Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB)
GSB-Bericht 2019
Vorlage
EBE-2/001/2020
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2019 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.

 


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem
Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (WHG § 65), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen. Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018.

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2019, d.h. vom 01.01.2019 bis 31.12.2019, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt

werden.

Der für das Jahr 2019 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 14,33 % unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 14,33 % in 2019 (20,53 % in 2018 und 18,16 % in 2017) ist im Jahr 2020 sowie in den Folgejahren das Fremdwassersanierungsprogramm kon-

sequent fortzuführen.

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der

weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf den Umweltbericht 2019 verwiesen. Siehe

hierzu die Vorlage Umweltbericht des EBE 2019 in gleicher Sitzung.

 


Anlagen: