- Jahresabschluss 2019 -
Der Bauausschuss/ Werkausschuss
für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des
Wirtschaftsjahres 2019.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2019 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in
Höhe von 1.067 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung
Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses
- Erteilung der Entlastung
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
- Begutachtung im BWA am 16.06.2020
- Beschluss im RevA am 11.11.2020
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
überschusses und Erteilung der
Entlastung im StR am 26.11.2020.
Der Jahresabschluss 2019 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2020 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung im Monat Mai 2020. Die Prüfung wurde am 26. Mai 2020 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2019 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2019 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss am 11.11.2020 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 26.11.2020 den geprüften Jahresabschluss 2019 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe von 1.067 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die Mitglieder des BWA’s haben
einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2019 für das Geschäftsjahr 2019 des Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019.
Erläuterung des
Jahresergebnisses
Der Jahresüberschuss hat sich von 608 TEUR im Vorjahr auf 1.067 TEUR erhöht. Die Erlöse und Erträge erhöhten sich insgesamt um 308 TEUR und die betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 153 TEUR. Im Vergleich zum Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan, der mit 588 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss (1.067 TEUR) somit um 479 TEUR höher als erwartet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht 2019 mit
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfer
Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)