Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und
finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, 10 mobil einsetzbare
Geschwindigkeitsdisplays mit Dialog-Funktion und Auswertungsmöglichkeit zu
besorgen und zu betreiben. Der Betrieb erfolgt unter der Voraussetzung, dass
zusätzliches Personal entsprechend des zusätzlichen Aufgabenumfangs zu
Verfügung gestellt wird.
Der Antrag Nr. 075/2020 der ÖDP-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
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1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Antrag
75/2020 der ÖPD-Fraktion wurde beantragt, 10 bis 15 mobile
Geschwindigkeitsdisplays zu beschaffen und zu betreiben und die Verwaltung
aufgefordert, die Kosten hierfür darzustellen. Ebenso wurde vom Ortsbeirat
Dechsendorf gefordert, dass dort zwei festinstallierte und ein weiteres mobiles
Geschwindigkeitsdisplay betrieben werden.
Gemäß dem Forschungsbericht VV 03 des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft vermindern sich die Anzahl der
Geschwindigkeitsübertretungen um ca. 10 % bei einfachen Displays und um ca. 30
% bei Dialogdisplays. Mit Dialogdisplays werden Geräte bezeichnet, die neben
der Anzeige der Geschwindigkeit auch eine Rückmeldung in Form von „Smiley/
Sadly“ oder „Langsam Fahren!“ geben.
Als sinnvoll werden mobile Geschwindigkeitsdisplays angesehen, damit einer
„Ermüdung“ des Verkehrsteilnehmers durch wechselnde Standorte vorgebeugt werden
kann.
Insofern werden mobile Geschwindigkeitsdisplays aus fachlicher Seite als eine
wichtige Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung angesehen, die die
Geschwindigkeitsmessungen des Kommunalen Zweckverbandes und der Polizei
sinnvoll ergänzen.
Aus fachlicher Sicht sind Geräte mit Auswertungsmöglichkeit und
Verkehrszählfunktion anzuschaffen. Die Geräte können so wertvolle Daten über
Verkehrsbelastungen generieren und die bereits vorhandenen Verkehrszählgeräte
hierbei sinnvoll ergänzen.
Die gewünschten mobilen Displays mit einem monatlichen/zweimonatlichen Wechsel
sind nur unter der Voraussetzung von zusätzlichem Personal möglich.
Diese sollen im monatlichen, max. zweimonatlichen Wechsel an verschiedenen
Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Die Kosten für ein Gerät liegen je nach Ausführung und Hersteller zwischen
2.500 € und 3.000 €. Das Seitenradar für die Zählung des Verkehrs kostet
ca. 1.500 € zusätzlich.
Mittlerweile
wurden 4 von 5 bereits angeschafften festangebrachten Geschwindigkeitsdisplays
montiert (Mönaustraße, Nürnberger Straße, Gebbertstraße und Schallershofer
Straße).
Ein weiteres Gerät wird demnächst in der Spardorfer Straße aufgestellt.
Die Aufstellung
der Geschwindigkeitsdisplays wird aufgrund der niedrigeren Fahrgeschwindigkeit
eine geringfügig positive Wirkung auf das Klima haben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Anschaffung von 10 Geschwindigkeitsdisplays mit folgenden Anforderungen:
- Verwendung eines Dialogdisplays
aus Gründen der Verkehrssicherheit
- Auswertungsmöglichkeit des
Geschwindigkeitsverhaltens der Verkehrsteilnehmer und der
Verkehrsbelastung nach Fahrzeugarten per USB-Anschluss oder Mail, die
durch städtische Mitarbeiter erfolgen kann
- Betrieb der Displays mit
Solarstrom
- Anschaffung eines Seitenradars zur
Zählung des Verkehrs
Arbeitsaufwand für Betreuung der Displays:
• Aufbau und Kontrolle des Gerätes mit 1 Fahrzeug + 2 Mann a 1 h/Woche
• Laden der Akkus a 1 h/Woche
• Datensicherung a 0,5 h/Wochen
• Wartung a 0,5 h/Woche
In Summe ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 4,0 h / Woche / Gerät. Über den Monat und das Jahr gerechnet ist somit einschließlich der zusätzlichen und unvermuteten Leistungen ein Arbeitsaufwand von ca. 200 h/Gerät/Jahr erforderlich. Der Personalbedarf für die Betreuung von 10 Geschwindigkeitstafeln beträgt somit mindestens 1 zusätzlichen Mitarbeiter plus ein gesondertes Fahrzeug.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Anschaffung der Geschwindigkeitsdisplays, die Montage der Geräte und das
Auslesen der Daten erfolgt durch Amt 66, die Auswertung der Daten durch Amt 61.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Ca. 45.000 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 075/2020 der ÖDP-Fraktion