Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden.
Bei einigen hat sich die Verkehrsbe-deutung geändert, andere haben ihre
Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege oran-ge, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A) Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Tennenlohe
1. Erschließungsstraße zur Grundschule
vom Heuweg bis zur Ostgrenze # 622
Länge 65 m / Anlage A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung
B) Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Keine Veränderungen
C) Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen - Bruck
1. Eigentümerweg,
Zufahrt zu den Anwesen Schorlachstraße 1d - f
von der Schorlachstraße bis Westgrenze # 208/9
Länge: 32 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung
D) Öffentliche Feld- und Waldwege;
Widmungen
Keine Veränderungen
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung,
Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder
zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen
von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich
bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Straßen müssen alsbald nach erstmaliger Herstellung
gewidmet werden.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
400,- € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 2 Pläne