Die Satzung der Stadt Erlangen über eine weitere Bürgermeisterin / einen weiteren Bürgermeister der Stadt Erlangen (Bürgermeister*innensatzung – BgmS, Entwurf vom 04.05.2020, Anlage) wird beschlossen.
1. Der Stadtrat kann gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1
Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) aus seiner Mitte für die Dauer seiner
Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister*innen wählen. Sollen diese
Beamt*innen auf Zeit sein (berufsmäßige weitere Bürgermeister*innen), dann muss
dies durch Satzung bestimmt sein, Art. 35 Abs. 1 Satz 2 BayGO.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X nein
Anlagen: Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen
über eine weitere
Bürgermeisterin /
einen weiteren Bürgermeister der Stadt Erlangen
(Bürgermeister*innensatzung – BgmS).