Betreff
Situation der Kulturinstitutionen Theaterbühne Fifty-Fifty, gVe und Kulturzentrum E-Werk angesichts der Pandemie-bedingten Einschränkungen
Vorlage
41/001/2020
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht über die Situation der Kulturinstitutionen Theaterbühne Fifty-Fifty, gVe und Kulturzentrum E-Werk angesichts der Pandemie-bedingten Einschränkungen wird zur Kenntnis genommen.

2. Amt 41 wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 270.000,- € zur Teilöffnung des Kulturzentrums E-Werk als Sonderzuschuss bereitzustellen.


1.           

 

Einführende Erläuterung von Ref IV:

 

Die Corona-Pandemie stellt für den gesamten Kulturbetrieb (städtisch wie nichtstädtisch) seit Mitte März eine große Belastung dar. Dies bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:

wegbrechende Einnahmen, weiter laufende Fixkosten, hoher Aufwand bei der Rückabwicklung abgesagter Veranstaltungen, Planungsungewissheit, Herausforderung neue “coronataugliche” Formate und Angebote zu entwicklen, Umsetzung der Infektionschutzverordnung und vieles mehr.

Insbesondere nichtstädtische Kultureinrichtungen und Vereine geraten aktuell zunehmend in eine wirtschaftliche Schieflage. 

Kulturpolitisches Ziel von Ref IV ist es, dass Kultur jedoch gerade in dieser Zeit unbedingt weiter gehen muss und soll, wo immer es möglich und organsiatorisch machbar ist. Insbesondere aufgrund  fehlender Einnahmen ist jedoch zu erwarten, dass sich die wirtschaftliche Lage inbesondere der nichtstädtischen Kultureinrichtungen und Vereine, die Zuschüsse aus der städtsichen Kulturförderung erhalten, sich möglicherweise weiter verschlechtern wird.

Als wichtige Säulen in der kulturellen Infrastruktur unserer Stadt muss es aus Sicht von Ref IV Ziel sein, diese bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie  so gut wie nötig und mögloch  zu untertützen.

Es wird daher Wert darauf gelegt, den Stadtrat frühzeitig über die aktuellen Entwicklungen bezüglich eines veränderten Zuschussbedarfs wie folgt zu informieren.

 

 

Theaterbühne Fifty Fifty e.V.

Um die Liquidität der Theaterbühne Fifty Fifty e.V. während der pandemiebedingten Schließung aufrechterhalten zu können, wurde bereits im März der Jahreszuschuss in Höhe von 55.000,- € bei der Stadt Erlangen abgerufen. Der Ticketpartner Reservix hat bislang die Rückabwicklungen, bzw. Rückzahlungen gestoppt. Entsprechend sind noch keine Ticket-Auszahlungen erfolgt und die finanzielle Situation des Fifty-Fifty ist stabil.

 

 

 

Die Kalkulation des Fifty Fifty für 2020 beruht auf folgenden Annahmen:

Gastspiele werden erst wieder ab September 2020 möglich.

Im Zeitraum September bis Dezember ist mit einer max. Zuschauerzahl von 50 Personen (bei 2m Abstand und 2 Personen/Tisch) zu rechnen.

Im Zeitraum der Schließung von April bis August gibt es keine Einnahmen aus dem Theaterbetrieb. Als zusätzliche Einnahmen sind die Soforthilfe des StMWi, Spenden, Streaming-Event und Kurzarbeitergeld zu nennen.

Die auf dieser Grundlage kalkulierten Einnahmen von 267.300,- € und Ausgaben von 312.000,- € ergeben ein Defizit von - 44.700,- €
(Vgl. 2019: Einnahmen von 459.844,- € und Ausgaben von 438.180,- € mit einem positiven Abschluss von 21.644,- €)

 

Weiterhin gibt es ein Defizit aus 2018, welches 2019 in Teilen bereits abgebaut wurde und mit 25.789,91 € nach 2020 übertragen wird.

 

Voraussichtlich Ende Juni werden die Funktionen für die Rückabwicklung der Veranstaltungen über Reservix zur Verfügung stehen. Die Auszahlungen der nicht in Anspruch genommenen Tickets werden also in den Monaten Juli/August/September erwartet. Nach aktuellem Kenntnisstand wird somit spätestens im Oktober/November ein weiterer finanzieller Engpass erwartet.

Hinzu kommt, dass Kunden sich verhalten zeigen bei dem Erwerb von Tickets. Künstler*innen tendieren ebenfalls dazu nicht aufzutreten.

 

 

 

gVe - Gemeinnütziger Theater- und Konzertverein Erlangen e.V.

Der gVe hat für die pandemiebedingten Einschränkungen Szenarien entwickelt, um mögliche Einnahmenverluste für die Saison 2020/2021 (September 2020 bis Juni 2021) abzubilden. Die Ticket-Rückerstattungen der abgesagten Konzerte von 15. März bis 28. Mai 2020 wurden durch eingesparte Konzerthonorare ausgeglichen.

 

Grundannahme ist, dass Konzerte ab September 2020 mit Abstand von 1,5 m von Gruppe zu Gruppe stattfinden können. Entscheidend ist die maximale Anzahl an möglichen Sitzplätzen. Diese bewegt sich momentan zwischen 100 Personen (bisherige Vorgabe in einigen Bundesländern für Live-Veranstaltungen) und 270 Personen (maximale Auslastung der Heinrich-Lades-Halle bei 1,5m Abstand).

Für die Finanzierbarkeit eines Konzertabends mit Sinfonieorchester in der Heinrich-Lades-Halle geht der gVe unter Normalbedingungen von 1.000 Plätzen aus. Außerdem ist das Abonnement-Publikum für den gVe eine tragende Säule. Es ist also ein zentrales Anliegen, wenigstens diesen Personen den Konzertbesuch trotz Zuschauerbegrenzung zu ermöglichen. Es wurde daher das Modell der Kurzkonzerte entwickelt: In diesem Fall wird in direkter Abfolge das gleiche Konzert zweimal gezeigt. Dieses ist kürzer und etwas günstiger als zu Normalbedingungen, es gibt keine Pause für das Publikum. Die maximale Zuschauerzahl pro Konzertabend könnte sich dadurch verdoppeln. Die Durchführbarkeit hängt u.a. von der Entscheidung der gebuchten Ensembles ab. Ein Kurzkonzert erfordert die Neufassung des Musik-Programms und muss arbeitsrechtlich bewertet werden (Arbeitszeiten, Pausenregelung, Gesundheit der Künstler*innen etc.)

 

Die Berechnung des Defizits bewegt sich in Abhängigkeit der maximal möglichen Zuschauerzahl zwischen der Kurzkonzert-Variante und dem „einfachen“ Konzert:

Bei 100 Personen

- Kurzkonzert-Modell:                   Einnahmeverluste ca. 370.000,- €
- einfaches Konzert:                       Einnahmeverluste ca. 360.000,- €

Bei 270 Personen
- Kurzkonzert-Modell:                   Einnahmeverluste ca. 240.000,- €
- einfaches Konzert:                       Einnahmeverluste ca. 300.000,- €

 

Nähere Aussagen sind momentan nicht möglich, da es an offiziellen Bestimmungen als Planungsgrundlage fehlt. Änderungen der Bestimmungen und damit einhergehend Neuberechnungen sind kurzfristig möglich.

Durch die Rücklagensituation des gVe können nach obenstehender Kalkulation die ersten drei Monate der Saison 2020/2021 ohne externe Hilfe bestritten werden.

 

Kulturzentrum E-Werk

Das Kulturzentrum E-Werk hat auf den Lock Down umgehend reagiert, ab dem 14. März den Betrieb eingestellt und Kurzarbeit beantragt.

Ab diesem Zeitpunkt sind alle Umsatzerlöse aus Kartenverkäufen/Eintrittsgeldern, Vermietungen und aus der Gastronomie entfallen.

Die Kurzarbeit gilt im E-Werk für alle Bereiche mit Ausnahme von Teilen der Veranstaltungsplanung, die sich in den letzten Wochen intensiv um die Verschiebung von Konzerten und Veranstaltungen kümmern musste und den zwingend erforderlichen Tätigkeiten in der Verwaltung und der Haustechnik.

Darüber hinaus hat das E-Werk 50.000,- € aus der Corona-Soforthilfe des Bay. Wirtschaftsministeriums erhalten und aus dem Förderprogramm NEUSTART des BKM Mittel in Höhe von 50.000,- € beantragt. Diese Mittel müssen ausschließlich für Corona-bedingte Investitionen (Desinfektionsmittel, Besucherleitsysteme, berührungsloses Bezahlen etc.) verwendet werden.

 

Bei Beibehaltung dieses sehr reduzierten Betriebs, der Durchführung notwendiger Bauunterhalts- und Wartungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung der ausstehenden Urlaubsansprüche (nicht Kurzarbeitergeld-fähig) ist von einem monatlichen Defizit bis Ende 2020 in Höhe von rund 33.000,- € auszugehen. Der institutionelle Zuschuss der Stadt Erlangen ist hierbei bereits berücksichtigt.

 

Für die kommenden Monate bis Ende des Jahres ergeben sich für das E-Werk drei Szenarien:

 

Szenario 1 – Betriebseinstellung

Vorteil:

       Maximale Kosteneinsparung

Nachteile:

       Wegfall von Sponsoreneinnahmen (50-70.000,- €)

       Hohe Personalkosten wegen Urlaubsansprüchen (nicht KUG-fähig)

       Negative Wahrnehmung eines geschlossenen Kulturzentrums, trotz Lockerungen

       Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist auf Dauer sehr fraglich

       Die Rückkehr zum Normalbetrieb kann nicht vorbereitet werden

       Die Gefahr, dass wichtige Mitarbeiter*innen den Betrieb verlassen, ist sehr groß

Der Sonderzuschuss-Bedarf beläuft sich bei diesem Szenario auf 75.000,- €

 

 

Szenario 2 – Der aktuelle „Stand-By Betrieb“ wird beibehalten

Vorteile:

       Der Basisbetrieb „Verwaltung“ wird aufrechterhalten

       Eine Rückkehr zum Normalbetrieb kann vorbereitet werden

Nachteile:

       Wie Szenario 1 und weiter:

       Hohe Kosten, aber weiterhin kein Kulturangebot

Der Sonderzuschuss-Bedarf beläuft sich bei diesem Szenario auf 220.000,- €

 

 

Szenario 3 – Teilöffnung mit einem Kulturprogramm „light“

Öffnung des Kulturbiergartens, Kellerbühne & Saal

       Eingeschränkte Besucherkapazität

       Einnahmen von Spenden, Spenden und geringen Eintrittsgeldern

       Gastronomie maximal selbsttragend

Vorteile:

       Das E-Werk wird wieder „sichtbar“ und trägt zum kulturellen Leben bei

       Die Sponsoren können dadurch erhalten bleiben

       Die Mitarbeiter*innen erhalten eine Perspektive und wandern nicht ab

       Eine Rückkehr zum Normalbetrieb kann optimal vorbereitet werden

Der Sonderzuschuss-Bedarf beläuft sich bei diesem Szenario auf 270.000,- €

 

Angesichts der beschriebenen Vor- und Nachteile der 3 Szenarien und angesichts des Ziels, ein kulturelles Leben in Erlangen baldmöglichst wenigstens in Teilen wieder zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung Szenario 3.

Hierfür ist ein Sonderzuschuss in Höhe von 270.000,- € erforderlich, der zeitnah ausgezahlt werden muss. Dieser Mehraufwand ist nicht im Budget von Amt 41 veranschlagt.
Aktuell ist durch die Corona-bedingten Unabwägbarkeiten noch nicht klar, ob eine Deckung durch vorhandene Mittel möglich ist oder ob es einer Mittelbereitstellung bedarf. Im Herbst sollte absehbar sein, ob die vorhandenen Mittel zur Deckung genügen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Amt 41 eine Vorlage zur Mittelbereitstellung einbringen.

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

270.000,- €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: