Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss 2019 -
Vorlage
EBE-B/001/2020
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 fest und beschließt den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 1.067 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses

- Erteilung der Entlastung

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 16.06.2020
- Beschluss im RevA am 11.11.2020
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  überschusses und Erteilung der Entlastung im StR am 26.11.2020.

 

 

Der Jahresabschluss 2019 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2020 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung im Monat Mai 2020. Die Prüfung wurde am 26. Mai 2020 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2019 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2019 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss am 11.11.2020 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 26.11.2020 den geprüften Jahresabschluss 2019 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2019 in Höhe von 1.067 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2019.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Der Jahresüberschuss hat sich von 608 TEUR im Vorjahr auf 1.067 TEUR erhöht. Die Erlöse und Erträge erhöhten sich insgesamt um 308 TEUR und die betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 153 TEUR. Im Vergleich zum Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan, der mit 588 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss (1.067 TEUR) somit um 479 TEUR höher als erwartet.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:  Jahresabschluss und Lagebericht 2019 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfer

                  Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)