hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur straßenbaulichen Erschließung von Böhmlach 77 in Tennenlohe, Flurnummer T 533/3 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes T 234
2 Lagepläne M 1:100
1 Höhenplan M 1:500
3 Regelquerschnittspläne M 1:50
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Grundstück Böhmlach 77 in Tennenlohe, Flurnummer T 533/3, soll straßenbaulich erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Juni 2019 wurde zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Erlangen auf Basis eines Stadtratsbeschlusses vom 29.05.2019 ein Vertrag zur Erschließung des Grundstücks Flst. Nr. 533/3, Gmkg. Tennenlohe, abgeschlossen.
Im Rahmen des Erschließungsvertrages Böhmlach 77 wurde zwischenzeitlich die Ausfüh-rungsplanung für die straßenbauliche Erschließung von der Erschließungsträgerin veranlasst und vom Ingenieurbüro Gauff erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
Die neue Beleuchtungsanlage wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit konzipiert. Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m. Insgesamt sind in diesem Bereich 2 Leuchtstellen neu zu errichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass die Baudurchführung im Sommer 2020 erfolgen kann.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Baustellen
haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf das Klima, sind jedoch im
vorliegenden Fall wegen der Erschließungsfunktion für zusätzlichen Wohnraum in
Erlangen auch als positiv für den Klimaschutz einzustufen. Handlungsalternativen
bestehen nicht, da die Stadt Erlangen durch den bestehenden
Erschließungsvertrag vertraglich gebunden ist.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
80.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: Jährliche Unterhaltskosten: - Beleuchtung: 250 € - Straßenbau: 500 € |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt, da die Kosten gemäß §4 des Erschließungsvertrages von der
Erschließungsträgerin
getragen werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Ausführungsplanungsunterlagen
haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer
kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
27.04.2020, gez. i. A. Roland Werner
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2.1 Lageplan
Anlage 2.2 Lageplan mit Schleppkurve
Anlage 3 Höhenplan
Anlage 4.1 Regelquerschnitt 1
Anlage 4.2 Regelquerschnitt 2
Anlage 4.3 Regelquerschnitt 3