Betreff
Geschäftsbereich, Besoldung und Aufwandsentschädigung der/des weiteren berufsmäßigen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (BM)
Vorlage
11/003/2020
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Geschäftsbereich der weiteren berufsmäßigen Bürgermeisterin bzw. des weiteren Bürgermeisters (BM) umfasst die Aufgaben des ab 28.05.2020 neu gegliederten Referates I.

2.    Das Grundgehalt bemisst sich nach Besoldungsgruppe B 5 BayBesG.

3.    Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung richtet sich nach Art. 46 i. V. m. Anlage 2 KWBG. Sie wird auf die Obergrenze des genannten Betrages festgesetzt.

4.    Die Wahlhandlung erfolgt in der Stadtratssitzung am 27.05.2020.

 


zu 1.   Der Geschäftsbereich der/des weiteren berufsmäßigen Bürgermeisterin/Bürgermeisters umfasst gemäß der Referatsneugliederung vom 14.05.2020 ab 28.05.2020 die Aufgaben des Referates I. Der Stadtrat kann die Zuweisung der Aufgabengebiete durch Beschluss ändern.

zu 2.   Bei der/dem weiteren berufsmäßigen Bürgermeisterin/Bürgermeister richtet sich die Höhe der Besoldung nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 KWBG. Die Einstufung in eine der beiden in Anlage 1 ausgewiesenen Besoldungsgruppen erfolgt nach sachgerechter Bewertung der mit dem Amt verbundenen Anforderungen. Es wird vorgeschlagen die Einstufung zur Besoldungsgruppe B 5 BayBesG vorzunehmen. Die Besoldung muss durch Beschluss festgelegt werden.

zu 3.   Die/der weitere berufsmäßige Bürgermeisterin/Bürgermeister erhält als Beamtin/Beamter auf Zeit für die sich durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Diese muss zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt werden.
Gemäß den Festlegungen in der Vergangenheit wird die Dienstaufwandsentschädigung gem. Art. 46 Abs. 2 und Abs. 3 KWBG und Anlage 2 KWBG für weitere Bürgermeister in kreisfreien Gemeinden über 100.000 Einwohner genannten Betrag festgelegt.