Betreff
Beibehaltung der Rotation bei der Benennung der Vertreter für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages und Benennung der Vertreter für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Vorlage
13-2/001/2020
Aktenzeichen
OBM/13-2/PS007
Art
Beschlussvorlage

Die Benennung der Vertreter der Stadt Erlangen für die Gremien des Bayerischen und Deutschen Städtetages erfolgt seit 2016 per Rotation. Diese Rotation soll beibehalten werden.
Die Sitze werden gemäß dem Verfahren Hare-Niemeyer aufgeteilt.

Die Abfolge der Rotation wird, wie dargestellt, beschlossen


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Einführung der Rotation sollte dem Stärkeverhältnis im Erlanger Stadtrat Rechnung getragen werden. Es soll so ermöglicht werden, dass möglichst viele Fraktionen und Gruppen innerhalb einer Wahlperiode einen Vertreter für die Gremien des Bayerischen oder Deutschen Städtetages stellen können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

      1.) Die Stadt Erlangen verfügt in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über
insgesamt drei Stimmen.

      Dies richtet sich nach der Satzung des Bayerischen Städtetages. Pro angefangene 50.000 Einwohner besteht der Anspruch auf eine Stimme. Die Stadt Erlangen verfügt demnach über insgesamt 3 Stimmen.

 

      Es wird nun vorgeschlagen die Rotation gemäß der Starke der Fraktionen und Parteien fortzuführen. Diese Rotation wird analog der Berechnung der Ausschüsse nach dem Verfahren Hare-Niemeyer berechnet.

     

      Für die Jahre 2020 bis 2025 stehen damit insgesamt 18 Sitze zur Verfügung. Das Jahr 2026 wird hierbei nicht eingerechnet, da die Vollversammlung erst nach dem 01. Mai 2026 (und damit bereits in der neuen Wahlperiode) stattfinden wird.

 

      Ein Sitz wird von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in Anspruch genommen und steht daher für die Berechnung nicht zur Verfügung. Es verbleiben somit 12 Sitze.

      Diese werden anhand der folgenden Berechnung aufgeteilt.

 

 

 

Sitze

CSU (15)

Grüne Liste (11)

SPD (11)

Ödp (3)

FDP (2)

FWG (2)

Klimaliste (2)

Erlanger Linke (2)

AfD (2)

12

3,6

2,64

2,64

0,72

0,48

0,48

0,48

0,48

0,48

 

4

3

3

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      In Abhängigkeit der Jahre ergibt sich folgende Vertretung:

 

      2020:         CSU, Grüne Liste

      2021:         SPD, Ödp

      2022:         FDP, CSU

      2023:         CSU, Grüne Liste

      2024:         SPD; CSU

      2025:         Grüne Liste, SPD

 

 

 

2.)  Der Deutsche Städtetag führt satzungsgemäß im 2-jährigen Rhythmus ordentliche Hauptversammlungen durch. Die nächste Hauptversammlung wird daher im Jahr 2021 stattfinden. Innerhalb der aktuellen Wahlperiode wird es darüber hinaus noch die Hauptversammlungen in den Jahren 2023 und 2025 geben.

 

      Erlangen stehen bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zwei Stimmen zu
(bis 250.000 Einwohner zwei Abgeordnete gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung).

      Herr Oberbürgermeister Dr. Florian Janik nimmt einen Sitz für die Stadt Erlangen wahr.

      Es stehen damit insgesamt 3 Sitze zur Verfügung.

 

Sitze

CSU (15)

Grüne Liste (11)

SPD (11)

Ödp (3)

FDP (2)

FWG (2)

Klimaliste (2)

Erlanger Linke (2)

AfD (2)

3

0,9

0,66

0,66

0,18

0,12

0,12

0,12

0,12

0,12

 

1

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In Abhängigkeit der Jahre ergibt sich folgende Vertretung:

 

      2021:         CSU

      2023:         Grüne Liste

      2025:         SPD

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Beibehaltung der Rotation wird am 14. Mai 2020 im Stadtrat beschlossen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: