GSB-Bericht 2019
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr
2019 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gemäß den Bestimmungen des
Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) § 64 sowie des Bayerischen
Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu
bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (WHG § 65), die
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen
auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu
erstellen. Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum
Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung
zum 1. Januar 2018.
Im Vollzug des v.g. konnten im
Wirtschaftsjahr 2019, d.h. vom 01.01.2019 bis 31.12.2019, keine Verstöße des
Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt
werden.
Der für das Jahr 2019
ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 14,33 % unter der 25 %-Grenze gemäß
Wasserrecht.
Aufgrund des ermittelten
Fremdwasseranteils von 14,33 % in 2019 (20,53 % in 2018 und 18,16 % in 2017)
ist im Jahr 2020 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm
kon-
sequent fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und
durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der
weiteren Steigerung der
Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2019 verwiesen. Siehe
hierzu die Vorlage
Umweltbericht des EBE 2019 in gleicher Sitzung.
Anlagen: