Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegsetz (BayStrWG)
Vorlage
66/005/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter

A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8

BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege oran-ge, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)     Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Tennenlohe

1.    Erschließungsstraße zur Grundschule
vom Heuweg bis zur Ostgrenze # 622
Länge 65 m / Anlage A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

 

B)     Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Keine Veränderungen

 

C)   Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen - Bruck

1.     Eigentümerweg, Zufahrt zu den Anwesen Schorlachstraße 1d - f
von der Schorlachstraße bis Westgrenze # 208/9
Länge: 32 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

 

D)   Öffentliche Feld- und Waldwege;

Widmungen

Keine Veränderungen

 

 

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Straßen müssen alsbald nach erstmaliger Herstellung gewidmet werden.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

400,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        2 Pläne