Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 51 i.H.v.
1.702.189,98 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe dieses Betrags sowie eines
Teilbetrages von 50.973,41 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit
dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes
verbleibenden Mittel von 350.000 EUR besteht, vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Wie bereits in den Vorjahren wurde der angemeldete Bedarf im Haushalt nicht vollständig berücksichtigt.
Im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand 31.07.2019 - zeichnete sich ab, dass das Budget nicht eingehalten werden kann. Daher wurde eine Mittelnachbewilligung von 1,8 Mio. € vom Stadtrat am 28.11.2019 beschlossen.
Da das erwartete Defizit nun
doch nicht so hoch ausfiel bzw. unerwartete Mehreinnahmen die Mehrausgaben
decken konnten, konnte ein positives Budgetergebnis von 1.702.189,98 € erzielt
werden. Entsprechend der Budgetierungsregeln werden diese nicht benötigten
Mittel in Gänze dem Gesamthaushalt zurückgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2019 des
Amtes 51 beträgt |
1.702.189,98 |
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(2018: 1.494.598,54
EUR, 2017: -210.598,06 EUR) |
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Die Lastschriften aus
der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
88.693,47 € |
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für das 2.Halbjahr |
0,00 € |
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Der Budgetrahmen
wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
88.693,47 € |
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In den Investitionshaushalt 2019
wurden übertragen |
0,00 € |
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(2018: 70.000,00 EUR, 2017: 0,00
EUR) |
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Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: Im Zwischenbericht des Amtes 51
zum Budget und Arbeitsprogramm - Stand 31.07.2019 - zeichnete sich ab, dass das Budget nicht
eingehalten werden kann. Daher wurde eine Mittelnachbewilligung von 1,8 Mio.
€ vom Stadtrat am 28.11.2019 beschlossen. Diese begründete sich in der
Steigerung der Aufwendungen im Bereich des Überbegriffs „Hilfen zur
Erziehung“. Vorrangig sind hierbei die Eingliederungshilfen bei seelischer
Behinderung oder drohender seelischer Behinderung nach § 35 a SGB VIII zu
nennen. Eingliederungshilfen werden als ambulante, teilstationäre und
stationäre Hilfen erbracht. Die Leistungspflicht endet, anders als bei den
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII, mit dem 27. Lebensjahr.
Dieser gesetzliche Anspruch (Inkrafttreten weiterer Teile des SGB IX) und
dass daraus resultierende gesellschaftliche und gesamtstädtische Ziel von
Inklusion, wird im Jugendamt stetig ausgebaut z. B. integrative Plätze in
Kindertageseinrichtungen, Schulbegleitung etc. Die Aufwendungen durch die
Umsetzung und Leistungsgewährung der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und der
Teilhabe nach dem SGB IX werden weiter steigen. Ergebnis: Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis des Sachmittelbudgets basiert auf der Gegenüberstellung
der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen. Trotz der Mittelnachbewilligung
in Höhe von 1,8 Mio. € wurde der Ansatz im Bereich der Aufwendungen um
2.600.707 € überschritten. Das positive Budgetergebnis von
1.702.190 € konnte nur aufgrund der Mehrerträge von 4.302.897 € erzielt
werden, die u. a. die nicht eingeplanten Zuwendungen der Bundesmittel für
Kindertageseinrichtungen freier Träger beinhalten. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2019 konnte
wie geplant erfüllt werden. |
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2.3 |
Nach der beiliegenden
Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 0,00 Euro. Der
Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 51 im Jahr 2019 |
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Stand am 01.01.2019 |
350.000,00 € |
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Entnahmen 2019
aufgrund Fachausschussbeschluss vom 16.05.2019: |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für
Personalkostenzuschuss Koordinatorin Familienpaten |
26.000,00 € |
26.000,00 € |
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für Ausstattung
(Beschattungssysteme) städt. Kitas zur Absicherung und Verbesserung der päd.
Angebote |
63.000,00 € |
23.555,09 € |
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für Verbesserung
Außengelände und Ersatzmöblierung insb. von Lernstuben |
62.000,00 € |
5.360,19 € |
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Qualifizierungsmaßnahmen
für das Personal |
122.000,00 € |
38.270,68 € |
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Externe
Dienstleistungen (Schwimmkurse, Verpflegungs- ausschreibung, Internet etc.) |
22.500,00 € |
0,00 € |
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IT-Anschaffungen |
5.000,00 € |
0,00 € |
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Fachkräfte
gewinnen/halten |
20.000,00 € |
0,00 € |
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Allgemeine Rücklage |
29.500,00 € |
0,00 € |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-93.185,96 € |
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zuzüglich Gutschriften
aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 |
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Gutschrift 1.
Halbjahr |
0,00 € |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
144.159,37 € |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+144.159,37 € |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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400.973,41 € |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines
Teilbetrages der Rücklage |
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-50.973,41 € |
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= |
in der Budgetrücklage
verbleibender Betrag |
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350.000,00 € |
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Folgende Verwendung
des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
Stadtjugendring
„beteiligt & DABEI“ Lego-Material |
50.000,00 € |
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2.4.2 |
Miet- und
Betriebskosten Interims-Kita Buckenhofer Weg (s. JHA-Beschluss vom 13.02.2020
Nr. 51/212/2020) |
100.000,00 € |
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2.4.3 |
Qualifizierungsmaßnahmen
für das Personal (Fachkräfte gewinnen/halten) |
22.500,00 € |
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2.4.4 |
Verbesserung
Außengelände, Möblierung für städt. Kitas |
115.200,00 € |
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2.4.5 |
Kücheneinbauten
Interims-Kita |
10.500,00 € |
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2.4.6 |
Externe
Dienstleistungen (Pflegeelternehrung, Schwangerencafé) |
5.000,00 € |
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2.4.7 |
Allgemeine Rücklage
für Sonderausgaben (z. B. Nasen-Mund-Schutz, Schutzbegleitung für
Mitarbeiter*innen, Hygienemaßnahmen wg. Corona, Prüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel) |
46.800,00 € |
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3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen
auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenentnahme
i.H.v. 50.973,41 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2019).
Anlagen: 1. Budgetabrechnung 2019
2. Entwicklung der
Budgetrücklage 2019