Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2019 des Amtes 40
Vorlage
40/230/2020
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 40 i.H.v. -162.876,56 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes in voller Höhe durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 308.365,76 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten. Ein Verlustvortrag bei Amt 40 ist jedoch nicht erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes beträgt

-162.876,56

 

(2018: -60.936,77 EUR, 2017: 165.663,66 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

7.762,30

 

 

für das 2.Halbjahr

---

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

7.762,30

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2019 wurden übertragen

242.944,67

 

(2018: 71.534 EUR, 2017: 58.825,95 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Mehrausgaben für Schülerbeförderung, Bereithaltungskosten und Gastschulbeiträge

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2019 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

---

0,00

 

2.4.2

---

0,00

 

2.4.3

---

0,00

 

2.4.4

---

0,00

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 40 im Jahr 2019

 

Stand am 01.01.2019

238.953,54

 

Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (23.05.2019)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Finanzierung päd. notwendiger Maßnahmen (Ergänzung Lehr- und Lernmittel, Erneuerung Sportgeräteausstattungen etc.)

188.953,54

1.845,27

 

 

für Mehraufwendungen für Ganztagsbetreuung

25.000

0,00

 

 

für Neuausrichtung Medienzentrum

25.000

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

1.845,27

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

183.170,28

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

50.963,77

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

234.134,05

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

162.876,56

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

308.365,76

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Finanzierung pädagogisch notwendiger Maßnahmen, z. B. Ergänzung Lehr- und Lernmittel an weiterführenden Schulen (Lehrplanänderungen, Lizenzgebühren); Ergänzung mediengerechte Einrichtung (Mobiliar, Verdunkelung) 

148.365,76

 

2.5.2

Neuausrichtung Medienzentrum (digitale Medien und Geräte)

20.000

 

2.5.3

Technikerschule: Ergänzende Verkabelungsmaßnahmen und Einrichtung eines Industrie-WLAN i. R. der Anpassung an Industrie 4.0 Standard

30.000

 

2.5.4

Mehraufwendungen für Ganztagsbetreuung

25.000

 

2.5.5

Erneuerung Sportgeräteausstattung in Schulsporthallen

30.000

 

2.5.6

Emmy-Noether-Gymnasium: Beschallungsanlage für schulische Veranstaltungen (Aula)

30.000

 

2.5.7

Lizenzgebühren für digitale Lernplattformen zur Unterstützung bei Unterrichtseinschränkungen

             25.000

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Keine weitere Veranlassung geboten.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Ein Verlustvortrag nach 2021 ist aufgrund der vollständigen Deckung aus der Sonder-
      rücklage Budgetergebnisse nicht erforderlich.


Anlage: Budgetabrechnung 2019 für Amt 40