Die in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertretungen in den neuen Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Amtszeit des Beirats zur Erlanger Agenda 21 endete mit der Amtszeit des letzten Stadtrats am 30. April 2020. Die Konstituierende Sitzung zum Auftakt der Amtszeit des neuen Nachhaltigkeitsbeirats ist voraussichtlich für den 10. September bzw. 9. Dezember 2020 vorgesehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach dem Prozess der Neustrukturierung, der von den Mitgliedern des Beirats zur Erlanger Agenda 21 2019 angestoßen und durchgeführt wurde, soll der neue Nachhaltigkeitsbeirat den Beirat zur Erlanger Agenda 21 ablösen und mit neuen aktiven Mitgliedern mehr Impulse im Bereich Nachhaltigkeit geben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die in der Anlage 1 aufgeführten Einrichtungen und Vereine wurden in Abstimmung mit dem Agenda 21 Beirat auf Basis der 17 Sustainable Development Goals (SDG) gewählt und zusammengesetzt und sollen alle Bereiche des Lebens widerspiegeln.
Sie wurden von der Verwaltung rechtzeitig zur Benennung von Vorschlägen für die Entsendung von Mitgliedern bzw. Stellvertretungen für den neuen Nachhaltigkeitsbeirat aufgefordert.
Die ausgewählten Mitglieder werden laut Satzung für drei Jahre 2020-2023 berufen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Neubesetzung des Nachhaltigkeitsbeirats 2020-2023