Betreff
Neubesetzung des Nachhaltigkeitsbeirats 2020-2023
Vorlage
13-2/006/2020
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertretungen in den neuen Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen berufen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Amtszeit des Beirats zur Erlanger Agenda 21 endete mit der Amtszeit des letzten Stadtrats am 30. April 2020. Die Konstituierende Sitzung zum Auftakt der Amtszeit des neuen Nachhaltigkeitsbeirats ist voraussichtlich für den 10. September bzw. 9. Dezember 2020 vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Nach dem Prozess der Neustrukturierung, der von den Mitgliedern des Beirats zur Erlanger Agenda 21 2019 angestoßen und durchgeführt wurde, soll der neue Nachhaltigkeitsbeirat den Beirat zur Erlanger Agenda 21 ablösen und mit neuen aktiven Mitgliedern mehr Impulse im Bereich Nachhaltigkeit geben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die in der Anlage 1 aufgeführten Einrichtungen und Vereine wurden in Abstimmung mit dem Agenda 21 Beirat auf Basis der 17 Sustainable Development Goals (SDG) gewählt und zusammengesetzt und sollen alle Bereiche des Lebens widerspiegeln.

      Sie wurden von der Verwaltung rechtzeitig zur Benennung von Vorschlägen für die Entsendung von Mitgliedern bzw. Stellvertretungen für den neuen Nachhaltigkeitsbeirat aufgefordert.

      Die ausgewählten Mitglieder werden laut Satzung für drei Jahre 2020-2023 berufen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Neubesetzung des Nachhaltigkeitsbeirats 2020-2023