1. Für die Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wird die Verwaltung beauftragt, die in Anlage 1 beiliegende Planungsvereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach abzuschließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung der Radschnellverbindung für den Haushalt 2021 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Verwaltung hat mit der Stadt Herzogenaurach die in Anlage 1 beiliegende Planungsvereinbarung für die Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach in den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) abgestimmt. Gegenstand der Vereinbarung ist die gemeinsame Planung der Radschnellverbindung. Die Gesamtkosten für die Trasse werden in der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg-Fürth-Erlangen-Herzogenaurach-Schwabach und umgebende Landkreise auf 41,9 Mio € geschätzt. Auf dieser Grundlage basiert die nachfolgende Kostenschätzung für die Planung in den Leistungsphasen 1 und 2.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Kostenschlüssel beträgt gemäß Planungsvereinbarung 70 % für die Stadt Erlangen und 30 % für die Stadt Herzogenaurach. Der höhere Anteil für die Stadt Erlangen resultiert aus der größeren Streckenlänge der Trasse sowie aus den aufwändiger zu planenden Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken auf Erlanger Stadtgebiet. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung auf Grundlage der HOAI ergeben sich auf dieser Grundlage für die Stadt Erlangen geschätzte Honorarkosten i. H. v. 185.358,9 EUR netto.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Planung und Bau der Radschnellverbindung von einer Förderung durch Bund und Freistaat auszugehen ist. Die Bundesförderung beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Die Honorarkosten für die Stadt Erlangen reduzieren sich demgemäß nach einer entsprechenden Förderzusage. Für einen Förderantrag beim Bund ist die in Anlage 1 vorliegende Planungsvereinbarung jedoch eine Grundlage, diese muss demzufolge im Vorfeld zu einem Förderantrag abgeschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die vorliegende Planungsvereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach abschließen. Im Anschluss erfolgt die Einreichung eines Antrages zur Förderung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach beim BMVI sowie die Vergabe der Planungsleistung an ein geeignetes Planungsbüro. Die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2021 angemeldet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* Förderung des
Radverkehrs als umweltfreundliche Verkehrsart
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Vereinbarung zwischen den Städten Erlangen und Herzogenaurach über die gemeinschaftliche Planung der Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach