Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes 11 i.H.v. 1.160.662,02 EUR und der
einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 348.198,61 EUR sowie
eines Teilbetrages von 54.642,75 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur
Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von
100.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat,
Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, 30% des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben
des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle
Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden. Das Personal- und
Organisationsamt hat sich mit der Kämmerei allerdings darauf verständigt, dass
die Rücklage 100.000 EUR nicht übersteigen soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
2.1
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2019 des Amtes
11 beträgt 1.160.662,02 EUR
(2018: 308.536,53 EUR, 2017: 54.859,94 EUR).
Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019 haben für
das 1.Halbjahr 17.432,97 EUR, für das 2.Halbjahr 51.914,49 EUR betragen. Der
Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 69.347,46 EUR.
In den Investitionshaushalt 2019 wurden keine Mittel übertragen (2018: 0 EUR,
2017: 696,76 EUR).
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:
Im Sachmittelbudget des Personal- und Organisationsamtes sind das
BeihilfeCenter, die Gehaltsabrechnung für externe Kunden, die
internen/interkommunalen Fortbildungen, die Ausbildungskostenerstattungen
zwischen öffentlichen Arbeitgebern und alle Personalkostenzuschüsse/
-erstattungen, die keinem Fachbereich zugeordnet werden können, integriert.
Durch die schwer planbare Nutzung der Dienstleistungen des Amtes sowie aufgrund
der Verwaltung der zentralen Zuschüsse/Erstattungen weichen die
Rechnungsergebnisse regelmäßig von den Ansatzzahlen ab.
2.2
Das Arbeitsprogramm 2019 konnte
wie geplant erfüllt werden.
2.3
Nach der beiliegenden
Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 348.198,61 Euro.
Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.
2.4
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 11 im Jahr 2019:
Stand am 01.01.2019 |
142.560,96 |
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Entnahmen 2019 aufgrund Fachausschussbeschluss |
|
||
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
|
für Messestand (u. a. für Job-Walk) |
10.000,00 |
10.000,00 |
|
für Organisationsuntersuchung Fuhrparkmanagement |
42.000,00 |
42.000,00 |
|
für Personalmanagementsystem LOGA3 |
5.265,67 |
5.265,67 |
|
tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-57.265,67 |
||
zuzüglich Gutschriften aus der
Abrechnung der |
|
||
Gutschrift 1. Halbjahr |
17.432,97 |
|
|
Gutschrift 2. Halbjahr |
51.914,49 |
|
|
Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+69.347,46 |
||
gegenwärtiger Rücklagenstand |
|
154.642,75 |
|
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
|
-54.642,75 |
|
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
|
100.000,00 |
Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:
2.4.1 |
Organisationsuntersuchungen |
30.000,00 |
2.4.2 |
IT-Beratung, Hardware, Software (insb. Umstieg auf LOGA3, Beihilfe-Inputmanagement, Ablösung Bewerbungsportal Interamt, Modernisierung/Ausstattung Seminarräume) |
60.000,00 |
2.4.3 |
Masterplan-Projekte (insb.
Arbeitgebermarke/ |
10.000,00 |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung
erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklage |
100.000
EUR |
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Anlagen: Amt 11 Budgetabrechnung 2019