Damaschkestraße 43; Fl.-Nr. 3267/23;
Az.: 2020-52-VV
Das Bauvorhaben wird nicht befürwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
40 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Gebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche |
Ortsbesichtigung. |
Ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, im
rückwärtigen Grundstücksteil an den vorhandenen grenzständigen Flügelbau des
nördlichen Nachbargebäudes ein 2-geschossiges Gebäude (Flachdach) mit einer
Wohnung anzubauen und das vorhandene Gebäude auf dem Baugrundstück insoweit zu
erweitern. Der Anbau wirkt aufgrund des Geländeverlaufes und vorhandenen
Absenkung nach Osten 3-geschossig bei einer Wandhöhe von ca. 8,7 m.
Das Vorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 40, da es außerhalb der
Baugrenzen errichtet werden soll.
Wegen der zum Talgrund nach Osten 3-geschossigen Bauweise
fügt sich das Vorhaben aufgrund der Wandhöhe und der Kubatur nach § 34
Baugesetzbuch nicht ein und kann daher aus planungsrechtlichen Gründen nicht
befürwortet werden.
Bereits mit Email vom 06.03.2020 wurde dem Antragsteller das Angebot einer gemeinsamen Bauberatung mit Bauaufsicht und Stadtplanungsamt unterbreitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Wird durchgeführt, nördlicher Nachbar hat zugestimmt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz: Grundsätzlich ist eine Bebauung mit
Flächenversiegelung negativ i.S. des Klimaschutzes zu sehen. Da jedoch von
einem grundsätzlichen Baurecht auszugehen und damit eine Versiegelung ohnehin
möglich wäre, ist die Auswirkung als „neutral“ anzusehen.
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Lageplan
Grundrisse, Ansichten, Schnitt