Betreff
Investitionskostenförderung für die Generalsanierung des Katholischen Kindergartens Herz Jesu mit 75 Kindergarten- und 38 Schulkindbetreuungsplätzen sowie Neuschaffung von 10 zusätzlichen Schulkindbetreuungsplätzen, Harfenstraße 21
Vorlage
51/006/2020
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Die katholische Kirchenstiftung Herz Jesu erhält für die Generalsanierung des katholischen Kindergartens Herz Jesu einen Baukostenzuschuss nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von maximal 1.369.693,00 €.

2.    Die katholische Kirchenstiftung Herz Jesu erhält für die Generalsanierung des katholischen Kindergartens Herz Jesu einen freiwilligen Ausstattungszuschuss von maximal 153.750,00 €.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhalt der 75 Kindergarten- und 38 Schulkindbetreuungsplätze. Schaffung von 10 zusätzlichen Schulkindbetreuungsplätzen im Rahmen der Generalsanierung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1. Bezuschussung der Baukosten für die Generalsanierung

2. Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Gebäude

      Das viergeschossige Wohnhaus mit der Kindertageseinrichtung liegt auf dem Grundstück der katholischen Kirchenstiftung Herz Jesu an der Harfenstraße 21. Mit einer Machbarkeitsstudie 2018 wurde untersucht welche Erweiterungsmöglichkeiten im Gebäudebestand realisierbar sind. Hieraus ergab sich die Erweiterung um 10 zusätzliche Hortplätze, während sich der Einbau eines Krippenbereiches im Bestand als nicht möglich erwies.

      Raumprogramm

Mit der Generalsanierung sollen funktionelle, technische und gestalterische Mängel der Einrichtung zugunsten heutiger Anforderungen und Bedarfe behoben werden.

 

Mit der Auflösung des Schwesternkonvents samt dazugehöriger Hauskapelle bot sich die Möglichkeit, den KiTa-Bereich zusammenhängend abzugrenzen und damit die gewünschte Platzerweiterung fast ohne Vergrößerung der Nettogeschossfläche (1031 m² statt bisher 1015 m²) zu erreichen.

      Das räumliche Konzept der Kindertageseinrichtung ist charakterisiert durch:

-       Integration bisher ausgelagerter Nutzungen im KiTa-Bereich

-       Differenzierung in Gruppen- und Nebenräume

-       Ausbildung von Garderobenbereichen

-       Bedarfsgerechte Erneuerung von Küche und Sanitäranlagen

-       Interne Verbindung von Untergeschoss und Erdgeschoss mit überdachtem Atrium

-       Umgestaltung des Lichthofs zu einem Spielflur

-       Eigener Zugang für den Hortbereich im 1. Obergeschoss mit Außentreppe

 

      Zeitplanung

      Der Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken wird im Sommer 2020 gestellt. Der voraussichtliche Baubeginn ist für März 2021 vorgesehen.

 

      Baufachliche Stellungnahme

      Die angegebenen Baukosten sind für das vorliegende geplante Programm angemessen.
Bei der Ausführung sollte auf wirtschaftliche Lösungen und Konstruktionen geachtet werden.

      Die Förderung der Baunebenkosten ist auf 18 % der Summe aus den Kostengruppen 300-500 zu begrenzen.

 

      Bedarfseinschätzung

      Der Bedarf für den Erhalt der 75 Kindergarten- und 38 Schulkindbetreuungsplätzen sowie der Erweiterung um 10 zusätzliche Schulkindbetreuungsplätze wurde in den Beschlussvorlagen 512/060/2018 und 512/068/2019 festgestellt.

     

      Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme

      Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 1.983.953,62 €.

Kostengruppen

Gesamtkosten

Förderfähige Kosten

100 – Grundstück

0,00 €

0,00 €

200 – Herrichten u. Erschließung

11.500,00 €

0,00 €

300 - Baukonstruktion

960.315,87 €

960.315,87 €

400 – Technische Anlagen

423.589,12 €

423.589,12 €

500 - Außenanlagen

67.040,85 €

67.040,85 €

600 - Ausstattung

114.262,00 €

0,00 €

700 - Baunebenkosten

407.245,78 €

261.170,25 €

Summe 100 - 700

1.983.953,62 €

1.712.116,09 €

 

Die Baunebenkostenpauschale bei Kostengruppe 700 wurde auf 18 % der Kostengruppen 300-500 begrenzt.

Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt 1.712.116,09 €.

 

Der Baukostenzuschuss wurde im Rahmen des Erlanger Grundsatzbeschlusses vom 23.10.2014 sowie der Konkretisierung vom 13.04.2016 ermittelt. Die tatsächlichen förderfähigen Kosten werden dabei mit 80 % bezuschusst.

 

Dabei ergibt sich folgender maximaler Baukostenzuschuss:

1.712.116,09 € x 80 % = 1.369.692,87 € rd. 1.369.693,00 €

 

 

Förderung

Berechnung

Summe

staatlicher Anteil

1.369.693,00 € x 55 %

753.331,15 €

städtischer Anteil

1.369.693,00 € x 45 %

616.361,85 €

 

Der freiwillige Ausstattungszuschuss beruht auf der Beschlussvorlage 512/062/2018.

Berechnung: 123 Betreuungsplätze x 1250,00 € = 153.750,00 €

 

Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme:

 

753.331,15 €     staatliche Zuweisung nach Art. 10 BayFAG

616.361,85 €     Anteil der Stadt Erlangen an den Baukosten

153.750,00 €     Anteil der Stadt Erlangen an der Ausstattung

460.510,62 €     Anteil der Kath. Kirchenstiftung Herz Jesu Erlangen

1.983.953,62 €   Gesamtkosten

 

Planungen im städtischen Haushalt

Die Fördersumme der Maßnahme wurde im Arbeitsprogramm 2020 gestreckt auf die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 eingeplant.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Begründung: Ertüchtigung der Dämmung sowie des Wärmeschutzes nach heutigen Energiestandards. Keine zusätzliche Versiegelung von Flächen trotz Platzneuschaffung von zehn zusätzlichen Schulkindbetreuungsplätzen.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Ausstattungszuschuss

1.369.693,00 €

   153.750,00 €

bei IPNr.: 365D.880

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten / Betriebskosten

Unverändert + 50.000,00 €

bei Sachkonto: 530101

Korrespondierende Einnahmen

BayKiBiG-Betriebskosten

753.331,15 €

Unverändert +25.500,00 €

bei IPNr.: 365D.610ES

bei Sachkonto: 414101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: