Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2019 des Amtes 11
Vorlage
113/094/2020
Aktenzeichen
III/11/113
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 11 i.H.v. 1.160.662,02 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 348.198,61 EUR sowie eines Teilbetrages von 54.642,75 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 100.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30% des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden. Das Personal- und Organisationsamt hat sich mit der Kämmerei allerdings darauf verständigt, dass die Rücklage 100.000 EUR nicht übersteigen soll.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
       (Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 11 beträgt 1.160.662,02 EUR
(2018: 308.536,53 EUR, 2017: 54.859,94 EUR).
Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben für das 1.Halbjahr 17.432,97 EUR, für das 2.Halbjahr 51.914,49 EUR betragen. Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt  69.347,46 EUR.
In den Investitionshaushalt 2019 wurden keine Mittel übertragen (2018: 0 EUR, 2017: 696,76 EUR).

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

Im Sachmittelbudget des Personal- und Organisationsamtes sind das BeihilfeCenter, die Gehaltsabrechnung für externe Kunden, die internen/interkommunalen Fortbildungen, die Ausbildungskostenerstattungen zwischen öffentlichen Arbeitgebern und alle Personalkostenzuschüsse/ -erstattungen, die keinem Fachbereich zugeordnet werden können, integriert. Durch die schwer planbare Nutzung der Dienstleistungen des Amtes sowie aufgrund der Verwaltung der zentralen Zuschüsse/Erstattungen weichen die Rechnungsergebnisse regelmäßig von den Ansatzzahlen ab.

2.2

Das Arbeitsprogramm 2019 konnte wie geplant erfüllt werden.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 348.198,61 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 11 im Jahr 2019:

Stand am 01.01.2019

142.560,96

Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

für Messestand (u. a. für Job-Walk)

10.000,00

10.000,00

 

für Organisationsuntersuchung                          Fuhrparkmanagement

42.000,00

42.000,00

 

für Personalmanagementsystem LOGA3

5.265,67

5.265,67

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-57.265,67

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2019

 

Gutschrift 1. Halbjahr

17.432,97

 

Gutschrift 2. Halbjahr

51.914,49

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+69.347,46

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

154.642,75

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der       Rücklage

 

-54.642,75

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

100.000,00


Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

2.4.1

Organisationsuntersuchungen

30.000,00

2.4.2

IT-Beratung, Hardware, Software (insb. Umstieg auf LOGA3, Beihilfe-Inputmanagement, Ablösung Bewerbungsportal Interamt, Modernisierung/Ausstattung Seminarräume)

60.000,00

2.4.3

Masterplan-Projekte (insb. Arbeitgebermarke/  
Marketingstrategie)

10.000,00

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 

 

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklage

100.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen: Amt 11 Budgetabrechnung 2019