Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Zu den entstandenen Kosten für
förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger
Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der
städtischen Sportförderung. Es wurden 24 Anträge (2019: 23 Anträge) von 12 verschiedenen
Sportvereinen (2019: 9 Sportvereine) fristgemäß für das Jahr 2020 gestellt.
14 dieser Anträge konnten nach einem Beschluss des Sportausschusses vom 01.10.2019 ausnahmsweise bereits im vergangenen Haushaltsjahr abschließend gefördert werden.
Die Erstellung der Bescheide und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahmen erfolgt bei Ortsbesichtigungen.
Die Sportvereine leisten bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart.
Im Jahr 2020 stehen für die
„Förderung des Sportstättenbaus“ Haushaltsmittel in Höhe von
250.000 € zur Verfügung. Hinzu kommen für die „Förderung energetische Sanierung
des Sportbereichs“ 100.000 € und für „Barrierefreiheit in Sportheimen“ 50.000
€. Die Zuschüsse betragen 30 bis 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Die in der Anlage dargestellte Verteilung der Zuschüsse basiert auf den
vorliegenden Zahlen von bereits abgeschlossenen Projekten.
Für Maßnahmen des TB 1888 Erlangen (100.000 €) und des DAV Sektion Erlangen (250.000 €) ist ein eigener Mittelansatz vorhanden.
Anlagen: Baukostenzuschüsse 2020