mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Weiteres Vorgehen - Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die
Vorhabenträgerin ist fast ausnahmslos Eigentümerin der im Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 315 – Rathenau Süd –
gelegenen Grundstücksflächen westlich der Karl-Zucker-Straße. Diese werden zum
Teil durch Einzelhandelsbetriebe, kundenorientierte Dienstleistungsbetriebe und
Büros genutzt. Der überwiegende Teil der Flächen ist brach gefallen.
Die
Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Areal städtebaulich neu zu ordnen und die
bis dato weitestgehend gewerblichen Flächen hinsichtlich der Art der baulichen
Nutzung weiterzuentwickeln.
Bereits mit dem
Beschluss des UVPA vom 27. Juli 2004 zur Aufstellung des 1. Deckblattes zum
Bebauungsplan Nr. 315 wurde die Schaffung der planungsrechtlichen und
erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung
eingeleitet und auch teilweise umgesetzt; mit der Bereitstellung von
umfangreichen Baustelleneinrichtungsflächen für den viergleisigen Ausbau der
Bahnstrecke Nürnberg – Ebensfeld zugunsten der Deutschen Bahn AG ab dem Jahr
2006 geriet das städtebauliche Vorhaben seitdem ins Stocken.
Nun soll die
städtebauliche Neuordnung wieder mit einer modifizierten Zielstellung i.S.d.
des Beschlusses des Erlanger Stadtrates vom 25. Juli 2019, künftig die Themen
„Wohnen und Arbeiten“ stärker zusammenzudenken, aufgenommen werden und
hierdurch einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten. Gegenstand der
planerischen Überlegungen werden auch mögliche Lückenschlüsse im Straßen- und
Wegenetz sein, um ggf. eine bessere Anbindung des künftigen Quartiers zu
ermöglichen.
Vor diesem
Hintergrund soll in Abstimmung mit der Stadtverwaltung durch die
Vorhabenträgerin ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
durchgeführt werden, um ein qualitätsvolles Gesamtkonzept zu erhalten.
Dessen Ergebnis
wird die Grundlage für die sich anschließenden erforderlichen
Bauleitplanverfahren, im Einzelnen des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 315
und der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan, bilden.
Anlagen: Übersicht