Betreff
Parkraumkonzept zur Neuordnung des Ruhenden Verkehrs in der Innenstadt
Vorlage
613/002/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkraumkonzept Innenstadt mit begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung auszuarbeiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes wurden mit Beteiligung des Forums Verkehrsentwicklungsplan verschiedene Konzeptbausteine für ein Parkraumkonzept Innenstadt erarbeitet (vgl. Anlage 1). Diese beinhalten unter anderem die Ausweisung von Lieferzonen sowie die Neuordnung der Tarifzonen und Parkgebühren in der Innenstadt. In den nächsten Schritten gilt es, diese Konzeptbausteine zu konkretisieren und in die Umsetzung zu bringen. Hierzu ist vorgesehen, ein integriertes Parkraumkonzept, das die Belange aller Interessensträger sowie aller Verkehrsarten berücksichtigt, auszuarbeiten. Eine entsprechende begleitende Öffentlichkeitsarbeit mit den betroffenen Akteuren ist vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ziele:

Mit einer Neuordnung der Tarifzonen für den ruhenden Verkehr, gekoppelt mit einer Anpassung der preislichen und zeitlichen Tarifregelungen für das Parken, soll, je nach räumlicher Situation in der Innenstadt, den Anforderungen einzelner Nutzergruppen, wie Bewohner, Beschäftigte oder Kunden des Einzelhandels gerecht werden. Mit einer derart angepassten Parkraumbewirtschaftung ist in der Folge eine Reduzierung des aktuell teils ausgeprägten Parksuchverkehrs zu erwarten.

      Ein weiteres Ziel des Parkraumkonzepts ist es, auch in Zukunft eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollen die Stellplätze in einem integrierten Konzept mit preislicher und räumlicher Differenzierung nach Nutzergruppen aufgeteilt werden. Dies beinhaltet auch, dass Dauerparker wie Beschäftigte und Studenten zugunsten von Kunden und Besuchern auf Auffangparkplätze, wie z. B. am Großparkplatz, verlagert werden. Das Konzept berücksichtigt auch die Verlagerung bzw. den Entfall von Stellplätzen aufgrund von Lieferverkehrszonen, aufgrund der Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der Reduzierung des Gehwegparkens. Ziel ist zudem, Stellplätze mehrfach zu nutzen, beispielsweise nachts Bewohnern das Parken in Lieferzonen zu ermöglichen. Außerdem ist eine Vereinfachung der Parkregelungen und des Parkleitsystems Bestand des Parkraumkonzepts.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Analyse der derzeitigen Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt im Rahmen der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes hat aufgezeigt, dass die tarifliche Differenzierung zwischen den drei bestehenden Tarifzonen gemäß der Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen deutlich zu gering ist (1,50 € in Zone 1, 1,20 € in Zone 2, 0,60 € in Zone 3 (jeweils pro Stunde)). Es zeigt sich weiterhin, dass die Parkgebührenordnung veraltet ist. Die Gliederung der darin aufgeführten Tarifzonen ist nicht konsistent (vgl. Anlage 2).

Daraus resultieren mehrere negative Auswirkungen:

-       Gliederung der Tarifzonen für Nutzer nicht verständlich

-       verhältnismäßig niedrige Gebühren in Tarifzone 1 und damit besonders hohe Auslastung im zentralen innerstädtischen Bereich

-       starker Parksuchverkehr in der bestehenden Tarifzone 1 und damit unverhältnismäßig hohe Verkehrsbelastung im Straßennetz

-       teils deutlich niedrigere Parkgebühren im Vergleich zu den Nachbarkommunen

-       Stellplätze im öffentlichen Raum weitestgehend günstiger als Parkhäuser, damit erhöhte Auslastung und erhöhter Parkdruck im öffentlichen Raum

Ein deutlicher Widerspruch lässt sich bei den Parkgebühren feststellen, wenn man diese mit der Tarifentwicklung im ÖPNV vergleicht. Während die Tarife im ÖPNV jährlich erhöht werden und damit u. a. auch die Inflation berücksichtigt wird, ist dies bei den Parktarifen nicht der Fall. Damit entsteht ein Ungleichgewicht zu Ungunsten des ÖPNV.

Öffentlichkeitsarbeit:

Das Parkraumkonzept soll mit umfassender Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie betroffener Interessensgruppe ausgearbeitet und abgestimmt werden. Damit kann gewährleistet werden, dass jeweilige Betroffenheiten sowie Vorschläge in den Prozess integriert werden.

Zeitplan:

Für das Parkraumkonzept ist folgender Zeitplan vorgesehen:

3. Quartal 2020: Grundsatzbeschluss des UVPA zur Erarbeitung des Parkraumkonzeptes

4. Quartal 2020: Verwaltungsinterner Arbeitskreis mit den betroffenen Dienststellen zur Vorbereitung von Arbeitsgrundlagen sowie Prüfung rechtlicher Fragestellungen und Koordination der Öffentlichkeitsarbeit (Festlegung Beteiligtenkreis, konkrete Zeitplanung etc.)

1. bis 3. Quartal 2021: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in mehreren Sitzungen und Abstimmungsrunden mit dem Beteiligtenkreis

Ab 4. Quartal 2020: weiterführende Beschlüsse zum Parkraumkonzept und schrittweise Umsetzung (z. B. Anpassung Parkzonen und -tarife etc.)

Weiteres Vorgehen:

Aus den geschilderten Gründen besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Neustrukturierung der Parkraumbewirtschaftung in der Erlanger Innenstadt, die die Belange aller Nutzer/-innen und Verkehrsarten zu berücksichtigen weiß. Die Verwaltung wird nach erfolgtem Beschluss die Konkretisierung des Konzeptes mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung vornehmen. Hierfür wird zunächst ein verwaltungsinterner Arbeitskreis ins Lebens gerufen, bei dem die Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit geschaffen werden sollen. Anschließend ist die Gründung eines Runden Tisches mit Beteiligung der o. g. betroffenen Akteure vorgesehen. Auch im Forum Verkehrsentwicklungsplan sollen die Ergebnisse vorgestellt und mit den Delegierten diskutiert werden.

Das Parkraumkonzept wird dem Ausschuss nach dessen Ausarbeitung zum Beschluss vorgelegt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* z. B. durch die Verringerung Parksuchverkehr nach Umsetzung

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden derzeit nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Bausteine für ein Parkraumkonzept Innenstadt

Anlage 2: Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen