Der Verein „Initiative Erlangen e.V.“ erhält vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2020/2021 aus dem städtischen Haushalt Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 Euro
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schon vor der Corona-Krise haben der Einzelhandel und die Innenstadt einen tiefgreifenden Veränderungsprozess erlebt. Die Ursachen, wie der boomende Online-Handel und sinkende Kundenfrequenzen in den Innenstädten, werden durch die aktuellen Entwicklungen noch weiter verstärkt. Deshalb bedarf es weiterhin vieler kreativer Maßnahme seitens der Unternehmen, des City-Managements, des Vereins „Initiative Erlangen e.V.“ und der Stadtverwaltung, um diesen Prozessen entgegenzuwirken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Verein „Initiative Erlangen e.V.“ hat nach seiner Gründung Mitte 2017 den Betrieb der Rikscha übernommen und beteiligt sich zudem an vielen weiteren Werbeaktionen für die Innenstadt (z.B. Adventskalender, Erlanger Frühling, Comic Salon, Tag der Altstadt, Erlanger Herbst). Er erbringt dazu erhebliche finanzielle und ehrenamtliche Leistungen. An diesen Maßnahmen, die ohne Bezuschussung nicht in diesem Umfang durchgeführt werden könnten, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die „Initiative Erlangen e.V.“ wurde seitens der Stadt Erlangen seit 2017 finanziell unterstützt. In den Jahren 2017 und 2018 betrug die Förderhöhe jeweils 15.000 Euro. 2019 waren 15.000 Euro im Haushalt eingestellt, von denen der Verein 7.500 Euro abgerufen hat.
Der Verein „Initiative Erlangen e.V.“ hat für die Jahre 2020 und 2021 einen Zuschuss von insgesamt 30.000 Euro beantragt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die vielfältigen Aktionen des Vereins „Initiative Erlangen e.V.“ (einschließlich des Betriebs der Rikscha) in den Jahren 2020 und 2021 weiterhin in Höhe der beantragten Mittel finanziell zu unterstützen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 15.000 für 2020 € 15.000 für 2021 (vorbehaltlich
der Haushaltsgenehmigung) |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw.
im Budget auf Kst/KTr/Sk 208190/57110010/531801 (20.571R)
15.000 €
für 2020
sind nicht vorhanden