Betreff
Städtebauliche Entwicklung des "Quartiers KuBiC" - Areal zw. dem KuBiC Frankenhof und dem Christian-Ernst-Gymnasium; hier: Machbarkeitsstudie
Vorlage
611/325/2020
Aktenzeichen
VI / 61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Beschluss vom 23.07.2019 [siehe Anlage 1] wurde die Verwaltung beauftragt, die nächsten Planungsschritte zur Weiterentwicklung und Neuordnung des „Quartiers KuBiC“ - Areal zwischen dem Kultur- und Bildungscampus (KuBiC) und dem Christian-Ernst-Gymnasium (CEG) - einzuleiten.

 

      Als Grundlage für einen nachfolgenden städtebaulichen Wettbewerb soll zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Das Gelände zwischen KuBiC-Campus und CEG soll städtebaulich neu geordnet werden, um die städtebaulichen, baulichen und freiraumplanerischen Zielsetzungen zu erreichen.

     

Städtebauliche Ziele sind:

-       Schließung der Raumkante Ecke Fahrstraße / Südliche Stadtmauerstraße

-       Nutzung des Grundstücks oberirdisch für öffentliche Einrichtungen

-       Neusortierung der Freisportanlagen des CEG unter Erhalt der Funktion „Freisportanlage“

-       Errichtung einer mindestens zweigeschossigen Tiefgarage

-       Aufwertung des Quartiers als Bestandteil der neuen „Achse der Wissenschaften“

 

Bauliche Maßnahmen sind hierbei die Errichtung einer Tiefgarage, einer Sporthalle sowie die Unterbringung weiterer Nutzungen (zusätzliche Räume für Sport / Spiel / Bewegung, für CEG, öffentliche Verwaltung etc.) sowie die Nutzung von räumlichen Synergien zw. den Kultur- und Bildungseinrichtungen).

     

Freiraumplanerische Aufgaben sind z.B. die Unterbringung der notwendigen Freisportanlagen und Freianlagen des CEG (z.B. Pausenhof), die Schaffung von attraktiven Freiflächen unter Erhalt raumprägenden Strukturen (Großbäume), die Aufwertung des öffentlichen Raums (Fahrstraße, Südliche Stadtmauerstraße),

 

Da die Generalsanierung des künftigen KuBiC-Campus bereits in Umsetzung ist, wird dieser in die Machbarkeitsstudie nicht einbezogen. Die südlichen Freiflächen des KuBiC sollen jedoch aufgrund der direkten Nähe zum CEG und der gewünschten Verzahnung des Quartiers als Verflechtungsbereich mitbetrachtet werden.

     

[Lageplan mit Abgrenzung der Machbarkeitsstudie: siehe Anlage 2]

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Das „Quartier KuBiC“ liegt in einem städtebaulich wichtigen, hochsensiblen Bereich: zentral in der Innenstadt, am Übergang zur historischen Neustadt, an der zukünftigen Achse der Wissenschaften sowie in einem Gebiet mit mehreren Einzeldenkmälern und im denkmalgeschützten Ensemble-Bereich „Altstadt / Neustadt Erlangen“.

     

      Daher ist es erforderlich, eine städtebaulich und freiraumplanerisch anspruchsvolle Weiterentwicklung des Areals zu erreichen. Dies soll mit einem zweistufigen Planungsprozess gewährleistet werden: zunächst die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie (1. Schritt) und anschließend die Auslobung eines Ideen- und Realisierungs-Wettbewerbs (2. Schritt).

     

      Für die Machbarkeitsstudie wird folgender Zeitplan angestrebt:

      Beschlussvorlage Machbarkeitsstudie                                                   23.06.2020 UVPA

      Erstellung Leistungsbeschreibung mit verwaltungsinterner

      Abstimmung, Vorbereitung der Vergabe                                                3. Quartal 2020

      Beauftragung der Machbarkeitsstudie                                                   4. Quartal 2020 (Anfang)

Ergebnis der Machbarkeitsstudie                                                           1.Quartal 2021

 

      Die zweistufige Vorgehensweise wurde mit den beteiligten Ämtern und dem CEG abgestimmt. Die Machbarkeitsstudie soll prüfen, ob / wie die oben genannten planerischen Zielsetzungen mit den vielfältigen Nutzungsinteressen / Nutzungsansprüchen auf dem Areal untergebracht werden können.

     

      Das Quartier liegt innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“. Die geplanten Maßnahmen zur Behebung der Mißstände und Aufwertung des Quartiers entsprechen den Sanierungszielen.

      Vorbereitende Planungsleistungen, wie die Machbarkeitsstudie und der Wettbewerb, können daher über die Städtebauförderung bezuschusst werden. Ein entsprechender Förderantrag soll bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Es stehen ausreichend Haushaltsmittel über das laufende Budget des Amtes 61 zur Verfügung. Für die Machbarkeitsstudie soll ein Antrag bei der Regierung von Mittelfranken zur Bezuschussung aus Mitteln der Städtebauförderung gestellt werden.

 

Investitionskosten:

 

bei IPNr.:

Sachkosten:

  30.000,00

bei Sachkonto:  543192

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 613090 / KTr 51100010 / Sk 543192

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Beschluss UVPA vom 23.07.2019 mit Betrachtungsgebiet

                        Anlage 2: Lageplan mit Abgrenzung der Machbarkeitsstudie