Betreff
Stundung von Gewerbesteuern
hier: Antrag Nr. 069/2020 der FDP Stadtratsgruppe
Vorlage
202/001/2020
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung zu der mit der Städteachse abgestimmten Vorgehensweise bei der Stundung von Gewerbesteuerzahlungen wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Im September wird die Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise berichten.

 

3. Der Antrag der FDP Stadtratsgruppe Nr.069/2020 ist damit bearbeitet.

 


Bereits im März haben sich die Finanzreferate der Städteachse Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen auf eine einheitliche Verfahrensweise zu Stundungen bzw. Herabsetzungen von Gewerbesteuerzahlungen verständigt. Gemeinsame Motivlage war, dass unter den Städten „kein Wettbewerb“ zu unterschiedlichen Handhabungen entsteht.

Seither geschieht folgendes:

-       Anträge zur Herabsetzung von Gewerbesteuer–Vorauszahlungen sind an das örtliche
Finanzamt zu richten und werden von den jeweiligen Steuerabteilungen der Finanzreferate nach Eingang des entsprechenden VZ-Bescheides umgesetzt.

-       Anträge zur Stundung fälliger Gewerbesteuerzahlungen werden unter Darlegung von „Corona“-Begründungen bis längstens 31. August 2020 gestundet.

 

Demgemäß bewilligt die Steuerabteilung seit Ende März Corona-bedingte Stundungsanträge derzeit bis 31. August 2020. Ab September eingehende Stundungsanträge wir die Steuerabteilung neu bewerten.

 

Der FDP-Antrag mindestens ein Jahr zu stunden würde der bisherigen Handhabung widersprechen. Erstens haben viele Antragssteller den 31. August 2020 als Bescheid schon mitgeteilt bekommen, zweitens widerspricht es der Verabredung auf der Ebene der Städteachse. Ob weitergehende Stundungen ausgesprochen werden bis zum 31. Dezember 2020 oder darüber hinaus wäre unter den dann aktuellen Gegebenheiten im September zu überlegen und zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

2.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 069/2020 der FDP Stadtratsgruppe