Betreff
Livestream und Speicherung von Ausschuss- und Stadtratsangelegenheiten;
Anträge der Erlanger Linken Nr. 072/2020 und der Klimaliste Erlangen 073/2020
Vorlage
13/011/2020
Aktenzeichen
13/OBM
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Solange Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, werden Stadtratssitzungen als Livestream gezeigt, jedoch nicht archiviert.

2.    Die Jahresschlussreden des Oberbürgermeisters und des Stadtrats sowie die Haushaltsreden des Oberbürgermeisters und der Fraktionen werden aufgezeichnet und als Livestream gezeigt sowie archiviert.

3.    Die Anträge Nr. 072/2020 der Erlanger Linken und Nr. 073/2020 der Klimaliste Erlangen sind damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Antragsteller erwarten durch einen Live-Stream und eine anschließende Speicherung im Internet eine Erhöhung der Transparenz der Stadtratstätigkeit und eine Steigerung der Attraktivität der Kommunalpolitik. Politische Partizipation und Interesse der Bürgerschaft sollen maßgeblich gefördert werden.

Die Videos sollten gespeichert werden, um die Kosten vor den Bürger*innen zu rechtfertigen und die Zuschauerzahl auch nach der Sitzung noch zu erhöhen. Onlinestudien weisen darauf hin, dass viele Menschen – vor allem Ältere, die nicht ständig über das Smartphone erreichbar und online sind – sich erst am Wochenende Zeit nehmen sich an den PC zu setzen und sich online über das Zeitgeschehen zu informieren. Livestreams von Stadtratssitzungen, die unter der Woche stattfinden, werden von ihnen nicht wahrgenommen oder verfolgt. Wenn Livestreams nicht gespeichert werden, werden diese Bürger*innen von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei einer digitalen Übertragung sowie einer anschließenden dauerhaften Speicherung ergeben sich folgende Problemfelder:


 

A)   Kosten/Nutzen

Videoaufnahmen als Livestreams können aktuell nicht von der städtischen Verwaltung angeboten werden. Der Grund ist ein Mangel an Personal und technischer Ausrüstung. Deshalb findet eine externe Vergabe satt.

Im Verhältnis zu einer sehr geringen Zuschauer*innenzahl, abhängig vom Eventcharakter der Sitzung müssen die Kosten für den Stream (ca. 3.500 € pro Sitzung) gesehen werden. Bei der Stadtratskonstituierung gab es ca. 80 gleichzeitige Zuschauer*innen, bei den Haushaltsreden nur ca. 30 Zuschauer*innen.

Hinzu kommen interne Personalkosten, da Mitarbeiter*innen zur technischen Betreuung auch bei externen Vergaben vor Ort sein müssen und die Schnittstelle zu den städtischen Medien gewährleisten müssen (Internetverbindung, städtische Social Media Kanäle und Website). Als Zeitaufwand kann pro Livestream ca. 3 Tage bemessen werden. Aktuell wird die Mehrarbeit auf zwei Mitarbeiter*innen mit je 1,5 Tagen pro Livestream aufgeteilt.

Es muss berücksichtigt werden, das es aktuell keine offizielle Stelle für Livestreams bei der Stadt Erlangen gibt. Livestreams sind eine neue Aufgabe in der Pressestelle und im eGovernment-Center, die im Stellenvolumen derzeit nicht berücksichtigt ist.

Bei stichprobenartigen Rückfragen wurde festgestellt, dass 60% der Zuschauer*innen interne, städtische Mitarbeiter*innen, Stadtratsmitglieder oder Journalist*innen sind. Der demografische Durchschnitt der Zuschauer*innen bei den Streams ist danach 55 Jahre, männlich, aus Erlangen. Das Ziel, mit Livestreams aus Stadtratssitzungen (jüngere) Bürger*innen zur politischen und demokratischen Teilhabe in Erlangen zu motivieren, wird somit verfehlt.

 

B)   Rechtliche Voraussetzungen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in verschiedenen Veröffentlichungen zum Thema Übertragung und Speicherung der Übertragung von Gemeinderatssitzungen Stellung genommen.

Die Übertragung der Sitzungsbeiträge von Stadtratsmitgliedern ist nur zulässig, wenn diese vor jeder Übertragung zugestimmt haben und zwar sowohl was Bild und Ton betrifft. Die Entscheidung über die Zustimmung muss ohne psychischen Druck auf der Grundlage ausreichender Informationen über die besonderen Modalitäten einer Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist erfolgen können. Die Verweigerung der Zustimmung darf nicht in diskriminierender Weise zur Kenntnis gebracht werden. Es muss bei der Aufnahme der Sitzungen u.a. sichergestellt sein, dass einzelne Zuschauer*innen nicht erkennbar sind und Privatgespräche (z.B. von Stadtratsmitgliedern) nicht mit aufgenommen werden.

Im Vergleich zum „Livestream“ wird eine dauerhafte Archivierung von ganzen Sitzungen äußerst kritisch gesehen. Die Archivierung von Sitzungen aufgrund von Einwilligungen (die sich auch auf die Archivierung beziehen müssen) ist nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz nicht möglich. Eine Archivierung ist eine Datenübermittlung von besonderer Tragweite. Alle gegebenenfalls spontanen und möglicherweise ungeschickten Verhaltensweisen oder Äußerungen der Stadtratsmitglieder wären nicht nur im Moment der Übertragung in Bild und Ton, sondern für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft weltweit abrufbar und auswertbar.

Zur Abklärung der Frage, ob sachbearbeitende Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung nach Einwilligungen für die Übertragung und Speicherung gefragt werden können, muss zunächst zur Klärung mit Personal- und Organisationsamt Kontakt aufgenommen werden. Auf die Regelung der Stadt München wird verwiesen. Diese hat mit dem Gesamtpersonalrat vereinbart, dass keine städtische Mitarbeiter*innen aufgezeichnet bzw. übertragen wird. Diese Vereinbarung gilt nicht für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Referatsleitungen sowie ihre Vertretungen. Diese müssen der Aufzeichnung und Übertragung zustimmen.

 

C)   Veränderung der Diskussionskultur und im Ablauf der Sitzungen

Auch die Diskussionskultur kann sich bei einer Liveübertragung ändern - möglicherweise wird anders diskutiert oder argumentiert. Darüber hinaus werden Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel mit den Händen ins Gesicht fahren beim Sprechen zu sehen sein, möglicherweise dauerhaft gespeichert werden und sind weltweit abrufbar und auswertbar. Es ist von einer schwindenden Unbefangenheit auszugehen, die sich nicht nur auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auswirkt, sondern auch auf die Funktionsfähigkeit der Gremien.

Bei einer ähnlichen Vereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat wie in München, würden nur noch Referatsleitungen bzw. der Oberbürgermeister in Sitzungen berichten. Dies führt im Besonderen bei Ausschusssitzungen zu einem Informationsverlust, da die ausgewiesenen Expert*innen nicht mehr direkt befragt werden bzw. Projekte vorstellen können.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zusammenfassend sind vier Möglichkeiten zum Umgang mit Livestreams denkbar. Variante B wird im Augenblick umgesetzt:

 

A) Keinerlei Übertragungen im Livestream:

Hierfür spricht das Einsparen von Kosten im Verhältnis zur erreichten Öffentlichkeit (Ausführliche Erklärungen siehe unter. 2). Dem gegenüber steht das Gebot der Transparenz: politische Arbeit bzw. das Zustandekommen von Entscheidungen können live begleitet werden.

 

B) Stream und Archivierung der Haushalts- und Jahresschlussreden (wie bisher):

Mit den vorhandenen Personalressourcen der Pressestelle und des eGovernment-Centers lässt sich ein Livestream der Jahresschlussreden und der Haushaltsreden mit externer (Einzel)Vergabe bewerkstelligen.

Gerade durch die Jahresschluss- und Haushaltsreden wird für die Bürger*innen Transparenz zu den Finanzen und der politischen Jahresarbeit geschaffen. Zudem können die Reden dauerhaft gespeichert werden, so dass die Bürger*innen die Sitzungen zu jeder Zeit im Nachgang ansehen können.

Unter Abwägung der rechtlichen Voraussetzungen und der Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz werden um die Streams und die Speicherung danach rechtssicher zu senden bzw. zu speichern, nur die Rednerin/der Redner gezeigt - alternativ dazu noch der Oberbürgermeister und der Bürgermeister sowie die berufsmäßigen Stadträte/die berufsmäßige Stadträtin. Sie alle erteilen hierzu vorab ihre Einwilligung zur Übertragung und Speicherung von Bild und Ton. Die anderen Sitzungsteilnehmer, Mitarbeitende der Verwaltung und Zuhörer*innen werden nicht im Bild gezeigt.

 

C) Stream und Archivierung der Stadtratssitzungen (ohne Ausschüsse):

Mit den vorhandenen Personalressourcen der Pressestelle und des eGovernment-Centers lässt sich ein Livestream aller Stadtratssitzungen nicht bewerkstelligen. Es muss eine externe Vergabe stattfinden. Darüber hinaus muss zusätzliches Stellenvolumen geschaffen werden. Wie bereits unter 2. genannt gibt es aktuell keine Stelle, die Kapazitäten für Livestreams in der Stellenbeschreibung enthält. Die Stellen in der Pressestelle und im eGovernment-Center sind mit anderen Aufgaben ausgelastet. Pro Livestream ist mit 3 Arbeitstagen zu rechnen, bei 11 Sitzungen sind das 33 Arbeitstage im Jahr. Hinzu kommen zusätzlich benötigte Reservekapazitäten im Krankheits- oder Urlaubsfall. Die Haushaltsmittel für die externe Vergabe bei 11 Sitzungen mit 38.500 Euro/Jahr sind nicht vorhanden. Hier ist eine Ausschreibung erforderlich, eine Einzelvergabe ist rechtlich nicht möglich. Dazu kommen die rechtlichen Vorgaben sowie eine mögliche andere Diskussionskultur wie bei 2. dargestellt. Dem gegenüber stehen Darstellung und Transparenz über das Zustandekommen von politischen Entscheidungen.

 

D) Stream und Archivierung aller Sitzungen (Stadtrat und Ausschüsse):

Für dieses Angebot benötigt die Verwaltung zusätzliche Personal- und Budgetressourcen. Die Kosten für 100 bis 120 Sitzungen bei einer externen Vergabe wie bisher würden bei geschätzten 350.000 Euro bis 420.000 Euro im Jahr liegen, was eine Ausschreibung notwendig macht. Der zusätzliche Zeitaufwand (bei externer Vergabe) der städtischen Mitarbeiter*innen würde bei 300 bis 360 Arbeitstagen im Jahr liegen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit muss bei der Übertragung und Speicherung aller Sitzungen geprüft werden, ob anstelle einer Vergabe zwei neue Vollzeitstellen geschaffen und in die technische Ausrüstung investiert werden. (Gesamtaufwand ca. 50.000 Euro für mindestens 2 Kameras (Smartphone ist hier nicht mehr ausreichend), Ton-und Audio-Geräte, mindestens 2 Laptops, Streaming-Software und Video-Schnittprogramme). Dabei ist zu beachten, dass diese Ausgaben für die Ausrüstung aufgrund von technischen Neuerungen und Abnutzung alle 3-5 Jahre erbracht werden müssen.

 

In Abwägung der Möglichkeiten schlägt die Verwaltung vor, weiterhin Variante B umzusetzen.

Die Pressestelle wird in Abstimmung mit dem eGovernement-Center einen externen Dienstleister mit der Aufnahme der Reden beauftragen. Es erfolgt eine Live-Übertragung sowie eine dauerhafte Speicherung der Reden im Internet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet.

 

Solange noch Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, werden die Sitzungen des Stadtrats unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben als Live-Stream gezeigt. Eine Archivierung findet nicht statt. Damit wird der derzeitigen Ausnahme-Situation Rechnung getragen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              für die vorgeschlagene Variante B sind vorhanden im Budget auf
Kst/KTr/Sk   130190/11120010/527141

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Antrag Nr. 072/2020 der Erlanger Linken vom 20.05.2020

                        2. Antrag Nr. 073/2020 der Erlanger Klimaliste vom 19.05.2020