Betreff
Beschlussfassung über die Zahl, Stärke und den Vorsitz der Stadtratsausschüsse und sonstigen Gremien
Vorlage
13-2/311/2020/1
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Bildung der Ausschussgemeinschaft FDP/FWG wird anerkannt.

  2. Die Bildung der Ausschussgemeinschaft ödp/Klimaliste wird anerkannt.

  3. Die Sitzverteilung in den Stadtratsausschüssen und den sonstigen Gremien erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

  4. Die Zahl der Stadtratsausschüsse und die Anzahl der Sitze für Stadtratsmitglieder wird wie folgt festgelegt:
    Ältestenrat                                                                             10 Mitglieder
    Haupt-, Finanz- und Personalausschuss                              13 Mitglieder
    Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss /
    Werkausschuss EB 77                                                          13 Mitglieder
    Bauausschuss / Werkausschuss für den
    Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen                           10 Mitglieder
    Kultur- und Freizeitausschuss                                               10 Mitglieder
    Bildungsausschuss                                                                10 Mitglieder
    Revisionsausschuss                                                                7 Mitglieder
    Sportausschuss                                                                     10 Mitglieder
    Sozial- und Gesundheitsausschuss                                     10 Mitglieder
    Jugendhilfeausschuss (gesetzlich geregelt)                           6 Mitglieder

  5. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppierungen wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

  6. Die Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadtratsarbeit wird durch die Bildung von Ausschüssen erleichtert. Auch in sonstigen Gremien sind Stadtratsmitglieder aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen vertreten.

Nach der bisherigen Praxis übernimmt der Stadtrat vorbehaltlich späterer Änderungen die bisherige Zuständigkeitsregelung der Ausschüsse.


Die Zuständigkeit und Stärke der sonstigen Gremien, in die Stadtratsmitglieder delegiert werden, unterliegt nur in einigen Fällen der Disposition des Stadtrates.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Stärkeverhältnis im Stadtrat wird durch die Anwendung des Verfahrens Hare/Niemeyer verkleinert in Ausschüssen und sonstigen Gremien dargestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Erlangen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden

 

Anlagen:        1. Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien

2. Vorsitzende und stellv. Vorsitzende in den Stadtratsausschüssen und sonstigen Gremien