Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 42 i.H.v. -20.033,87 EUR und dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 20.033,87 EUR wird zugestimmt. Des Weiteren wird der einvernehmlichen Rückgabe eines Teilbetrages von 24.330,92 EUR aus der Budgetrücklage zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 50.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2019 des
Amtes 42 beträgt |
-20.033,87 |
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(2018: -11.777,25 EUR, 2017:
-939,14 EUR) |
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Die Lastschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0 |
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für das 2.Halbjahr |
0 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um
insgesamt |
0 |
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In den Investitionshaushalt 2019 wurden übertragen |
0 |
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(2018: 0 EUR, 2017: 131,91 EUR) |
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Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Die erzielten Erträge aus
Benutzungsgebühren und Mahngebühren/Säumnisgebühren blieben insgesamt um ca.
11.500 EUR hinter den geplanten Erträgen zurück. Bei den Aufwendung konnten
in vielen Bereichen Einsparungen vorgenommen werden, für die Erstellung des
Imagefilms und die erforderliche Instandsetzung von Tischen und Stühlen
mussten insgesamt ca. 29.500 EUR aufgewendet werden, so dass sich dennoch
eine Mehrung i.H.v. ca. 8.800 €UR bei den Aufwendungen ergab. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2019
konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Umgestaltung Innenhof:
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen soll für die Umgestaltung des
Innenhofes ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben werden. Online-Bezahlsystem /
E-Payment: Einführung im April 2020. RDA-Einführung noch nicht
erfolgt, da noch nicht erforderlich (keine Verbesserung) und aufgrund
Personalmangels. Umgestaltung der
Musikbibliothek: Laufender Prozess in Umsetzung. |
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2.3 |
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 42 im Jahr 2019 |
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Stand am 01.01.2019 |
70.375,30 |
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Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss vom
23.05.2019 |
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geplante
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tatsächliche
Entnahme |
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für Aufwertung des Innenhofes Palais Stutterheim |
35.000 |
0 |
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für Personalkosten (z.B. Ersatz Fahrbibliotheks-Fahrer) |
10.000 |
0 |
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für Puffer für unvorhergesehene Beteiligungen |
10.000 |
0 |
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für Ergänzung Möblierung |
5000 |
0 |
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für Unvorhergesehenes im laufenden Betrieb |
10.000 |
0 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
0 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2019 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
23.989,49 |
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Gutschrift
2. Halbjahr |
0 |
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Gutschriften Personalabrechnung
gesamt: |
+23.989,49 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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94.364,79 |
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./. |
Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages |
-20.033,87 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
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-24.330,92 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
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50.000,00 |
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Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.3.1 |
Teilfinanzierung
eines Kassenautomaten (Gesamtkosten ca. 35.000 EUR) |
15.000,00 |
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2.3.2 |
Personalkosten
(z.B. Ersatz-Fahrbibliotheksfahrer bei Krankheit) |
10.000,00 |
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2.3.3 |
Anschaffung
einer Gastronomie-Spülmaschine |
7.000,00 |
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2.3.4 |
Anschaffung
von Präsentationsbuchständern |
5.500,00 |
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2.3.5 |
Ergänzung
von Möblierung und Ausstattung |
12.500,00 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Ein Verlustvortrag nach 2020 ist aufgrund der vollständigen Deckung aus der Budgetergebnisrücklage nicht erforderlich.
Anlagen: Budgetabrechnung 2019 für Amt 42