- Die Bildung der Ausschussgemeinschaft FDP/FWG
wird anerkannt.
- Die Bildung der Ausschussgemeinschaft
ödp/Klimaliste wird anerkannt.
- Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen
und den sonstigen Gremien erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
- Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die
Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
Ältestenrat 10 Mitglieder
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 13 Mitglieder
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
Werkausschuss EB 77 13 Mitglieder
Bauausschuss / Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen 10 Mitglieder
Kultur- und Freizeitausschuss 10 Mitglieder
Bildungsausschuss 10 Mitglieder
Revisionsausschuss 7 Mitglieder
Sportausschuss 10 Mitglieder
Sozial- und Gesundheitsausschuss 10 Mitglieder
Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt) 6 Mitglieder
- Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und
Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
- Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtratsarbeit wird durch die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen vertreten.
Nach der bisherigen Praxis übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die bisherige Zuständigkeitsregelung der Ausschüsse.
Die Zuständigkeit und Stärke der sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer verkleinert in Ausschüssen und sonstigen Gremien dargestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verteilung der Sitze erfolgt
nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Erlangen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien
2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien