Betreff
Abschaltung von Lichtsignalanlagen aufgrund verringertem Verkehrsaufkommen in der Corona-Zeit
Vorlage
613/324/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

An die Verwaltung wurde mehrmals die Anfrage herangetragen, ob in Zeiten der Corona-Krise und dem damit verbundenen verringerten Verkehrsaufkommen vermehrt Lichtsignalanlagen ausgeschaltet werden können.

 

Dazu ist folgendes anzumerken:

 

Auch wenn das Verkehrsaufkommen zuletzt deutlich reduziert war und die ein oder andere Lichtsignalanlage subjektiv überflüssig erscheint: Der Betrieb der Lichtsignalanlagen hängt in den meisten Fällen nicht ausschließlich vom Verkehrsaufkommen ab, sondern es gibt eine Vielzahl von Gründen – vor allem die Verkehrssicherheit. Einige Kreuzungen wurden in der Vergangenheit sogar gerade bei ausgeschalteter Anlage plötzlich zu Unfallschwerpunkten. Ebenfalls müssen trotzdem die Bedürfnisse an mobilitätseingeschränkte Personengruppen oder auch den ÖPNV weiterhin berücksichtigt werden.

 

Zudem ist dieses Vorgehen nicht nachhaltig. Bevor man überhaupt die Abschaltung einer Lichtsignalanlage vornehmen darf, ist eine sehr zeit- und personalaufwändige Prüfung durch Polizei und Verkehrsbehörde notwendig. Generell steht der Gesetzgeber der Abschaltung von Lichtsignalanlagen aufgrund einer möglichen Erhöhung der Unfallgefahr und dem damit verbundenen volkswirtschaftlichen Schaden sehr kritisch gegenüber. Aus dem Wissen über die Nachtabschaltungen in Erlangen lässt sich zudem schlussfolgern, dass auch nur einige wenige Anlagen für eine tiefergehende Prüfung in Betracht kämen. 

 

Auch eine Umversorgung sämtlicher Anlagen mit z.B. noch kürzeren Signalprogrammen, nur um wenige Sekunden Grünzeit einzusparen, ist verglichen mit dem enormen personellen und finanziellen Aufwand nicht zielführend und auch kurzfristig nicht leistbar. Denn trotz Anbindung der meisten Anlagen an den Verkehrsrechner geschieht dies nicht per Mausclick. Hier wäre auch der Zeitpunkt der Rückversorgung völlig unplanbar. Es müssten ja zeitgleich mit Ende der Krise oder dem Wiedereinsetzen normaler Verkehrsverhältnisse sofort alle Steuerungsänderungen an jedem einzelnen Steuergerät auch rechtzeitig wieder zurückgenommen werden.

 


Anlagen: