Betreff
Zwischenbericht zum Programm "Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung"
Vorlage
IV/001/2020
Aktenzeichen
IV
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.       Das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“

 

Ab dem Jahr 2025 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft treten. Damit stehen die Städte und Gemeinden in der Pflicht, frühzeitig entsprechende Überlegungen anzustellen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und dadurch die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs sicherzustellen.

 

Die Stadt Erlangen hat sich zum Ziel gesetzt, den 2025 zu erwartenden Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe in den Schulgebäuden sowie in vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe in den Schulsprengeln bedarfsgerecht und pädagogisch qualitätsvoll umzusetzen. Dies erfordert adäquate räumliche Bedingungen in den Grundschulgebäuden. Die Möglichkeit der räumlichen Verortung von Hort- und Lernstubenplätzen in den Schulgebäuden soll soweit möglich mitgedacht werden.
Auf Vorschlag der fachamts- und referatsübergreifenden Lenkungsgruppe, die seit März 2018 besteht, soll mit einem neuen Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuungneben dem Schulsanierungsprogramm begonnen werden, um eine Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Jahr 2025 ermöglichen
.



 

2.    Handlungsbedarfe und derzeitiger Sachstand:

 

Nach Bewertung und Gewichtung der vorliegenden Fakten und Analyse der Handlungsbedarfe wurde eine erste Priorisierung innerhalb der 15 Grundschulsprengel vorgenommen und im Richtungsbeschluss Nr. IV/054/2018 die vordringlichsten Bedarfe an 5 Grundschulen sowie erforderliche Ressourcen dargestellt.

 


Zu beachten ist die zeitliche Dimension der Maßnahmenumsetzung. Da die Maßnahmen parallel zum laufenden Schulsanierungsprogramm (SSP) durchgeführt werden sollen, können beschlossene Maßnahmen nur nacheinander durchgeführt werden. Eine parallele Maßnahmendurchführung an mehreren Schulen im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ ist ressourcenabhängig. Die derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen erlauben aktuell keine gleichzeitige Durchführung von mehreren Maßnahmen.

 

Friedrich-Rückert-Grundschule

 

 Mit dem Umsetzungsbeschluss IV/063/2019 vom 25.07.2019 wurde dieser Maßnahme die erste Priorität im Rahmen des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung zuerkannt.

Zahlreiche Wohnbauvorhaben sind im Sprengel der Friedrich-Rückert-Schule für steigende Schülerzahlen in den nächsten Jahren verantwortlich. Die Versorgungsquote mit Nachmittagsbetreuungsplätzen liegt im Sprengel im Schuljahr 2019/20 bei 69 % und damit deutlich unter der durchschnittlichen städt. Betreuungsquote von rd. 88 %. Aufgrund steigender Schülerzahlen und des Aufbaus eines gebundenen Ganztagszugs, der aktuell in Provisorien durchgeführt wird, sind weitere Flächenbedarfe notwendig. Um die vorhandenen Provisorien in dauerhafte Lösungen zu überführen und um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025 gerecht zu werden, ist ein Erweiterungsbau für eine Mensa und Differenzierungsflächen nötig.

 

Seither wurden verschiedene vorbereitende Gespräche mit der Schulleitung zur Ermittlung des konkreten Flächenbedarfs aufgrund des pädagogischen Konzepts sowie mit der Regierung von Mittelfranken insbesondere in Hinblick auf die Förderfähigkeit der benötigten Flächen geführt.

Ein erstes Raumprogramm als Grundlage für die weitere Planung wurde erarbeitet.

 

Aufgrund des pädagogischen Konzepts wurden folgende Flächenbedarfe für einen Ganztags-/ Erweiterungsbau mit rd. 500 m² (Hauptnutzfläche) konkretisiert:

 

             Zwei Förder-/Gruppenräume

             Ruheraum

             Bewegungs-/Gymnastikraum

             Aufenthalts-/Spielezimmer inkl. Küchenzeile

             Raum für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

             Mensa für ca. 164 Essensteilnehmer im 3-Schicht-Betrieb

             Verwaltungsraum bzw. Büro für Lehrer, Kopierer usw.

 

Für die weitere Umsetzung der Maßnahme wird folgender Zeitplan anvisiert:

 

             Raumprogrammabstimmung mit der Regierung im 2. Halbjahr 2020

             Planungsbeginn im 1. Halbjahr 2021

             Je nach Planungsfortschritt weitere Beschlussfassung städt. Gremien und

           Anmeldung der benötigten Finanzmittel für die HH-Jahre 2021-2024/25

             Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung und Einreichung des

           Förderantrags nach FAGplus15 bei der Regierung im Oktober 2022    

             Baubeginn Sommer 2023

             Fertigstellung 2024-2025

Im Umsetzungsbeschluss vom 25.07.2019 wurde der Investitionsbedarf grob mit 4-7 Mio.€ geschätzt. Konkretere Kostenberechnungen erfolgen mit der weiteren Planung der Maßnahme.

 

Die bislang auf der allgemeinen IP-Nr. 211.500 (Ausbau Ganztagsbetreuung – Planungsleistungen) enthaltenen Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR stehen ab dem Haushalt 2020 bereits auf der IP-Nr. 211O.482 (GS Friedrich-Rückert-Schule, Erweiterung u. Anbau) zur Verfügung. Die grob angenommenen Haushaltsansätze für die Folgejahre wurden ins Aufstellungsverfahren für den HH 2021ff. eingebracht.

 

 

Michael-Poeschke-Grundschule

 

An der Michael-Poeschke-Grundschule wurde zum Schuljahr 2018/2019 eine „mitwachsende“ Partnerklasse eingerichtet. Räumlich ermöglicht wurde dies durch interimsweise Aufstellung eines Containers für einen ausgelagerten Fachraum. Weitere Flächenbedarfe bestehen. Ziel ist es, das vorhandene Provisorium mittelfristig in eine dauerhafte Lösung zu überführen. Das Inklusionsprojekt wurde bisher sehr positiv evaluiert. Aus diesem Grund wird ab dem Schuljahr 2020/21 eine 2. Partnerklasse an der Michael-Poeschke-Grundschule eingerichtet.

Nach der aktuellen Prognose verläuft die Schülerentwicklung moderat. Die Versorgungsquote im Sprengel liegt bei 113 %. Ob die Betreuungssituation dem Bedarf im Sprengel gerecht wird bzw. ob und welche Defizite vorliegen, ist ggf. im Rahmen einer weiteren Sprengelkonferenz zu überprüfen. Bei Ausbau der Partnerklasse wird sich aller Voraussicht nach ein zusätzlicher Bedarf an integrativen Plätzen ergeben.

 

Das Schulgebäude ist im Zuge des Bauunterhalts in einigen Teilen renoviert worden. Insgesamt ist dennoch eine Generalsanierung der Schule notwendig. Die schulischen Außenflächen bieten ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten zur Deckung der festgestellten schulischen und ggf. weiteren Bedarfe. Die bauliche Umsetzung einer Erweiterung auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wären mit grob geschätzten Projektkosten von ca. 5 bis 8 Mio. EUR zu beziffern.

Da an der Michael-Poeschke-Grundschule bisher kein Ganztagsangebot vorhanden ist, könnte die Schule ein Standort für die Umsetzung des Modells „Kooperative Ganztagsbildung“ werden. Inhaltliche Möglichkeiten werden geprüft.

 

 

Hermann-Hedenus-Schule

 

Der Sprengel der Hermann-Hedenus-Schule weist die Besonderheit auf, dass er derzeit über keine Einrichtung der Jugendhilfe verfügt. Die Ganztagsbetreuung in Alterlangen wird aktuell über einen gut ausgelasteten gebundenen Ganztagszug sowie über einen offenen Ganztag an der Hermann-Hedenus-Schule sichergestellt. Allerdings fehlen der Grundschule neben Fachräumen und Verwaltungsflächen auch Differenzierungsflächen für den Ganztag. Die Versorgungsquote liegt mit 82 % unter dem städtischen Durchschnitt von 88%.

 

Das Grundstück der Hermann-Hedenus-Grundschule bietet Möglichkeiten für räumliche Erweiterungen. Unter Berücksichtigung, dass die „Schwedenhäuser“ mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht mehr zu sanieren sind, sollen weitere Planungen angestellt werden, wie die zu ersetzenden Flächen der Schwedenhäuser sinnvoll generiert werden können. Die bauliche Umsetzung einer Erweiterung und eines Ersatzneubaus für die Schwedenhäuser auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wird grob geschätzt Projektkosten von ca. 5 bis 8 Mio. EUR mit sich bringen (vgl. Richtungsbeschluss IV/054/2018).

 

Die Entwicklung weiterer Maßnahmen im Sprengel der Hermann-Hedenuns-Grundschule steht allerdings in Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung in Büchenbach-Nord sowie den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie im Rahmen des ISEK-Prozesses und dessen weiterer Ausrichtung. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie im Frühjahr 2021 ist daher sinnvollerweise abzuwarten.

 

 

Mönauschule

 

Im Gebäude der Mönauschule sind neben der zweizügigen Grundschule die Ganztagsklassen der Hermann-Hedenus-Mittelschule untergebracht. Im Bereich der Ganztagsbetreuung der Mittelschule bestehen deutliche Raumdefizite, die Fachräume werden teilweise mit der Grundschule geteilt. Grundsätzlich wird die Zweihäusigkeit der Mittelschule in pädagogischer und schulorganisatorischer Hinsicht als das zentrale Problem wahrgenommen.

Die Versorgungsquote ist mit über 100% hoch. Die Schülerprognose der Grundschule lässt einen moderaten Anstieg der Schülerzahlen erwarten, die Prognose der Mittelschule deutet auf einen stabilen Verlauf der Schülerentwicklung hin. Aus baulicher Sicht ist kein dringender Bedarf vorhanden. 

Eine Lösung für die bestehende Zweihäusigkeit ist kaum vor Ablauf des ISEK-Prozesses inkl. Machbarkeitsstudie realisierbar. Bis das Projekt durchlaufen ist, könnten nur Interimslösungen geschaffen werden, die u.a. auch auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden müssten.

 

Pestalozzi-Grundschule

 

Die Pestalozzischule im Stadtteil Anger ist mit vielfältigen Herausforderungen im Sprengel konfrontiert (Soziale Belastung, hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, hoher Anteil Alleinerziehender, keine freien Betreuungsplätze etc.). Die schulbezogene Versorgungsquote lag bei 96,6%. Somit stand der qualitative Ausbau der Ganztagsbetreuung im Vordergrund der Überlegungen der Lenkungsgruppe. Gemeinsam mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt wurden Überlegungen zur Umsetzung des Modellprojekts „Kooperative Ganztagsbildung“ angestellt. Die Zielsetzung der Schule war hierbei ein weiterer Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Die ist derzeit jedoch nicht geplant, sodass die Durchführung des Modellprojektes seitens der Schule nicht mehr forciert wurde.

Aus technischer Sicht gilt weiterhin, dass die Bausubstanz und auch die technischen Anlagen mittelfristig einer Sanierung bedürfen. Sowohl die jetzige Gebäudestruktur auf dem großzügigen Grundstück, als auch der vorhandene energetische Standard bieten erhebliches Verbesserungspotential. Um dem gerecht zu werden, wird bislang bei dem genannten groben Investitionsrahmen von ca. 30 Mio. EUR von der Zielsetzung eines (Teil-) Ersatzneubaus ausgegangen.

 

Die Grundschulen, deren Situation nach der aktuell durchgeführten Analyse und deren Zielsetzung keinen zwingenden Handlungsbedarf aufweisen, werden zukünftig entsprechend der Sprengelsituation und der individuellen Bedarfslage in die weitere Betrachtung einbezogen. (vgl. Richtungsbeschluss IV/054/2018).

 

 

Kooperatives Ganztagsmodell

Die Stadt Erlangen hat Ende 2018 ihr grundsätzliches Interesse an der Durchführung eines Modellvorhabens der kooperativen Ganztagsbildung gegenüber dem Sozial- und Kultusministerium dargelegt. Nachdem im Interessensbekundungsverfahren nur einige der gemeldeten Kommunen eine Bewilligung erhalten haben, wurde die Zuschussmöglichkeit auf weitere Standorte erweitert. Aktuell ist Erlangen als einer der nächsten Modellprojekte beim Sozialministerium vorgemerkt. Eine endgültige Entscheidung wird nach Abschluss des bayerischen Doppelhaushaltes getroffen. Bewilligte Modellprojekte werden voraussichtlich bis zum Inkrafttreten des Anspruches auf Ganztagsbetreuung (2025) finanziell gefördert. Hiermit sind bestimmte Voraussetzungen an die Schule sowie an die im Sprengel befindlichen Betreuungseinrichtungen verknüpft. Die Eignungsvoraussetzungen werden derzeit geprüft. Ziel ist es nun, eine für das Modellprojekt geeignete Grundschule zu finden, welche an der Durchführung interessiert und bereit ist, eine Kooperation einzugehen. Im nächsten Schritt gilt es, die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts zwischen Schule und Jugendhilfeeinrichtung(en) zu unterstützen und ggf. eine bauliche Ertüchtigung des Schulgebäudes zu prüfen.

 

 

3.    Ausblick und nächste Schritte

 

·         Die weiteren Planungen zur Friedrich-Rückert-Schule werden wie dargestellt zügig in Angriff genommen.

·         Die weiteren Entwicklungen in den Sprengeln und aktuelle Prognosen wurden in die weiteren Planungen für das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ einbezogen und adäquat berücksichtigt. Die nächsten Sprengelkonferenzen werden geplant, die Ergebnisse fließen in die weiteren Planungen ein.

·         Die Prüfung eines alternativen Modellstandortes zur Umsetzung des Projekts „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in der Lenkungsgruppe Ganztag fortgeführt.

·         Die nachfolgenden Priorisierungen der Schulen richten sich nach den weiteren Entwicklungen und werden so zeitnah wie möglich vorgenommen.

·         Das Investitionsvolumen der o.g. zukünftig prioritär abzuarbeitenden Maßnahmen ist neu zu bemessen (ursprünglich 80 bis 90 Mio. EUR ohne Berücksichtigung der Investitionsfördermittel) und je Maßnahme für die entsprechenden Haushaltsjahre anzumelden. Die Aufnahme des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ in die mittelfristige Finanzplanung kann grundsätzlich zu Verschiebungen von bereits geplanten, noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen führen.

·         Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzesentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) durch das Bundeskabinett vor.
Die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs sind abzuwarten. Bei Verabschiedung sind ggf. Anpassungen in den Planungen vorzunehmen.

 


Anlagen: