Betreff
Auflösung Sammelunterkünfte für Geflüchtete wg. Corona
Vorlage
50/177/2020
Aktenzeichen
V/50
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linke werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der Erlanger Linke vom 03.04.2020 (Nr.053 /2020) ist somit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
Die Stadt Erlangen soll nach oben genannten Antrag der Erlanger Linke sofort die dezentralen Unterkünfte auflösen und die Geflüchteten in Wohnungen, alternativ in Hotels, unterbringen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Nach § 4 des bayerischen Aufnahmegesetzes (AufnG) werden Personen im Asylverfahren mit wenigen Ausnahmen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In diesen Unterkünften ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern der Regelfall. In Erlangen hat man die Bewohner*innen, die sich ein Zimmer teilen müssen, sehr bewusst ausgewählt, d.h. man hat versucht in erster Linie Familien und Freunde, Bekannte und Verwandte gemeinsam unterzubringen. In vielen Fällen konnten Wünsche der Bewohner*innen, die meist über die Flüchtlings- und Integrationsberater*innen geäußert wurden, berücksichtigt werden. Die Belegung in den einzelnen Zimmern hat damit häufig schon familiären Charakter bzw. den Charakter von Wohngemeinschaften, auch wenn nur entfernt Verwandte oder Freunde zusammen in einem Zimmer wohnen.

 

Personen mit Erkrankungen werden - nach Feststellung durch das Gesundheitsamt – ohnehin in Einzelzimmern untergebracht.

 

Es gibt einige Unterkünfte, in denen die Bewohner*innen eigene Wohneinheiten ohne Gemeinschaftsnutzung haben (z.B. Waldstraße, Bohlenplatz, Paul – Gossen-Straße und Keltschstraße). Insbesondere in den vier Unterkünften mit mobilen Wohneinheiten ist eine Unterbringung ohne Gemeinschaftsnutzung von Aufenthalts- und Sanitärräumen derzeit nicht möglich. Da die Regierung von Mittelfranken im vergangenen Jahr kaum Geflüchtete zugewiesen hat, sind die Unterkünfte derzeit jedoch nicht dicht belegt.

 

Für die Unterbringung von Flüchtlingen ist die bayerische Staatsregierung zuständig und aufgrund der Gesetzgebung und den dazu gehörenden Weisungen ist eine Auflösung der dezentralen Unterkünfte derzeit rechtlich nicht möglich und eine Änderung der Rechtsgrundlagen nicht angedacht.

 

 

 

 

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist es derzeit vollkommen unmöglich die ca. 200 Bewohner*innen aus den dezentralen Unterkünften in Wohnungen unterzubringen. Umzüge sind in den jetzigen Zeiten zudem kaum zu organisieren.

Die Möglichkeit der Unterbringung von geflüchteten Menschen in leerstehende Hotels, die ihre Räumlichkeiten zu diesem Zweck zur Verfügung stellen, ist sehr begrenzt. Die freien Kapazitäten wurden durch Amt 24 bereits ermittelt und diese werden in vollem Umfang für die Schaffung von Quarantäneunterbringungen – auch für Geflüchtete – benötigt.

Unabhängig hiervon würde eine Unterbringung in Hotels die soziale Gemeinschaft beeinträchtigen; die Unterbringung von Familien in mehreren Zimmern ohne Möglichkeit sich selbst zu verpflegen würde gerade jetzt die Flüchtlingsfamilien schwer belasten und sie an deren psychische Grenzen bringen.

 

Dennoch haben sowohl die bay. Staatsregierung wie auch die Stadt Erlangen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus getroffen:

Zu diesen Maßnahmen gehören das Zugangsverbot für Besucher*innen in den Unterkünften und das Verbot von Menschensammlungen in und um die Unterkünfte. Außerdem wurden die Leiter*innen der Unterkünfte beauftragt, Flure/Zimmer zur quarantänemäßigen Unterbringung zu suchen.

 

Darüber hinaus hat die Flüchtlings- und Integrationsberatung in der Stadt Erlangen ihre Aufklärungsarbeit zum Coronavirus verstärkt. In den Gemeinschaftsunterkünften wurden die entsprechenden Aufklärungshinweise von zuständigen Behörden (Bundesgesundheitsministerium, bay. Innenministerium, Stadt Erlangen, Regierung von Mittelfranken) in relevante Sprachen übersetzt und ausgehängt. Zudem kontaktieren die Flüchtlingsberater*innen die Bewohner*innen und Multipilkator*innen in den Unterkünften proaktiv telefonisch und klären immer wieder zur aktuellen Lage auf. Auch die Hausverwalter sind in der Aufklärungsarbeit aktiv und belehren bei Verstößen gegen die Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Das Sozialamt steht mit der Regierung von Mittelfranken im engen Kontakt, es erfolgt eine gute Unterstützung bei Fragen zur Unterbringung und die Vorgaben werden durch das Sozialamt möglichst zeitnah umgesetzt.

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

053/2020 Antrag Erlanger Linke