1. Das Standortkonzept für neue Fahrradabstellanlagen im Innenstadtbereich wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept mit der Öffentlichkeit und dem Stadtteilbeirat Innenstadt abzustimmen.
3. Für die Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Mittel für den Haushalt 2021 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Beschluss des Stadtrates wurde in Erlangen am 29.05.2019 der Klimanotstand ausgerufen (13/313/2019). Der Verkehrssektor war nach Berechnungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 2018 der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. In Erlangen weist der motorisierte Individualverkehr im Binnenverkehr einen Anteil von fast 50 % und im Gesamtverkehr von ca. 62 % auf. Im Verkehrsentwicklungsplan wurde deshalb eine Stärkung des Umweltverbundes als Handlungsziel ausgegeben (613/189/2014).
Parallel wurden im Bereich Radverkehr als Ziele definiert, dass der Radverkehrsanteil am Modal Split sowohl für den Binnen- als auch für den Gesamtverkehr zunehmen sowie die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden soll. In Überlagerung mit der Ausrufung des Klimanotstandes dient die Förderung des Radverkehrs folglich auch der konsequenten Begegnung und aktiven Begleitung des Klimawandels sowie der Förderung einer zukunftsfähigen, flächensparenden, nachhaltigen und vor allem günstigen Fortbewegung.
Ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs ist der Ausbau attraktiver und sicherer Abstellmöglichkeiten für Radfahrende. Im Fahrradklimatest des ADFC von 2018 für die Stadt Erlangen rangiert der Punkt Abstellanlagen in der Bewertungsskala jedoch im unteren Drittel. Fahrraddiebstahlsicherheit wird am zweitschlechtesten bewertet (https://object-manager.com/om_map_fahrrad_if_2018/data/2018/Erlangen.pdf).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aus den angesprochenen Gründen – Klimaschutz, Stärkung des Radverkehrsanteils am Modal Split, Ausbau attraktiver und sicherer Radabstellmöglichkeiten – wird zur Steigerung der Attraktivität des Radfahrens und einer damit verbundenen, positiven Klimaschutzauswirkung empfohlen an geeigneten Standorten neue Fahrradanlehnbügel nach Erlanger Standard zu errichten. Die Stadtverwaltung hat dahingehend bereits vorgeschlagen, in einem Sofortprogramm 1.000 neue Radanlehnbügel im öffentlichen Raum zu installieren (13/338/2019).
Dadurch wird das Verkehrsmittel Fahrrad in der Fahrradstadt Erlangen weiter aufgewertet, das Fahrradparken geordnet, die Verkehrs- und Diebstahlsicherheit sowie die Zugänglichkeit zum Fahrrad erhöht. Die gezielte Förderung des Radverkehrs soll zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils führen. Durch die gleichzeitig stattfindende, neue Funktionszuweisung von öffentlichen KFZ-Parkplätzen zu öffentlichen Radabstellanlagen kann zudem eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sowie eine Senkung der Lärm- und Abgasbelastung für die Wohnbevölkerung im Innenstadtbereit erreicht werden.
Des Weiteren führt dies implizit zu einer Förderung des Fußverkehrs, da die Fahrräder nicht mehr wild auf dem Gehweg abgestellt werden. Die zu Fuß Gehenden erhalten somit wieder mehr Platz und Bewegungsraum, was zudem die Barrierearmut auf den Gehwegen in der Erlanger Innenstadt steigert. Praktischerweise wird so das Zu-Fuß-Gehen als klimaneutralste Art der Fortbewegung indirekt mitgefördert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur Ermittlung geeigneter Standorte für 1.000 neue Radanlehnbügel wird die Stadtverwaltung neben einer selbst durchgeführten Analyse eine Bürgerbeteiligung durchführen. Die Bürgerbeteiligung kann online erfolgen (wie z. B. in Nürnberg geschehen: https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_steigt_auf/radstaender_fuer_stadtteile.html) und/oder durch einen gesonderten Termin im Stadtteilbeirat Innenstadt. Bei der Bürgerbeteiligung können die von der Verwaltung erarbeiteten Standorte diskutiert und zusätzliche Vorschläge eingebracht werden.
Im Anschluss wird die Verwaltung eine Übersicht entwerfen, in der die zukünftigen Standorte aus der Symbiose der eigenen Analyse und der Bürgerbeteiligung sowie eine Priorisierung zur Umsetzung hervorgehen. Die verzeichneten Standorte sollten dabei grundsätzlich gewisse Kriterien erfüllen, wie z.B. hohe Anzahl auf dem Gehweg abgestellter Fahrräder in unmittelbarer Umgebung, überfüllte Abstellanlagen in der Nähe, Lage an stark frequentierten Orten, die bereits jetzt einen hohen Bedarf nach Radabstellbügeln erkennen lassen.
Ein erster Standortvorschlag für die Anlehnbügel in der Innenstadt liegt in Anlage 1 bei. Die Übersicht fungiert bei der weiteren Umsetzung als Wegweiser. Im Sinne der Erfüllung des Klimaschutzes werden an den verzeichneten Standorten mindestens zehn neue Radabstellplätze nach der Musterskizze in Anlage 2 installiert (was fünf Fahrradständern entspricht). Wo es angebracht ist, werden vorhandene KFZ-Parkplätze eine neue Funktion als Fahrradabstellplätze erfüllen. Überdies werden verfügbare und versiegelte öffentliche Flächen neu in Wert gesetzt und genutzt. Dabei gilt, dass pro KFZ-Parkplatz ca. zehn Radabstellplätze ermöglicht werden. Je nach Standort und Bedarf wird mit einer höheren Anzahl an Radabstellplätzen geplant, bis maximal zwanzig Radabstellplätze (= zehn Fahrradständer) pro eingezeichnetem Standort. Bei der Umsetzung werden die in Erlangen üblichen Fahrradständer zum Einsatz kommen (vgl. Anlage 3). Die Verwaltung wird für die Umsetzung Fördermöglichkeiten prüfen und schätzt die Chancen als sehr gut ein. Grundvoraussetzung für die Förderung ist dabei eine mögliche Umsetzung erst mit deren Bewilligung bzw. der förmlichen Freigabe für einen vorzeitigen Baubeginn.
In Summe würde dies bedeuten, dass in der Erlanger Innenstadt ca. 60 KFZ-Parkplätze eine neue, klimaschonende Funktion erhalten und insgesamt 1.000 neue Fahrradanlehnbügel geschaffen werden. Nach bisherigen Erfahrungen mit systemgleichen Umsetzungen von Fahrradabstellanlagen muss von ca. 400,-€/Bügel ausgegangen werden. Die vorgesehene Anzahl erfordert demnach einen Investitionsaufwand von 400.000 €. Das übergeordnete Handlungsziel ist es, einerseits mit einem kurzfristig umsetzbaren Schritt den Radverkehr sowie parallel den Fußverkehr zu fördern, um andererseits als langfristiges Resultat ein aktives Management des Klimanotstandes zu stärken.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* Förderung des
Radverkehrs als umweltverträgliche Verkehrsart
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 400.000 |
bei IPNr.: 546.460 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Standortvorschläge für neue Radabstellbügel
Anlage 2 – Musterzeichnung Radabstellplätze
Anlage 3 – Musterzeichnung Anlehnbügel nach Erlanger Standard