1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 316.565,87 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Lasten des Haushalts um saldiert 
-2.146.345,20 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 1.556.179,01 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 11, 31, 37, 42, 51, 55, 61 und 63 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 572.698,02 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

6.    Bei Amt 41, das mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen hat, ist der entstandene Verlust (s. Anlage 1b) gemäß folgendem Einzelgutachten vorzutragen:

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschlussvorschlag
 des Fachamtes für den Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

41

 

-73.944,40 EUR

 

-53.577,43 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 20.366,97 EUR zum Ausgleich des Verlustes

 

KFA 08.07.2020:

Abweichend von dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von -53.577,43 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe von
-12.949,33 EUR
vor.

 

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in Höhe von -53.577,43 EUR
nach den Budgetierungsregeln

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von -12.949,33 EUR
wie vom Fachamt vorgeschlagen
mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Haushaltsjahr 2019 haben 28 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes Gesamtbudgetergebnis von 4.955.975,69 EUR (Vj. 4,104 Mio. €) erwirtschaftet.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -35.295.100,- EUR (2018: -29.899.300,- EUR) beschlossen.

 

 

Erträge in EUR

Aufwendungen in EUR

Zuschussbedarf (-)
in EUR

Sachmittelbudgets 2019 -ohne GME-

112.336.100

147.631.200

-35.295.100

davon entfallen auf

 

 

 

Amt 50
(Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen)

18.636.300

23.948.600

-5.312.300

Amt 51
(Stadtjugendamt)

27.151.700

48.455.900

-20.304.200

Amt 55                           (Jobcenter)

29.637.300

36.261.400

-6.624.100

 

Im Lauf des Haushaltsjahres 2019 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert

-1.757.936,48 EUR auf -37.053.036,48 EUR.

 

Die Fachamtsbudgets haben, wie der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2019 -Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis in EUR- in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 7.102.320,89 EUR (VJ. 3,991 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 2.146.345,20 EUR
(Vj. 113 TEUR) zu Gunsten des städtischen Haushalts errechnet sich ein positives bereinigtes Gesamtbudgetbudgetergebnis 2019 der Fachämter von 4.955.975,69 EUR. Details zu den einzelnen Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3 Bereinigungen 2019“ nachzulesen.

 

Die Personalkostenabrechnung 2019 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2019“), schloss mit einem Überschuss von saldiert 965.400,93 EUR (Vj. 629 TEUR) ab.


Die Personalkosten wurden halbjährlich vom Personal- und Organisationsamt abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der Fachämter eingebucht und führten somit unmittelbar zu einer Verringerung des verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes. Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.

 

Personalmitteleinsparungen ließen sich insbesondere dann erzielen, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt blieben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt wurden.

 

Auf die vielfältigen Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse wurde bzw. wird von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich eingegangen.

Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:

 

 

Budgetabrechnung

 

Sachmittelbudgetergebnis aus nsk

+/-

Bereinigungen

=

Bereinigtes Gesamtbudgetergebnis

-

abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut Budgetierungsregeln

=

Zu übertragendes Gesamtergebnis

-

abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes

=

Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für HFPA/Stadtrat

 

Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2019 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.

 

In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 3.805.045,76 EUR (Vj. 3,260 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 3.370.476,78 EUR auf Personalamt, Sozialamt und Jobcenter.

 

Im Rahmen der Einigungsgespräche wurde aus der Budgetrücklage des Amtes 13 ein Betrag von 9.000,00 EUR an den Haushalt zurückgegeben. Durch den Verzicht der Ämter 11, 23, 31, 37, 43, 50 und 55 auf den Übertrag ihres positiven Ergebnisses ist ein weiterer Betrag von 1.556.179,01 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage 1b Budgetabrechnung 2019 Übertrag“ insgesamt 316.565.87 EUR (Vj. 329 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.

 

Bei den Ämtern, die im Kalenderjahr 2019 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt 640.680,82 EUR (Vj. 519 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das Haushaltsjahr 2020 kann damit bei 9 von 12 Ämtern vermieden werden. Lediglich bei den Ämtern 13 (-7.051,91 EUR), 41 (-53.557,43 EUR) und 47 (-20.504,79) verbleibt ein Verlustvortrag in der angegebenen Höhe. Die Ämter 13 und 47 werden gem. der
Budgetierungsregeln den Verlust in voller Höhe vortragen. Bei Amt 41 steht die Beschlussfassung noch aus (siehe Punkt 6 des Antragstextes).

 

 


Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:

 

 

2019 in EUR

2018 in EUR

Stand: 01.01.

2.946.289,10

4.210.179,35

Entnahmen aufgrund Verwendungsbeschluss

-861.796,17

-1.100.353,18

Entnahmen -unterjährig- zur Deckung von Personalkosten

 

-64.226,55

Entnahme aufgrund Personalkostenerstattung

-20.920,60

-1.059,30

Entnahmen im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH

-9.000,00

-690.468,27

Zweckgebundene Entnahme

 

Entnahme und Einzug nach Auflösung des Amtes 32

 

Zuführung aus Personalkostenabrechnung

1.225.647,64

1.087.358,95

Stand: 31.12.

3.280.219,97

3.441.431,00

 

 

 

Buchungen nach Budgetbeschluss:

 

 

Entnahmen infolge freiwilliger Rückgabe

-572.698,02

-305.073,60

Entnahmen zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse

-640.680,82

-518.848,80

Zuführung Budgetergebnisse

316.565,87

328.791,50

 

 

 

Stand: nach Budgetabrechnung

2.383.407,00

2.946.289,10

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Verwendung der Budgetüberträge 2019 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2019 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 316.565,87 EUR zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 1.213.378,84 EUR entnommen, davon 640.680,82 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 572.698,02 EUR im Wege der freiwilligen Rückgabe.

 


Anlagen:            

Anlage 1a Budgetabrechnung 2019

Anlage 1b Budgetabrechnung 2019 Übertrag

Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2019

Anlage 3 Bereinigungen 2019
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2019