Die Stadt Erlangen verzichtet bei der Stundung von Gemeindesteuern und sonstigen Stundungen infolge der Auswirkungen des Coronavirus auf die üblichen Stundungszinsen.
Diese Regelung gilt für Stundungen bis 31.12.2020 und unabhängig von ihrer finanziellen Bedeutung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus diverse Unterstützungsmaßnahmen an.
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können als eine Maßnahme Steuerzahlungen gestundet werden. Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verzichtet analog zu der unter Ziffer 1 beschriebenen Unterstützungsmaßnahme bei der Stundung von Gemeindesteuern und darüber hinaus bei sonstigen Stundungen infolge der Auswirkungen des Coronavirus auf die üblichen Stundungszinsen. Diese Regelung gilt für Stundungen bis 31.12.2020 und unabhängig von ihrer finanziellen Bedeutung. Die Geschäftsordnung des Stadtrates, wonach dem Stadtrat gemäß § 3 Nr. 5 die Beschlussfassung über Stundungen von größerer finanzieller Bedeutung (in einer Höhe über 300.000,- Euro) und dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss gemäß § 12 Nr. 2 die Stundung von Forderungen soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtrates oder des Oberbürgermeisters gegeben ist, obliegt, findet somit bei zinslosen Stundungen von Gemeindesteuern infolge der Auswirkungen des Coronavirus bis zum 31.12.2020 keine Anwendung. Gleiches gilt für die Vollzugsbestimmungen zum Haushalt 2020.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stundung wird auf Antrag gewährt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden