Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Das Programm „Zukunft Grundschulen und
Ganztagsbetreuung“
Ab dem Jahr 2025 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft treten. Damit stehen die Städte
und Gemeinden in der Pflicht, frühzeitig entsprechende Überlegungen
anzustellen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und dadurch die Umsetzung
dieses Rechtsanspruchs sicherzustellen.
Die Stadt Erlangen hat sich zum
Ziel gesetzt, den 2025 zu erwartenden Rechtsanspruch auf Betreuung von
Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe in den
Schulgebäuden sowie in vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe in den
Schulsprengeln bedarfsgerecht und pädagogisch qualitätsvoll umzusetzen. Dies
erfordert adäquate räumliche Bedingungen in den Grundschulgebäuden. Die
Möglichkeit der räumlichen Verortung von Hort- und Lernstubenplätzen in den
Schulgebäuden soll soweit möglich mitgedacht werden.
Auf Vorschlag der fachamts- und referatsübergreifenden Lenkungsgruppe, die seit
März 2018 besteht, soll mit einem neuen Programm
„Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ neben dem
Schulsanierungsprogramm begonnen werden, um eine Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Jahr 2025 ermöglichen.
2. Handlungsbedarfe und derzeitiger Sachstand:
Nach Bewertung und Gewichtung der vorliegenden Fakten und Analyse der Handlungsbedarfe wurde eine erste Priorisierung innerhalb der 15 Grundschulsprengel vorgenommen und im Richtungsbeschluss Nr. IV/054/2018 die vordringlichsten Bedarfe an 5 Grundschulen sowie erforderliche Ressourcen dargestellt.
Zu beachten ist die zeitliche Dimension der Maßnahmenumsetzung. Da die
Maßnahmen parallel zum laufenden Schulsanierungsprogramm (SSP) durchgeführt
werden sollen, können beschlossene Maßnahmen nur nacheinander durchgeführt
werden. Eine parallele Maßnahmendurchführung an mehreren Schulen im Rahmen des
Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ ist ressourcenabhängig.
Die derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen erlauben aktuell keine
gleichzeitige Durchführung von mehreren Maßnahmen.
Friedrich-Rückert-Grundschule
Mit dem Umsetzungsbeschluss IV/063/2019 vom 25.07.2019 wurde dieser Maßnahme die erste Priorität im Rahmen
des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung zuerkannt.
Zahlreiche
Wohnbauvorhaben sind im Sprengel der Friedrich-Rückert-Schule für steigende
Schülerzahlen in den nächsten Jahren verantwortlich. Die Versorgungsquote mit
Nachmittagsbetreuungsplätzen liegt im Sprengel im Schuljahr 2019/20 bei 69 %
und damit deutlich unter der durchschnittlichen städt. Betreuungsquote von rd.
88 %. Aufgrund steigender Schülerzahlen und des Aufbaus eines gebundenen
Ganztagszugs, der aktuell in Provisorien durchgeführt wird, sind weitere
Flächenbedarfe notwendig. Um die vorhandenen Provisorien in dauerhafte Lösungen
zu überführen und um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter bis 2025 gerecht zu werden, ist ein Erweiterungsbau für
eine Mensa und Differenzierungsflächen
nötig.
Seither wurden verschiedene vorbereitende Gespräche mit der Schulleitung zur Ermittlung des konkreten Flächenbedarfs aufgrund des pädagogischen Konzepts sowie mit der Regierung von Mittelfranken insbesondere in Hinblick auf die Förderfähigkeit der benötigten Flächen geführt.
Ein erstes Raumprogramm als Grundlage für die weitere Planung wurde erarbeitet.
Aufgrund des pädagogischen Konzepts wurden folgende Flächenbedarfe für einen Ganztags-/ Erweiterungsbau mit rd. 500 m² (Hauptnutzfläche) konkretisiert:
• Zwei Förder-/Gruppenräume
• Ruheraum
• Bewegungs-/Gymnastikraum
• Aufenthalts-/Spielezimmer inkl. Küchenzeile
• Raum für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
• Mensa für ca. 164 Essensteilnehmer im 3-Schicht-Betrieb
• Verwaltungsraum bzw. Büro für Lehrer, Kopierer usw.
Für die weitere Umsetzung der Maßnahme wird folgender Zeitplan anvisiert:
• Raumprogrammabstimmung mit der Regierung im 2. Halbjahr 2020
• Planungsbeginn im 1. Halbjahr 2021
• Je nach Planungsfortschritt weitere Beschlussfassung städt. Gremien und
Anmeldung der benötigten Finanzmittel für die HH-Jahre 2021-2024/25
• Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung und Einreichung des
Förderantrags nach FAGplus15 bei der Regierung im Oktober 2022
• Baubeginn Sommer 2023
• Fertigstellung 2024-2025
Im Umsetzungsbeschluss vom 25.07.2019 wurde der Investitionsbedarf grob mit 4-7 Mio.€ geschätzt. Konkretere Kostenberechnungen erfolgen mit der weiteren Planung der Maßnahme.
Die bislang auf der allgemeinen IP-Nr. 211.500 (Ausbau Ganztagsbetreuung – Planungsleistungen) enthaltenen Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR stehen ab dem Haushalt 2020 bereits auf der IP-Nr. 211O.482 (GS Friedrich-Rückert-Schule, Erweiterung u. Anbau) zur Verfügung. Die grob angenommenen Haushaltsansätze für die Folgejahre wurden ins Aufstellungsverfahren für den HH 2021ff. eingebracht.
Michael-Poeschke-Grundschule
An der Michael-Poeschke-Grundschule wurde zum Schuljahr 2018/2019 eine „mitwachsende“ Partnerklasse eingerichtet. Räumlich ermöglicht wurde dies durch interimsweise Aufstellung eines Containers für einen ausgelagerten Fachraum. Weitere Flächenbedarfe bestehen. Ziel ist es, das vorhandene Provisorium mittelfristig in eine dauerhafte Lösung zu überführen. Das Inklusionsprojekt wurde bisher sehr positiv evaluiert. Aus diesem Grund wird ab dem Schuljahr 2020/21 eine 2. Partnerklasse an der Michael-Poeschke-Grundschule eingerichtet.
Nach der aktuellen Prognose verläuft die Schülerentwicklung moderat. Die Versorgungsquote im Sprengel liegt bei 113 %. Ob die Betreuungssituation dem Bedarf im Sprengel gerecht wird bzw. ob und welche Defizite vorliegen, ist ggf. im Rahmen einer weiteren Sprengelkonferenz zu überprüfen. Bei Ausbau der Partnerklasse wird sich aller Voraussicht nach ein zusätzlicher Bedarf an integrativen Plätzen ergeben.
Das Schulgebäude ist im Zuge des Bauunterhalts in einigen Teilen renoviert worden. Insgesamt ist dennoch eine Generalsanierung der Schule notwendig. Die schulischen Außenflächen bieten ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten zur Deckung der festgestellten schulischen und ggf. weiteren Bedarfe. Die bauliche Umsetzung einer Erweiterung auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wären mit grob geschätzten Projektkosten von ca. 5 bis 8 Mio. EUR zu beziffern.
Da an der Michael-Poeschke-Grundschule bisher kein Ganztagsangebot vorhanden ist, könnte die Schule ein Standort für die Umsetzung des Modells „Kooperative Ganztagsbildung“ werden. Inhaltliche Möglichkeiten werden geprüft.
Hermann-Hedenus-Schule
Der Sprengel der Hermann-Hedenus-Schule weist die Besonderheit
auf, dass er derzeit über keine Einrichtung der Jugendhilfe verfügt. Die
Ganztagsbetreuung in Alterlangen wird aktuell über einen gut ausgelasteten
gebundenen Ganztagszug sowie über einen offenen Ganztag an der
Hermann-Hedenus-Schule sichergestellt. Allerdings fehlen der Grundschule neben
Fachräumen und Verwaltungsflächen auch Differenzierungsflächen für den Ganztag.
Die Versorgungsquote liegt mit 82 % unter dem städtischen Durchschnitt von 88%.
Das Grundstück der Hermann-Hedenus-Grundschule bietet
Möglichkeiten für räumliche Erweiterungen. Unter Berücksichtigung, dass die
„Schwedenhäuser“ mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht mehr zu sanieren
sind, sollen weitere Planungen angestellt werden, wie die zu ersetzenden
Flächen der Schwedenhäuser sinnvoll generiert werden können. Die bauliche
Umsetzung einer Erweiterung und eines Ersatzneubaus für die Schwedenhäuser auf
Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wird grob geschätzt Projektkosten von
ca. 5 bis 8 Mio. EUR mit sich bringen (vgl. Richtungsbeschluss IV/054/2018).
Die Entwicklung
weiterer Maßnahmen im Sprengel der Hermann-Hedenuns-Grundschule steht
allerdings in Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung in
Büchenbach-Nord sowie den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie im Rahmen des
ISEK-Prozesses und dessen weiterer Ausrichtung. Das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie im Frühjahr 2021 ist daher sinnvollerweise abzuwarten.
Mönauschule
Im Gebäude der
Mönauschule sind neben der zweizügigen Grundschule die Ganztagsklassen der
Hermann-Hedenus-Mittelschule untergebracht. Im Bereich der Ganztagsbetreuung
der Mittelschule bestehen deutliche Raumdefizite, die Fachräume werden
teilweise mit der Grundschule geteilt. Grundsätzlich wird die Zweihäusigkeit
der Mittelschule in pädagogischer und schulorganisatorischer Hinsicht als das
zentrale Problem wahrgenommen.
Die
Versorgungsquote ist mit über 100% hoch. Die Schülerprognose der Grundschule
lässt einen moderaten Anstieg der Schülerzahlen erwarten, die Prognose der
Mittelschule deutet auf einen stabilen Verlauf der Schülerentwicklung hin. Aus baulicher Sicht ist kein dringender Bedarf
vorhanden.
Eine Lösung für die bestehende Zweihäusigkeit ist kaum vor Ablauf des
ISEK-Prozesses inkl. Machbarkeitsstudie realisierbar. Bis das Projekt
durchlaufen ist, könnten nur Interimslösungen geschaffen werden, die u.a. auch
auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden müssten.
Pestalozzi-Grundschule
Die Pestalozzischule im Stadtteil Anger ist mit vielfältigen
Herausforderungen im Sprengel konfrontiert (Soziale Belastung, hoher Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund, hoher Anteil Alleinerziehender, keine
freien Betreuungsplätze etc.). Die schulbezogene Versorgungsquote lag bei
96,6%. Somit stand der qualitative Ausbau der Ganztagsbetreuung im Vordergrund
der Überlegungen der Lenkungsgruppe. Gemeinsam mit der Schulleitung und dem
Staatlichen Schulamt wurden Überlegungen zur Umsetzung des Modellprojekts
„Kooperative Ganztagsbildung“ angestellt. Die Zielsetzung der Schule war
hierbei ein weiterer Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Die ist
derzeit jedoch nicht geplant, sodass die Durchführung des Modellprojektes
seitens der Schule nicht mehr forciert wurde.
Aus technischer Sicht gilt weiterhin, dass die Bausubstanz und auch die technischen
Anlagen mittelfristig einer Sanierung bedürfen. Sowohl die jetzige
Gebäudestruktur auf dem großzügigen Grundstück, als auch der vorhandene
energetische Standard bieten erhebliches Verbesserungspotential. Um dem gerecht
zu werden, wird bislang bei dem genannten groben Investitionsrahmen von ca. 30
Mio. EUR von der Zielsetzung eines (Teil-) Ersatzneubaus ausgegangen.
Die Grundschulen, deren Situation nach der aktuell
durchgeführten Analyse und deren Zielsetzung keinen zwingenden Handlungsbedarf
aufweisen, werden zukünftig entsprechend der Sprengelsituation und der
individuellen Bedarfslage in die weitere Betrachtung einbezogen. (vgl.
Richtungsbeschluss IV/054/2018).
Kooperatives Ganztagsmodell
Die Stadt
Erlangen hat Ende 2018 ihr grundsätzliches Interesse an der Durchführung eines
Modellvorhabens der kooperativen Ganztagsbildung gegenüber dem Sozial- und
Kultusministerium dargelegt. Nachdem im Interessensbekundungsverfahren nur
einige der gemeldeten Kommunen eine Bewilligung erhalten haben, wurde die
Zuschussmöglichkeit auf weitere Standorte erweitert. Aktuell ist Erlangen als
einer der nächsten Modellprojekte beim Sozialministerium vorgemerkt. Eine
endgültige Entscheidung wird nach Abschluss des bayerischen Doppelhaushaltes
getroffen. Bewilligte Modellprojekte werden voraussichtlich bis zum
Inkrafttreten des Anspruches auf Ganztagsbetreuung (2025) finanziell gefördert.
Hiermit sind bestimmte Voraussetzungen an die Schule sowie an die im Sprengel
befindlichen Betreuungseinrichtungen verknüpft. Die Eignungsvoraussetzungen
werden derzeit geprüft. Ziel ist es nun, eine für das Modellprojekt geeignete
Grundschule zu finden, welche an der Durchführung interessiert und bereit ist, eine Kooperation einzugehen. Im nächsten Schritt gilt es,
die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts zwischen Schule und
Jugendhilfeeinrichtung(en) zu unterstützen und ggf. eine bauliche Ertüchtigung
des Schulgebäudes zu prüfen.
3.
Ausblick und nächste Schritte
·
Die
weiteren Planungen zur Friedrich-Rückert-Schule werden wie dargestellt zügig in
Angriff genommen.
·
Die
weiteren Entwicklungen in den Sprengeln und aktuelle Prognosen wurden in die
weiteren Planungen für das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“
einbezogen und adäquat berücksichtigt. Die nächsten Sprengelkonferenzen werden
geplant, die Ergebnisse fließen in die weiteren Planungen ein.
·
Die
Prüfung eines alternativen Modellstandortes zur Umsetzung des Projekts
„Kooperative Ganztagsbildung“ wird in der Lenkungsgruppe Ganztag fortgeführt.
·
Die
nachfolgenden Priorisierungen der Schulen richten sich nach den weiteren
Entwicklungen und werden so zeitnah wie möglich vorgenommen.
·
Das
Investitionsvolumen der o.g. zukünftig prioritär abzuarbeitenden Maßnahmen ist
neu zu bemessen (ursprünglich 80 bis 90 Mio. EUR ohne Berücksichtigung der
Investitionsfördermittel) und je Maßnahme für die entsprechenden Haushaltsjahre
anzumelden. Die Aufnahme des Programms „Zukunft Grundschulen und
Ganztagsbetreuung“ in die mittelfristige Finanzplanung kann grundsätzlich zu
Verschiebungen von bereits geplanten, noch nicht begonnenen
Investitionsmaßnahmen führen.
·
Zwischenzeitlich
liegt ein Gesetzesentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
(Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) durch das Bundeskabinett vor.
Die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des
Rechtsanspruchs sind abzuwarten. Bei Verabschiedung sind ggf. Anpassungen in
den Planungen vorzunehmen.
Anlagen: