Dem
bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 40 i.H.v. -162.876,56 EUR und
dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes
in voller Höhe durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes
wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in
der Budgetrücklage des Amtes von 308.365,76 EUR besteht, vorbehaltlich der
Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat,
Einverständnis.
Eine
endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
Der Übertrag des
negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste
Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit
bieten. Ein Verlustvortrag bei Amt 40 ist jedoch nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes beträgt |
-162.876,56 |
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(2018: -60.936,77 EUR, 2017: 165.663,66 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2019 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
7.762,30 |
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für das 2.Halbjahr |
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Der
Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
7.762,30 |
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In
den Investitionshaushalt 2019 wurden übertragen |
242.944,67 |
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(2018:
71.534 EUR, 2017: 58.825,95 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im
Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Mehrausgaben für Schülerbeförderung,
Bereithaltungskosten und Gastschulbeiträge |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2019 konnte wie geplant
erfüllt werden: |
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2.3 |
Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei
zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende
Maßnahmen geplant |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
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0,00 |
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2.4.2 |
--- |
0,00 |
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2.4.3 |
--- |
0,00 |
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2.4.4 |
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0,00 |
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2.5 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes
40 im Jahr 2019 |
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Stand am 01.01.2019 |
238.953,54 |
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Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss vom
(23.05.2019) |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Finanzierung päd. notwendiger Maßnahmen
(Ergänzung Lehr- und Lernmittel, Erneuerung Sportgeräteausstattungen etc.) |
188.953,54 |
1.845,27 |
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für Mehraufwendungen für Ganztagsbetreuung |
25.000 |
0,00 |
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für Neuausrichtung Medienzentrum |
25.000 |
0,00 |
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tatsächliche Entnahmen
gesamt: |
1.845,27 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2019 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
183.170,28 |
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Gutschrift
2. Halbjahr |
50.963,77 |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt: |
234.134,05 |
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abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines
Verlustvortrages |
162.876,56 |
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= gegenwärtiger Rücklagenstand |
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308.365,76 |
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Folgende Verwendung des
gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.5.1 |
Finanzierung
pädagogisch notwendiger Maßnahmen, z. B. Ergänzung Lehr- und Lernmittel an
weiterführenden Schulen (Lehrplanänderungen, Lizenzgebühren); Ergänzung
mediengerechte Einrichtung (Mobiliar, Verdunkelung) |
148.365,76 |
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2.5.2 |
Neuausrichtung
Medienzentrum (digitale Medien und Geräte) |
20.000 |
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2.5.3 |
Technikerschule:
Ergänzende Verkabelungsmaßnahmen und Einrichtung eines Industrie-WLAN i. R.
der Anpassung an Industrie 4.0 Standard |
30.000 |
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2.5.4 |
Mehraufwendungen
für Ganztagsbetreuung |
25.000 |
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2.5.5 |
Erneuerung
Sportgeräteausstattung in Schulsporthallen |
30.000 |
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2.5.6 |
Emmy-Noether-Gymnasium:
Beschallungsanlage für schulische Veranstaltungen (Aula) |
30.000 |
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2.5.7 |
Lizenzgebühren
für digitale Lernplattformen zur Unterstützung bei Unterrichtseinschränkungen |
25.000 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Keine weitere Veranlassung geboten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ein Verlustvortrag
nach 2021 ist aufgrund der vollständigen Deckung aus der Sonder-
rücklage Budgetergebnisse nicht
erforderlich.
Anlage: Budgetabrechnung 2019 für Amt 40