1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 316.565,87 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4.
Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse
zu Lasten des Haushalts um saldiert
-2.146.345,20 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 1.556.179,01 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 11, 31, 37, 42, 51, 55, 61 und 63 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 572.698,02 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
6. Bei Amt 41, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag
nach den Budgetierungsregeln |
Beschlussvorschlag |
Gutachten
HFPA |
|
|
|
|
|
41 |
-73.944,40 EUR |
-53.577,43
EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des
Amtes 41 in Höhe von 20.366,97 EUR zum Ausgleich des Verlustes |
KFA
08.07.2020: Abweichend von dem den Budgetierungsregeln
entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -53.577,43 EUR schlägt das Fachamt
einen Verlustvortrag in Höhe von |
Dem Verlustvortrag wird mit ... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Haushaltsjahr 2019 haben 28 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis von 4.955.975,69 EUR (Vj. 4,104 Mio. €) erwirtschaftet.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -35.295.100,- EUR (2018: -29.899.300,- EUR) beschlossen.
|
Erträge in EUR |
Aufwendungen in EUR |
Zuschussbedarf (-) |
Sachmittelbudgets
2019 -ohne GME- |
112.336.100 |
147.631.200 |
-35.295.100 |
davon
entfallen auf |
|
|
|
Amt 50 |
18.636.300 |
23.948.600 |
-5.312.300 |
Amt 51 |
27.151.700 |
48.455.900 |
-20.304.200 |
Amt 55 (Jobcenter) |
29.637.300 |
36.261.400 |
-6.624.100 |
Im Lauf des Haushaltsjahres 2019 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert
-1.757.936,48 EUR auf -37.053.036,48 EUR.
Die Fachamtsbudgets haben, wie
der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2019 -Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in EUR- “
in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit
einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 7.102.320,89 EUR (VJ. 3,991 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung
einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 2.146.345,20 EUR
(Vj. 113 TEUR) zu Gunsten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetbudgetergebnis 2019 der Fachämter von 4.955.975,69 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind
in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2019“
nachzulesen.
Die Personalkostenabrechnung 2019 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2019“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 965.400,93 EUR (Vj. 629 TEUR) ab.
Die Personalkosten wurden halbjährlich vom Personal- und
Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die
Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu
einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften
erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.
Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein
Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten
wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde bzw. wird von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
Sachmittelbudgetergebnis aus nsk |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
= |
Zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2019 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 3.805.045,76 EUR (Vj. 3,260 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 3.370.476,78 EUR auf Personalamt, Sozialamt und Jobcenter.
Im Rahmen der Einigungsgespräche wurde aus der Budgetrücklage des Amtes 13 ein Betrag von 9.000,00 EUR an den Haushalt zurückgegeben. Durch den Verzicht der Ämter 11, 23, 31, 37, 43, 50 und 55 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 1.556.179,01 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage 1b Budgetabrechnung 2019 Übertrag“ insgesamt 316.565.87 EUR (Vj. 329 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2019 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat
beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit
er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung
Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt
640.680,82 EUR (Vj. 519 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen
werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das
Haushaltsjahr 2020 kann damit bei 9 von 12 Ämtern vermieden werden. Lediglich
bei den Ämtern 13 (-7.051,91 EUR), 41 (-53.557,43 EUR) und 47 (-20.504,79)
verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe. Die Ämter 13 und 47
werden gem. der
Budgetierungsregeln den Verlust in voller Höhe vortragen. Bei Amt 41 steht die
Beschlussfassung noch aus (siehe Punkt 6 des Antragstextes).
Die Sonderrücklage
Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2019 in EUR |
2018 in EUR |
Stand: 01.01. |
2.946.289,10 |
4.210.179,35 |
Entnahmen
aufgrund Verwendungsbeschluss |
-861.796,17 |
-1.100.353,18 |
Entnahmen
-unterjährig- zur Deckung von Personalkosten |
|
-64.226,55 |
Entnahme
aufgrund Personalkostenerstattung |
-20.920,60 |
-1.059,30 |
Entnahmen
im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH |
-9.000,00 |
-690.468,27 |
Zweckgebundene
Entnahme |
|
|
Entnahme
und Einzug nach Auflösung des Amtes 32 |
|
|
Zuführung
aus Personalkostenabrechnung |
1.225.647,64 |
1.087.358,95 |
Stand:
31.12. |
3.280.219,97 |
3.441.431,00 |
|
|
|
Buchungen
nach Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe |
-572.698,02 |
-305.073,60 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-640.680,82 |
-518.848,80 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
316.565,87 |
328.791,50 |
|
|
|
Stand: nach
Budgetabrechnung |
2.383.407,00 |
2.946.289,10 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2019 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2019 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 316.565,87 EUR
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 1.213.378,84 EUR entnommen, davon
640.680,82 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 572.698,02 EUR im
Wege der freiwilligen Rückgabe.
Anlagen:
Anlage 1a
Budgetabrechnung 2019
Anlage 1b
Budgetabrechnung 2019 Übertrag
Anlage 2 Abrechnung
Personalaufwendungen 2019
Anlage 3
Bereinigungen 2019
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2019