Für den geplanten Geh- und Radweg zwischen Haundorf und Häusling (siehe Anlage 1) ist einschließlich der erforderlichen Randflächen entlang der Haundorfer Straße ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Durch den geplanten Geh- und Radweg soll eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw. Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base geschaffen werden.
Gemäß einer Radverkehrszählung aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf und der BAB A3 wurde die Fuß- und Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen Jahren hergestellt. Auf Erlanger Stadtgebiet ist dies noch nicht erfolgt.
Durch den geplanten Ausbau der A3 auf zukünftig sechs Spuren soll im Zuge des Umbaus der Autobahnbrücke zwischen Haundorf und Häusling die Unterführung verbreitert und somit Platz für die neue Geh- und Radwegverbindungen geschaffen werden.
Diese Geh- und Radwegeverbindung soll südlich der Haundorfer Straße verlaufen. Aus diesem Grund ist jedoch der Grunderwerb von einem Privateigentümer notwendig. Bisherige Verhandlungen verblieben ohne eine Einigung. Eine geprüfte Alternativtrasse wurde durch den UVPA abgelehnt (Vorlagennummer 613/094/2016), da dessen Wegeführung zu einem unnötigen Umweg für Fußgänger und Radfahrer führen würde und für diese Variante der Grunderwerb von drei Grundeigentümern notwendig wäre. In der Folge wurde beschlossen die ursprüngliche Planungsvariante weiter zu verfolgen und mit einem Bebauungsplanverfahren rechtlich zu sichern.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich (siehe Anlage 1) umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 450/1, 532, 532/1, 352/2 und 533 der Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,26 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die Geh- und Radwegverbindung als Überörtliche und örtliche Hauptradweg/-strecke dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Im Landschaftsschutzgebiet Bimbachtal soll südlich der Kreisstraße 1 (Haundorfer Straße) ein 2,50 m breiter asphaltierter Geh- und Radweg auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m entstehen. Wegbegleitend ist zwischen dem Geh- und Radweg eine 2 m breite Grün/Entwässerungs-Mulde vorgesehen sowie ein 0,50 m breites Bankett südlich des Geh- und Radweges (siehe Anlage 2).
An der Stadtgrenze schließt die Planung an den bereits fertig gestellten Geh- und Radweg der Stadt Herzogenaurach an. Um für die rund 500 Fahrradfahrer pro Tag (gemäß Radverkehrzählung 2015) eine sichere und durchgehende Radwegverbindung zu schaffen, ist der Bau auf dem Erlanger Stadtgebiet notwendig.
Bereits im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb mit dem Eigentümer geführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Grunderwerb nicht unproblematisch abzuwickeln sein wird. Mithilfe des zu entwickelnden Bebauungsplans böte sich auch die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb in letzter Konsequenz durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen. Die Mittel für den Grunderwerb sind vorhanden.
e) Städtebauliche Ziele
Die Schaffung einer sicheren Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen Haundorf und Häusling.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 472 – Geh- und Radweg Haundorf - Häusling – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 472 für den – Geh- und Radweg Haundorf – Häusling – nach den
Vorschriften des BauGB.
b)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c)
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte
durch die Ausarbeitung eines Umweltberichts eingehend beleuchtet.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Vorschlag Neubau