hier: Antrag Nr. 069/2020 der FDP Stadtratsgruppe
1. Der Bericht der Verwaltung zu der mit der Städteachse abgestimmten Vorgehensweise bei der Stundung von Gewerbesteuerzahlungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Im September wird die Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise berichten.
3. Der Antrag der FDP Stadtratsgruppe Nr.069/2020 ist damit bearbeitet.
Seither geschieht folgendes:
-
Anträge zur Herabsetzung von
Gewerbesteuer–Vorauszahlungen sind an das örtliche
Finanzamt zu richten und werden von den jeweiligen Steuerabteilungen der Finanzreferate
nach Eingang des entsprechenden VZ-Bescheides umgesetzt.
- Anträge zur Stundung fälliger Gewerbesteuerzahlungen werden unter Darlegung von „Corona“-Begründungen bis längstens 31. August 2020 gestundet.
Demgemäß bewilligt die Steuerabteilung seit Ende März Corona-bedingte Stundungsanträge derzeit bis 31. August 2020. Ab September eingehende Stundungsanträge wir die Steuerabteilung neu bewerten.
Der FDP-Antrag mindestens ein Jahr zu stunden würde der bisherigen Handhabung widersprechen. Erstens haben viele Antragssteller den 31. August 2020 als Bescheid schon mitgeteilt bekommen, zweitens widerspricht es der Verabredung auf der Ebene der Städteachse. Ob weitergehende Stundungen ausgesprochen werden bis zum 31. Dezember 2020 oder darüber hinaus wäre unter den dann aktuellen Gegebenheiten im September zu überlegen und zu entscheiden.
1. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
2. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 069/2020 der FDP Stadtratsgruppe