bereits als erster Baustein betrachtet werden. Die geplanten technischen Leuchten können flexibel auch für mögliche Steuerungsoptionen eingesetzt werden.

 

Der Baumbestand am Bergkirchweihgelände hat eine hohe Priorität. Leider lassen sich durch den erforderlichen Aushub für Mastfundamente und Kabelgräben Einwirkungen auf den Baumbestand nicht gänzlich vermeiden. Die Standorte der Maste und der Verlauf der Gräben wurde unter Beachtung des Baumschutzes optimiert. Die tangierten Bäume können unter Beachtung der auch bisher im Bereich der Kellersanierung praktizierten Vorsorgemaßnahmen erhalten werden. Sonderbauweisen bei Grabearbeiten zur Schonung der Wurzelbereiche werden, analog zu bereits bisher angewendeten Verfahren, vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage auf dem Bergkirchweihgelände wird verbessert und teilweise neu konzeptioniert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandenen Freileitungen und die Licht- und Abspannmaste vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil optimierten Maststandorten ersetzt wird.

Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt an Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7 m.

Insgesamt sind in diesem Bereich 11 Leuchtstellen neu zu errichten. Die Straßenbeleuchtungs-schaltstelle (RA1), welche sich in dem Gebäude der Wache-Ost befindet, wird zurückgebaut und durch einen Außenverteilerschrank mit einem neuen Standort ersetzt. Gleichzeitig werden auch die vorhandenen Freileitungen durch Erdverkabelung ersetzt und die bestehenden Stromkreise optimiert. Insgesamt sind ca. 480 m Straßenbeleuchtungskabel in diesem Bereich neu zu verlegen.

Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 180.000,- €.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung für den Herbst 2020 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.

Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaßnahme informiert.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründung:

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima. Durch den Einsatz an effizienten LED-Leuchten wird der Energieverbrauch reduziert und somit in der Gesamtbetrachtung ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

 

Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Standsicherheit der Beleuchtungsmasten unbedingt erforderlich.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 180.000,- €

bei IPNr.: 541.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                       22.06.2020, gez. i. A. Roland Werner

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen: