Streitbergweg 1, 3, 5; Fl.-Nr. 673; Gemarkung Büchenbach;
Az.: 2020-235-VV
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Geplant ist die Errichtung eines
Wohnhauses mit 35 Wohnungen und Tiefgarage im Bereich des Bebauungsplanes 412
im Neubaugebiet in Büchenbach. Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten
dem Bebauungsplan:
1. Die Lage der Tiefgaragenzufahrt ist an anderer Stelle als im Bebauungsplan vorgesehen.
2. Die Eingangsbauwerke auf der Nordseite befinden sich außerhalb der Baugrenzen.
3. Die festgesetzte Größe von 10 m² für Nebenanlagen wird überschritten.
4. Das Vordach misst 5,64 m x 2,18 m statt 4,00 m x 1,20 m.
5. Auf der Südseite wird anstelle von Einzelbalkonen eine durchgehende Balkonspur ausgeführt.
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 412 werden befürwortet und können nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden. Sie wurden vorab mit der Verwaltung abgestimmt.
Sie stellen keine wesentliche Änderung dar, d.h. die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt und die Abweichungen sind somit städtebaulich vertretbar.
Da die Bebauung des Grundstücks im rechtskräftigen Bebauungsplan als zulässig festgesetzt ist, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits für Ausgleichsmaßnahmen gesorgt wurde, ist die Bebauung im Hinblick auf das Thema Klima als neutral bewertet.
Anlagen: Lageplan
Plan Erdgeschoss
Ansicht Süd
Ansicht Nord